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Engler Stefan · Ständerat · 2012-03-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-05

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die Motion "Bekämpfung der Ausländerkriminalität" am 28. September 2011 mit 97 zu 85 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen die Annahme der Motion.

Nun, was will die Motion? Sie greift einen Aspekt aus dem von komplexen Zusammenhängen und Abhängigkeiten bestimmten Ausländer- und Asylrecht auf. Es geht um verschiedene Fragen wie um die Abgeltung des Haftregimes im Asyl- und Ausländerbereich; es geht um den Vollzug von Wegweisungen; es geht aber auch um die kantonale Praxis im Bereich des Wegweisungsvollzugs sowie um die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Grenzwachtkorps bei den notwendigen polizeilichen Ersatzmassnahmen nach dem Wegfall der systematischen Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen.

Vom Vollzug bzw. von dessen Konsequenz hängen die öffentliche Akzeptanz und die Glaubwürdigkeit unseres Ausländer- und Asylrechts in grossen Teilen ab. So hat die Vorsteherin des EJPD vor einem Jahr am 4. Schweizer Asylsymposium meines Erachtens ganz zu Recht davon gesprochen, dass unsere Asylpolitik in einer Glaubwürdigkeitskrise stecke und in der Bevölkerung zu wenig abgestützt sei. Nebst der Länge der Asylverfahren, die aber nicht explizit Thema dieser Motion ist, haben Sie, Frau Bundesrätin, die Schwierigkeiten im Vollzug als eine aktuelle Herausforderung der Asylpolitik bezeichnet. Sie haben im Weiteren zu Recht vermerkt, dass zu einer glaubwürdigen Asylpolitik nebst der Wahrung unserer humanitären Tradition, verfolgten Menschen, die Schutz nötig haben, auch Schutz anzubieten, auch ein konsequenter Vollzug und dabei insbesondere ein konsequenter Wegweisungsvollzug gehört. Und genau an diesen Punkt knüpft die Motion an. Sie fragt danach, mit welchen Massnahmen und Instrumenten erfolgreich Rückkehrpolitik und Rückweisungspolitik betrieben werden kann.

Anhaltspunkte dafür liefern verschiedene Berichte, so der "Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich" des EJPD vom März 2011, insbesondere im Kapitel "Rückkehr und Nothilfe". Weitere Anhaltspunkte sind dem Bericht über die "Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Ausweisung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer" vom Juni 2011 zu entnehmen. Darin gibt es einen Abschnitt, welcher im Speziellen die Problematik straffälliger Asylbewerber betrifft.

Ein besonderes Problem im Vollzug des Ausländerrechts sind die delinquenten Asylsuchenden. Kriminelle und straffällige Asylsuchende schaden letztlich auch dem Asylsystem als Ganzem, da die Mehrheit der unbescholtenen Asylsuchenden darunter leidet. Dabei gilt es immer wieder zu [PAGE 75] betonen, dass allein ein Gesuch um Asyl und ein abschlägiger Asylentscheid aus einem asylsuchenden Menschen noch keinen delinquenten oder straffälligen Asylsuchenden machen, sondern dass es dafür einen Verstoss gegen unser Recht oder gegen entsprechende behördliche Anordnungen braucht.

Der Bundesrat lehnt die Motion, so habe ich es verstanden, im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass sie zwar berechtigte Fragen aufwerfe, dass es aber keine neue gesetzliche Grundlagen brauche, weil es vorwiegend Probleme der Rechtsanwendung und des Rechtsvollzuges seien.

Die Kommission ist mit 6 zu 5 Stimmen trotzdem der Meinung, dass es richtig ist, diese Motion anzunehmen und die in der Motion aufgeworfenen Fragen im Rahmen der nächsten Asylgesetzrevision näher zu beleuchten, weil die Haftgestehungskosten, die der Bund den Kantonen entschädigt, tatsächlich nicht in allen Fällen die effektiven Kosten abdecken.

Der zweite Grund, weshalb eine Mehrheit der Kommission für die Annahme dieser Motion votiert, liegt darin, dass der Vollzug des Asylrechts in unserem Land nicht in jedem Kanton mit der gleichen Strenge und gleich intensiv erfolgt und dass ein Monitoring über das Vollzugscontrolling in den Kantonen eigentlich fehlt.

Ein drittes Thema, das in der Motion angesprochen ist, betrifft die Politik und den Gesetzgeber nur indirekt: die Dauer von Rekursverfahren gegen negative Asylentscheide. Hier ist in erster Linie das Bundesverwaltungsgericht gefragt. Wenn aber über die Beschleunigung des Asylverfahrens gesprochen wird, wird man nicht umhinkommen, mit den Verantwortlichen des Bundesverwaltungsgerichtes auch die Frage, wie lange ein Rekursverfahren dauern darf, anzusprechen.

Ein letztes Thema, das in der Motion angesprochen wird, betrifft die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeikorps und dem Grenzwachtkorps im Zusammenhang mit Personenkontrollen im Bereich der Landesgrenzen. Ich denke, dass sich da die Zusammenarbeit eingespielt hat, dass es letztlich eine Frage der Kapazitäten und der Ressourcen ist, wie oft solche Kontrollen angeordnet und wie intensiv sie dann durchgeführt werden können.

Aus diesen Gründen meint die Mehrheit der Kommission, es lohne sich, die Motion anzunehmen und die in der Motion aufgeworfenen Fragen im Rahmen der nächsten Asylgesetzrevision noch näher anzuschauen. Die anderen Mitglieder der Kommission sehen keine Veranlassung und lehnen entsprechend die Motion mit der Begründung des Bundesrates ab, wie Sie sie im Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012 haben nachlesen können.