Janiak Claude · Ständerat · 2012-03-05
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Wir sind nicht nur im Differenzbereinigungsverfahren, sondern hoffentlich bald auch am Ende der Beratung dieser Vorlage und können sie dann verabschieden. Die Kommission hat das Geschäft behandelt. Bei zwei Punkten möchte sie dem Nationalrat folgen, aber es gibt auch einige Punkte, bei denen sie festhalten will.
Zu Artikel 689 Absatz 3: Der Nationalrat möchte bei der Generalversammlung die briefliche Stimmabgabe ermöglichen. Allerdings ist diese Frage im Nationalrat weder gross begründet noch besprochen worden, und sie hat eigentlich auch nichts mit der Volksinitiative zu tun, zu der hier ein indirekter Gegenentwurf geschaffen werden soll. Es wäre eine fundamentale Systemänderung und würde sicher noch weitere Anpassungen im Aktienrecht voraussetzen.
In der Redaktionskommission wurde bei der Vorbereitung des Geschäfts eine gewisse Widersprüchlichkeit in der Formulierung des Absatzes gemäss dem Beschluss des Nationalrates festgestellt. Es ist unklar, ob die Bestimmung dem Aktionär per Gesetz ein Recht auf briefliche Stimmabgabe einräumen will oder ob lediglich die Möglichkeit der Einführung der brieflichen Stimmabgabe geschaffen werden soll. Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Nationalrat darauf aufmerksam gemacht, dass mit dieser Bestimmung das Unmittelbarkeitsprinzip der Generalversammlung aufgeweicht würde. Das geltende Recht und der indirekte Gegenvorschlag basieren auf diesem Prinzip. Es müsste abgeklärt werden, welche weiteren Anpassungen diese Systemänderung bedingen würde. Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass man hier festhalten sollte.