Stöckli Hans · Ständerat · 2012-03-05
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Wie die Berichterstatterin vorhin erwähnt hat, ist dieser Vorstoss in dem Sinne nicht mehr nötig, dass der Bundesrat selbst eingesehen hat, dass die damalige Aufhebung der Verordnung das Missbrauchspotenzial erheblich vergrössert hat. In der Antwort auf das Postulat Haller 11.3047 hat der Bundesrat bereits in Aussicht gestellt, erneut eine Änderung vorzunehmen. Wie erwähnt wurde, ist die Verordnung bis Mitte März in der Vernehmlassung. Die Verordnung sagt ja auch ganz klar, dass grundsätzlich Auslandreisen von vorläufig Aufgenommenen nicht erlaubt sind und dass Ausnahmen bewilligt werden müssen. Dementsprechend sehe ich nicht ein, weshalb diese Motion noch angenommen werden muss, und zwar insbesondere deshalb nicht, weil Litera b dieser Motion für mich auch staatsrechtlich problematisch ist.
Litera b verlangt, dass bei Leuten, die solche Reisen unbewilligt oder unter Angabe falscher Gründe machen, die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufgehoben wird. Eine solche kategorische Bestimmung - ein Ansinnen, das wir schon aus einer anderen Initiative kennen - ist in unserem Rechtssystem nicht gestattet, weil in unserem Rechtssystem eine Einzelfallbeurteilung nötig ist. Wir wissen, dass es verschiedene Gründe gibt, den Status F zu gewähren. Es gibt tatsächlich Asylgesuchsgründe, es gibt aber auch andere Gründe, die zu einer vorläufigen Aufnahme führen. Dementsprechend ist die Beurteilung unterschiedlich zu machen, dementsprechend wird die Verordnung die Ausnahmen differenziert regeln, und dementsprechend ist auch die Sanktion differenzierter zu gestalten, als es diese Motion verlangt.
Das sind die Gründe, weshalb diese Motion nicht angenommen werden sollte.