Minder Thomas · Ständerat · 2012-03-05
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-05
Wortprotokoll
Ich bin mit dem Entscheid des Nationalrates, die Motion abzuändern, nicht einverstanden. Er hat den ursprünglichen Wortlaut "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen" abgeändert in "Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt werden soll". Die ursprüngliche Motion wollte jedoch eine zwingende Änderung und keine Prüfung. In diesem Bereich sind wir angehalten, Nägel mit Köpfen zu machen. Leider haben wir nur noch die Wahl, die Motion in der geänderten Form anzunehmen oder sie abzulehnen; wir können sie nicht mehr abändern.
Ein gutes, effizientes Strafsystem muss einen dissuasiven Charakter haben, und das ist mit Geldstrafen zu wenig der Fall. Es ist insbesondere bei Kleindelinquenten zu wenig abschreckend. Die Geldbusse basiert bekanntlich auf Tagessätzen mit einem Minimum von 30 Franken. Gerade Kleinkriminelle oder auch Drogendealer - und um diese Gruppe geht es bei dieser Vorlage - haben kein grosses und regelmässiges Einkommen und keine stabilen persönlichen Verhältnisse. Das heisst, sie sind im unteren Segment der Tagessätze, was wiederum bedeutet, dass die Geldstrafe oftmals nicht hoch genug ist, um richtig abzuschrecken. Delinquenten sollten ruhig einmal die Gitterstäbe von innen sehen. Geldbussen tun nicht oder zu wenig weh, Freiheitsentzug hingegen schon. Die Abschaffung der anstelle von bedingten Geldstrafen vorgesehenen Freiheitsstrafen war ein Fehler, den wir nun korrigieren sollten. Doch mit der abgeänderten Motion ist dies leider nur noch zum Teil möglich. Wir sind in diesem Bereich ganz einfach zu weich, zu large, und die Richter sprechen lieber das Mindestmass als das [PAGE 74] Höchstmass aus. Strafen für Delikte müssen wieder wehtun, und das tun sie am ehesten bei langem Freiheitsentzug. Es stimmt, dass unsere Gefängnisse voll sind, doch es stimmt leider auch, dass es in manchen Strafanstalten zu fürstlich zu und her geht.
Doch nicht die Grösse und der Belegungsgrad der Strafanstalten sind das Kriterium bei einer Strafe, sondern die Wirksamkeit ist der Massstab. Geldbussen als Steuereinnahmen zu erkennen ist trügerisch. Auch dieses Argument hört man immer wieder. Staatseinnahmen sollten besser nicht mit der Anzahl Delikte korrelieren. Es wäre schlimm, wenn das so wäre. Somit ist das kein Argument. Ein effektives Strafsystem muss dissuasiv wirken, das ist das primäre Ziel eines Strafkataloges. Dann hat es die grösste Wirkung auf den Bürger. Wüsste jeder, dass er auch bei kleinen Delikten für ein paar Monate ins Gefängnis kommt, glauben Sie mir, die Zahl der Kleindelikte würde drastisch zurückgehen. Ich bin klar für eine härtere Gangart im Strafvollzug. Ein erster Schritt wäre die Wiedereinführung der Freiheitsstrafe unter sechs Monaten.