Stöckli Hans · Ständerat · 2012-03-06
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06
Wortprotokoll
Nur ganz kurz: Wenn Sie einverstanden sind, werde ich mich auch noch zum Antrag der Minderheit im Steuerharmonisierungsgesetz äussern.
Es wurde auch bei der Diskussion in der Kommission nicht bestritten - beispielsweise von Herrn Regierungsrat Hegglin, dem Vizepräsidenten der Finanzdirektorenkonferenz -, dass in der Diskussion unter den Finanzdirektoren ein Bazar stattgefunden hat. Es gab verschiedenste Überlegungen, und es gibt auch in den Kantonen verschiedenste Grössenordnungen über die Mindestberechnungsgrundlagen und über die Mietwerte. Wir haben es vom Kommissionssprecher gehört, dass beispielsweise Luzern jetzt darüber abstimmen wird, ob die Mindestberechnungsgrundlage 600 000 Franken betragen soll. Es gibt auch in St. Gallen denselben Wert, welcher durch eine Volksabstimmung genehmigt worden ist. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat auch diesen Wert. Was den Wert des zehnfachen Mietwertes anbelangt, so gibt es kantonale Bestimmungen, die in die gleiche Richtung zielen. Der Kommissionsprecher hat korrekterweise auch gesagt, dass es heute gar nicht möglich ist zu definieren, welches die Auswirkungen sind, wenn wir eine Veränderung bei den Voraussetzungen vornehmen. Immerhin - das war erfreulich und sollte eigentlich auch Motivation sein, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen - ergibt sich sowohl für den Bund wie auch für die Kantone in den meisten Szenarien ein Mehrertrag, wenn man die Bemessungsgrundlagen dem Antrag der Minderheit entsprechend abändert.
Weshalb habe ich diesen Minderheitsantrag gestellt? Es geht darum, das Delta zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einerseits und der Pauschalbesteuerung andererseits zu verkleinern, damit die Verfassungsmässigkeit zu stärken und zu stabilisieren und so auch dazu beizutragen, dass diese Pauschalbesteuerung doch eine bessere Akzeptanz bekommt.
Ich bin mir bewusst, dass die Finanzdirektorenkonferenz zum vorliegenden Beschluss gekommen ist und deshalb, Herr Kollege Fournier, beantrage ich auch nicht, dass diese Mindestberechnungsgrundlage im Steuerharmonisierungsgesetz Eingang findet. Für die Kantone gibt es keine Verpflichtung der Bemessungsgrundlage, das ist jedem Kanton freigestellt. Ich beantrage nicht, dass im Harmonisierungsgesetz Artikel 6 Absatz 3 Litera a verändert wird - das soll nach wie vor in der Kompetenz der Kantone bleiben -, aber ich möchte für die direkte Bundesssteuer eine etwas gerechtere Lösung beantragen.
Ich bin mir bewusst, dass der Erfolg nicht sehr gross sein wird, aber trotzdem ersuche ich Sie, der Gerechtigkeit noch einen Schub zu verleihen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Dies sage ich im Bewusstsein dessen, Frau Bundespräsidentin, dass diese Pauschalbesteuerung für den Kanton Bern nicht flächendeckend, aber doch in den Bergregionen von Bedeutung ist. Es sind 0,4 Promille Steuerpflichtige, die von dieser Steuer betroffen sind, die aber immerhin 0,4 Prozent des gesamten Steueraufwandes im Kanton Bern leisten.