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Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06

Wortprotokoll

Die Besteuerung nach dem Aufwand, die man auch Pauschalbesteuerung nennt, ist eine besondere Art der Einkommens- und Vermögensbemessung. Sie ermöglicht es, ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihrer Lebenshaltungskosten zu besteuern.

Die Aufwandbesteuerung steht gegenwärtig in der Kritik: In mehreren Kantonen wurden Volksinitiativen lanciert, die ihre Abschaffung verlangen, und in den Kantonen Zürich und Schaffhausen wurde sie in einer Volksabstimmung auch tatsächlich abgeschafft. Ihren Gegnern zufolge verstösst die Pauschalbesteuerung gegen die Grundsätze der Steuergleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Auf der anderen Seite gab es in letzter Zeit auch Volksabstimmungen, bei denen der Souverän an diesem System festhielt. In den Kantonen Glarus und Thurgau sprach sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für eine Beibehaltung aus; im Kanton St. Gallen nahm der Souverän eine Anpassung vor.

Die Aufwandbesteuerung hat in der Schweiz eine lange Tradition. Bereits 1862 bot der Kanton Waadt als erster Kanton eine besondere Besteuerung für ausländische Staatsangehörige an, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgingen. 1990 wurde die Besteuerung nach dem Aufwand schliesslich auch in das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden aufgenommen.

Der Bundesrat und die Kantone sprechen sich in dieser Situation für eine Beibehaltung der Aufwandbesteuerung aus. Sie trägt zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz bei und spielt zudem in touristischen Regionen eine bedeutende Rolle.

Der Bundesrat schlägt aber eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung mit folgenden wesentlichen Änderungen vor:

1. Als Mindestlimite wird das Siebenfache des Mietzinses oder des Mietwertes der Unterkunft festgelegt; bisher galt der Faktor fünf.

2. Bei der direkten Bundessteuer wird die minimale Bemessungsgrundlage auf 400 000 Franken festgelegt. Gegenwärtig besteht keine minimale Bemessungsgrundlage.

3. Die Kantone werden verpflichtet, ebenfalls einen Mindestbetrag festzulegen, wobei aus Steuersouveränitätsgründen offengelassen wird, wie hoch dieser Betrag sein soll.

4. Zudem werden die Kantone verpflichtet, im kantonalen Recht zu regeln, wie die Vermögenssteuer - zusätzlich zur Einkommenssteuer - in der Aufwandbesteuerung zu berücksichtigen ist.

Ihre Kommission hat eine breite Anhörung durchgeführt und dieses Geschäft in zwei Sitzungen behandelt. Sie ist ohne Gegenstimme, aber mit einer Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat sich damit grundsätzlich für eine Verschärfung ausgesprochen. Sie hat weitere Berechnungen verlangt, um die finanziellen Auswirkungen einer Veränderung der für die Veranlagung relevanten Parameter abschätzen zu können.

Vor dem Hintergrund dieser Zusatzinformationen und insbesondere mit Rücksicht auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren kommt die Mehrheit Ihrer Kommission zum Schluss, dass es sich beim Entwurf des Bundesrates um eine austarierte Lösung handelt. Sie berücksichtigt sowohl Standort- als auch Steuergerechtigkeitsüberlegungen und stellt nicht zuletzt einen Kompromiss dar, welcher den unterschiedlichen Anliegen der Kantone gerecht wird.

Ein Antrag, nach welchem die minimale Bemessungsgrundlage mindestens 500 000 Franken oder dem Zehnfachen des jährlichen Mietzinses bzw. dem Vierfachen des jährlichen Pensionspreises entsprechen sollte - der Entwurf des Bundesrates sah hierfür den Betrag von 400 000 Franken oder den Faktor sieben bzw. den Faktor drei vor -, wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung würde dem föderalistischen Charakter des Schweizer Steuersystems widersprechen. Die Kantone würden dadurch nicht nur wichtige Steuereinnahmen, sondern vor allem auch ein steuerpolitisches Instrument verlieren.

Zudem sind Schätzungen zufolge 22 500 Vollzeitstellen mit der Aufwandbesteuerung verbunden. Zu beachten sind auch die jährlichen Mehrwertsteuereinnahmen in der Höhe von 300 Millionen Franken sowie Beiträge an die AHV und in gewissen Kantonen auch die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Ebenfalls zu beachten sind die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer allfälligen Abschaffung. Pauschalbesteuerte Personen treten in Gemeinden und Kantonen oft auch als Mäzene auf.

Ich ersuche Sie also, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit, den ich bereits erwähnt habe, wird dann von Herrn Stöckli noch separat im Detail begründet.