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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-03-06

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Es ist sicher auch bekannt, dass ich kein Freund dieser Pauschalbesteuerung bin. Wie erwähnt wurde, ist sie seit 1862 in der Schweiz präsent. Sie wurde im Kanton Waadt eingeführt, damals aber mit einem anderen Ziel: Damals ging es darum, ausländische Bevölkerungsteile, die in unserem Gebiet lebten, aber keine Steuern und auch keine Abgaben für die Infrastrukturbenutzung zahlten, an den Kosten zu beteiligen. Weil damals die Informationstätigkeit nicht ausreichte, um zu wissen, welcher Ertrag, welche Steuereinnahmen mit diesen Leuten aufgrund einer Bemessung nach der Leistungsfähigkeit zu erzielen wären, und da es auch noch keine Doppelbesteuerungsabkommen gab, hat man die Pauschalbesteuerung eingeführt, um eben auch bei diesen Personen Steuererträge zu erzielen.

Heute sind die Voraussetzungen völlig anders. Heute hat man dieses Instrument etwas pervertiert und gesagt, man wolle Leute, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbringen und die vermögend sind, auch steuerlich bevorteilen. Das hat zweifellos - es sind auch Verfassungsrechtler, die das sagen - Konsequenzen im Hinblick auf die Verfassungsmässigkeit. Es ist umstritten, ob diese heutige Lösung tatsächlich den Grundsätzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Gleichbehandlung und insbesondere auch der Verhältnismässigkeit entspricht. "Müssen nämlich Inländer mit ähnlichen Einkommensverhältnissen wie der aufwandbesteuerte Ausländer Nachteile in Kauf nehmen, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den wirtschaftlichen und fiskalischen Interessen der Allgemeinheit an der Pauschalbesteuerung bestehen, ist nicht nur das überwiegende öffentliche Interesse nicht mehr gegeben, sondern auch das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt." Das sagte Professor Cavelti anlässlich der Anhörung in der WAK.

Dementsprechend ist es sicher richtig, dass man die Voraussetzungen klärt und verunmöglicht, dass diese Inländerdiskriminierung noch weiter ausgebaut wird. Dementsprechend setzt sich hier auch niemand für Nichteintreten ein. Die heutige Vorlage, Frau Bundespräsidentin, hat tatsächlich eine verbesserte, klarere Rechtsgrundlage zur Folge. Sie bringt eine korrektere Kontrollrechnung mit sich und sieht eine Erhöhung der Mindestwerte vor. Dementsprechend bringt Eintreten einen Vorteil im Vergleich zum heutigen Kontext mit sich.

Allerdings, lieber Kollege Schmid: Wir haben hier ein einzigartiges Instrument, das es kaum an anderen Orten, mit Ausnahme von Liechtenstein, gibt. Dementsprechend könnte ich mir durchaus Folgendes vorstellen: Wenn dereinst die Schwarzgeldproblematik gelöst ist - wozu ich Ihnen viel Erfolg wünsche -, wenn die Unternehmensbesteuerungs- oder Holdingsteuerproblematik gelöst wird, wird der Druck auf die Fragen im Zusammenhang mit der Aufwandbesteuerung im Kontext des europäischen Umfelds zweifellos zunehmen. In Österreich hat man nämlich viel engere Voraussetzungen geschaffen: Seit 1994 gibt es die Zuzugsbegünstigung, wobei aber nur 65 Anträge gestellt worden sind, die nicht alle bewilligt wurden, weil die Voraussetzungen deutlich schärfer sind als beispielsweise in der Schweiz. Sie müssen in Österreich beweisen können, dass Ihre Präsenz dort im öffentlichen Interesse liegt - das dürfte wohl nicht jedem gelingen. Auch andere Länder - Frankreich, Italien usw. - kennen diese Voraussetzung nicht. Weshalb gibt es viele Franzosen in der Schweiz, und weshalb gehen die Franzosen nicht [PAGE 87] nach Monaco? Weil eben zwischen Frankreich und Monaco ein Besteuerungsabkommen besteht, welches die Pauschalbesteuerung respektive die Steuerbefreiung für Franzosen in Monaco ausschliesst.

Trotzdem, nicht zuletzt weil ich eben Ständerat bin und weil das bernische Parlament mehrmals die Abschaffung der Pauschalbesteuerung abgelehnt hat, werde ich auch keinen Antrag auf Streichung der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung stellen. Vielmehr möchte ich das Delta zwischen der heutigen Regelung, welche eben auf ihre Verfassungsmässigkeit zu hinterfragen ist, und der Möglichkeit, die Steuergrenzen zu erhöhen, auch nutzen. Ich werde meinen Minderheitsantrag dann in der Detailberatung begründen.