Imoberdorf René · Ständerat · 2012-03-06
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06
Wortprotokoll
Die Aufwandbesteuerung, die ja ein Instrument mit grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung und einer langen Tradition ist, geriet auf schweizerischer Ebene in den letzten Jahren immer mehr unter Druck - wir haben es von den Vorrednern gehört. Den Gegnern zufolge verstösst dieses System in der heutigen Form gegen die Grundsätze der Steuergleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Frau Fetz und Herr Stöckli haben die rechtlichen Bedenken dargelegt.
Insbesondere auf der Ebene der Kantone wurde ein gewisser Handlungsbedarf erkannt. Auch der Bundesrat will die Pauschalbesteuerung verbessern und schlägt in seiner Botschaft gezielte Anpassungen vor. Die vorgeschlagene massive Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage bricht der Kritik die Spitze, weil dadurch dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch besser Rechnung getragen wird. Sicher sind damit nicht alle rechtlichen Bedenken der Gegner ausgeräumt, aber am Ende muss die Politik abwägen, ob der volkswirtschaftliche Nutzen die rechtlichen Bedenken aufwiegt.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aufwandbesteuerung ist in der Tat enorm, auch wenn ihre Gegner dies nicht wahrhaben wollen. Dieses Instrument brachte 2010 direkte Steuern von 669 Millionen Franken, und durch die Ausgaben der Aufwandbesteuerten werden jährlich Mehrwertsteuern von rund 300 Millionen Franken generiert. Dazu kommen noch AHV-Beiträge und in gewissen Kantonen Erbschafts- und Schenkungssteuern. So kommen zu den 669 Millionen Franken an direkten Steuern noch rund eine Milliarde Franken indirekte Steuern zusammen. Die Pauschalbesteuerten sind aber nicht nur Steuerzahler, sie sind auch Konsumenten und Investoren. Laut Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung investieren die neu in die Schweiz ziehenden Aufwandbesteuerten pro Jahr rund eine Milliarde Franken in Immobilien.
Dazu kommt eine beträchtliche Wertschöpfung durch Konsum, und die Pauschalbesteuerten stellen für verschiedene Bereiche direkt Personal ein. Gesamthaft sind mit der Pauschalbesteuerung ungefähr 22 500 Vollzeitstellen verbunden, das steht auch in der Botschaft des Bundesrates. Gemäss einer Studie von Professor Charles B. Blankart haben die Pauschalbesteuerten 2008 gesamtschweizerisch Investitionen, Konsumausgaben und Spenden von rund 5 Milliarden Franken getätigt. Für alle touristischen Kantone hat die Pauschalbesteuerung eine grosse Bedeutung, und gerade für wirtschaftlich schwache Regionen ist sie eine Chance.
Wenn einzelne Kantone die Pauschalbesteuerung abschaffen, ist das ihr gutes Recht. Wenn man diese Bundessteuer aber schweizweit abschaffen will oder die Bemessungsgrundlage dermassen hochschraubt, wie es Frau Fetz gesagt hat, dass keine wohlhabenden Ausländer mehr in die Schweiz kommen, habe ich dafür kein Verständnis mehr. Dies nicht nur, weil mein Kanton dadurch viel Geld verlieren würde, sondern auch aus rein staatspolitischen Gründen: Der Steuerwettbewerb in der Schweiz ist gewollt, auf Kantons- und Gemeindestufe. Die kantonale Autonomie muss erhalten bleiben. Meiner Meinung nach ist die Vorlage des Bundesrates ein Kompromiss, welcher den [PAGE 88] unterschiedlichen Anliegen der Kantone gerecht wird, und ich bin überzeugt - oder ich hoffe es wenigstens -, dass damit die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung in weiten Bevölkerungskreisen erhöht wird und auch ihre Anwendung verbessert wird.
Die Schweiz befindet sich als Anbieter von Pauschalsteuern im internationalen Wettbewerb. Auch andere Staaten wollen am Wachstumsmarkt der Besteuerung von wohlhabenden Ausländern teilhaben und entwickeln dazu äusserst kreative Steuermodelle. Auch aus diesem Grund verstehe ich nicht, weshalb eine Steuer, die seit Langem im Schweizer Steuersystem verankert ist, plötzlich verschwinden soll. In diesem Zusammenhang zitiere ich aus einem Artikel von Professor Charles B. Blankart, "Denkfehler zur Pauschalsteuer": "Es nützt nichts, das Leistungsfähigkeitsprinzip wie die Monstranz in einer Prozession vor sich herzutragen, während die einträglichen Steuergeschäfte in den Nebenstrassen abgewickelt werden." Die Anhörung von Professoren, lieber Kollege Stöckli, zeigt also ganz unterschiedliche Bilder.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und jeweils die Mehrheit zu unterstützen.