Niederberger Paul · Ständerat · 2012-03-06
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06
Wortprotokoll
In diesem Saal hat es Freunde und Nicht-Freunde der Aufwandbesteuerung. Ich zähle mich ganz klar zu den Freunden, weil dieses System vor allem den Berggebieten und den Randregionen zugutekommt. Der Aufwandbesteuerung haftet leider der Makel an, ungerecht zu sein. Dieses Phänomen zeigt auf, dass viel Unkenntnis über dieses System vorhanden ist. Wenn ich auch die Leserbriefe anschaue - vor allem in unserer Zeitung -, stelle ich fest, dass viel darüber geschrieben wird, weil ja am nächsten Sonntag im Kanton Luzern diesbezüglich eine Abstimmung stattfinden wird.
Die Aufwandbesteuerung wurde 1934 in der eidgenössischen Steuergesetzgebung geregelt. Es ist eine besondere Art der Einkommensbemessung. Die Aufwandbesteuerten haben in der Schweiz kein Erwerbseinkommen. Die hauptsächlichen Einkommen und ihr Vermögen befinden sich im Ausland. Einzelne Vorredner haben es bereits erwähnt: Die meisten Aufwandbesteuerten zahlen auch im Ausland Steuern, also nicht nur hier, sondern eben auch im Ausland.
Die Hauptfrage ist, ob die Aufwandbesteuerung beibehalten werden soll. Ich bin dem Bundesrat und der vorberatenden Kommission dankbar, dass sie diese Frage klar mit Ja beantworten. Es geht hierbei auch um die Rechtssicherheit, auf welche die Aufwandbesteuerten, die bereits sehr lange hier in der Schweiz sind, meines Erachtens Anrecht haben.
Eine weitere Frage ist, ob die Aufwandbesteuerung verschärft oder verbessert werden soll. Kollege Imoberdorf sagt, es sei eine Verbesserung; ich habe eine andere Betrachtungsweise. Für mich wäre es eine Verbesserung gewesen, wenn man gewisse neue Elemente hineingebracht hätte, als Idee z. B. die Anrechenbarkeit der Investitionen, welche in der Schweiz getätigt werden. Die Vorlage ist eine Verschärfung. Der Bundesrat, die Finanzdirektorenkonferenz und bereits verschiedene Kantone haben sich für die Verschärfung ausgesprochen; so auch die vorberatende WAK.
Mit der Einführung einer Mindestpauschale wird die Aufwandbesteuerung unattraktiver. Es werden weniger Personen in die Schweiz kommen, die hier nach Aufwand besteuert werden. Weiter ist eine Abwanderung ins Ausland zu befürchten. Leidtragende werden vor allem die Berggebiete und die Randregionen sein. Es hätte mich diesbezüglich sehr interessiert, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen die neue Mindestpauschale und die Untergrenze des siebenfachen Mietzinses haben werden. Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung würde einen sehr hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Die Verschärfung, wie [PAGE 89] sie nun vorgeschlagen wird, hat, ich habe es bereits erwähnt, negative Auswirkungen, das heisst: weniger Steuereinnahmen, weniger Arbeitsplätze in den Berggebieten und Randregionen, weniger Investitionen, weniger Konsum, weniger Mäzene.
Um die Akzeptanz der Aufwandbesteuerung zu erhöhen und zu verhindern, dass neben den Kantonen Zürich und Schaffhausen noch mehr Kantone die Aufwandbesteuerung abschaffen, ist wohl oder übel der Verschärfung zuzustimmen. Wenn nämlich noch mehrere Kantone wie Schaffhausen und Zürich kippen würden, müsste man insgesamt tatsächlich damit rechnen, dass eine generelle Abschaffung stattfinden würde.
Ich bitte Sie, bei der Mindestpauschale der Mehrheit zu folgen.