Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-06
Wortprotokoll
Wir haben es gehört, bei der Besteuerung nach dem Aufwand handelt es sich um eine besondere Art der Einkommens- und Vermögensbemessung. Es sind nicht das tatsächliche Einkommen und das tatsächliche Vermögen, die massgeblich ist, sondern es sind eben die Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und auch der von ihr unterhaltenen Personen. Das ist die Bemessungsgrundlage. Die Aufwandbesteuerung war, das haben wir heute gehört, immer wieder umstritten. Man hat heftig diskutiert. Insbesondere in den letzten zehn Jahren war das ein Thema. Fragen der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung sowie Gerechtigkeitsüberlegungen wurden wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Fragen und der standortpolitischen Bedeutung gegenübergestellt. Im Parlament wurden in den letzten Jahren verschiedene Vorstösse zur Verschärfung oder auch zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung mit deutlichem Mehr abgelehnt. Das war verschiedentlich ein Thema.
Die Besteuerung nach dem Aufwand, wie wir sie heute haben, ist nicht einfach voraussetzungslos möglich, sondern es braucht auch heute gewisse Voraussetzungen. Man will die Höhe der Beträge anpassen, das haben wir gesehen. Aber auch heute ist es so, dass die erstmalige Wohnsitznahme in der Schweiz oder die Wohnsitznahme nach mindestens zehnjähriger Anwesenheit ein Erfordernis ist. Auch die ausländische Staatsangehörigkeit - wobei Männer und Frauen gleich behandelt werden, im Gegensatz zu Italien - ist ein Erfordernis. Weiter darf in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, das ist bereits heute so.
In Bezug auf die Höhe der Beträge haben wir unterschiedliche Meinungen gehabt und jetzt auch eine Lösung mit den Kantonen gefunden. Die Kantone Zürich und Schaffhausen haben diese Aufwandbesteuerung abgeschafft. In Zürich gab es vor der Abschaffung 201 Aufwandbesteuerte, also viel weniger als in anderen Kantonen. Ich werde Ihnen noch ein paar Zahlen nennen: In Schaffhausen, Herr Ständerat Germann, waren es deren sieben im Jahr 2010. Dass diese sieben nicht mehr aufwandbesteuert werden, hat den Staatshaushalt in Schaffhausen nicht gerade ins Wanken gebracht.
Ich habe damit bereits gesagt, dass die Bedeutung sehr unterschiedlich ist. Wenn wir davon sprechen, wie wichtig die Besteuerung nach dem Aufwand für alle Kantone sei, dann ist das so nicht richtig. Es gibt verschiedene Kantone, die praktisch keine Aufwandbesteuerten haben. Umgekehrt gibt es verschiedene Kantone, die eine sehr grosse Anzahl von Aufwandbesteuerten haben. Man kann sagen, dass 60 Prozent aller Aufwandbesteuerten in den Kantonen Waadt, Wallis und Genf sind. Der Kanton Waadt hat rund 1400 Aufwandbesteuerte, der Kanton Wallis etwas mehr als 1100 und der Kanton Genf 690. Das sind die Kantone mit der grössten Anzahl an Aufwandbesteuerten. Man kann aber nicht sagen, die Westschweiz oder die Romandie habe generell am meisten, weil beispielsweise der Kanton Neuenburg Ende 2010 nur 28 hatte, also praktisch keine. Der Kanton Freiburg hatte 74, also auch sehr wenig im Vergleich zu anderen Kantonen.
Von daher ist es wirklich eine Frage, die sich in einzelnen Kantonen aufgrund der ganz speziellen Verhältnisse, die diese Kantone haben, stellt. Herr Ständerat Stöckli, für Bern ist es nicht ganz unerheblich; es sind 230 Aufwandbesteuerte. Im Übrigen gehört auch Graubünden mit 287 Aufwandbesteuerten noch zu denjenigen, die am meisten davon haben. Dann gibt es aber eine Vielzahl von Kantonen, gerade auch Bergkantone, die ganz wenige Aufwandbesteuerte haben oder dieses System so nicht anwenden; das muss man wirklich auch sehen.
Der Ertrag aus der Aufwandbesteuerung von Bund, Kantonen und Gemeinden, also auf allen drei Ebenen, ist nicht riesig gross; es sind 668 Millionen Franken - dies einfach, damit man sieht, worüber man spricht. Der Bundesrat ist aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und auch der Tradition, die wir haben, der Auffassung, dass es zwar richtig ist, an der Aufwandbesteuerung festzuhalten, dass aber die Kriterien anders festzulegen sind, so, wie wir Ihnen das jetzt vorschlagen.
Zur Frage der Gerechtigkeit, Frau Ständerätin Fetz: Man kann die Frage auch anders stellen; man kann sich fragen: Würden diese Personen denn überhaupt hier Steuern bezahlen, wenn sie nicht aufwandbesteuert wären? Auf die Frage von der schweizerischen Seite, von den Schweizer Steuerpflichtigen her, ob sie gerecht behandelt werden, ist dann die Gegenfrage zu stellen: Wer würde die Steuerausfälle bezahlen, wenn wir die Aufwandbesteuerten nicht hier hätten? Danach kann man dann eine Stunde lang über Gerechtigkeit sprechen.
Das Ziel der Reform, die wir vorlegen, ist es, die Aufwandbesteuerung zu verbessern und die Akzeptanz zu erhöhen, auch in den Kantonen, die jetzt intensiv darüber diskutieren. Ich denke, die Kriterien, über die wir im Einzelnen noch diskutieren werden, tragen massgeblich dazu bei. Es sind im Übrigen Kriterien, die in langer Arbeit mit den Finanzdirektoren festgelegt wurden; sie werden also auch von den Kantonen getragen. Das scheint mir wichtig zu sein, weil es die Kantone sind, die hauptsächlich von dieser Aufwandbesteuerung profitieren.
Es ist relativ schwierig, Aussagen über die finanziellen Konsequenzen zu machen. Man kann statische Annahmen treffen, aber man kennt die Bewegungen nicht. Was geschieht, wenn die Betroffenen wegziehen? Der Kanton Zürich ist ein gutes Beispiel, um zu sehen, welche Bewegungen passieren können. Ende 2009 wurden im Kanton Zürich 201 Steuerpflichtige nach Aufwand besteuert. Von diesen sind ein Jahr nach der Aufhebung der Aufwandbesteuerung 97 weggezogen; 30 davon ins Ausland, der Rest in andere Kantone. Andere Kantone, die die Aufwandbesteuerung kennen, haben profitiert. Insofern ist dies für die Schweiz selbst keine grosse Verschiebung - aber immerhin, es sind auch Aufwandbesteuerte ins Ausland gegangen.
Wenn man nun schaut, wie es sich mit den neuen Ansätzen verhält, die wir haben, dann kann man sagen, dass es für die überwiegende Mehrheit der aktuell nach dem Aufwand besteuerten Personen mit diesen Ansätzen zu einer Erhöhung der Besteuerung kommt, wenn man einfach die statische Betrachtungsweise anwendet. Wenn keine Bewegungen stattfinden würden, gehen wir davon aus, dass aufseiten des Bundes statt heute 150 Millionen Franken Einnahmen ungefähr 284 Millionen Franken aus der Aufwandbesteuerung resultieren würden.
Dies ist einfach deshalb so, weil 80 Prozent der heute nach Aufwand Besteuerten mit diesen neuen Ansätzen - 400 000 Franken und das Siebenfache des Mietwertes - mehr Steuern bezahlen; das kann man heute sagen. Bei knapp 20 Prozent der Aufwandbesteuerten wird es dazu kommen, dass sie aufgrund der Steuerprogression der direkten Bundessteuer eine Steuerlast haben, die noch über 40 Prozent hinausgeht, also über das, was wir erhöhen; wie sich diese Personen verhalten werden, können wir heute nicht sagen.
Herr Ständerat Niederberger, gesamthaft gehen wir davon aus, dass das Modell trotzdem, auch mit diesen Erhöhungen, immer noch attraktiv ist. Wir gehen auch davon aus, dass Personen mit Einkommen, die sehr mobil sind, trotzdem noch in unserem Land, dort, wo die Aufwandbesteuerung möglich ist, bleiben und sich hier auch besteuern lassen werden. Das gilt insbesondere angesichts des internationalen Steuerwettbewerbs und der Situation in anderen Staaten. Aber auch das ist eine Annahme, weil wir einfach nicht genau wissen, wie die Bewegung dann aussehen wird.
Jetzt noch zu den Herren Ständeräten Berberat und Stadler und zu Artikel 3 des DBG, in welchem ja festgehalten ist, nach welchen Kriterien der steuerliche Wohnsitz und nach welchen Kriterien der steuerliche Aufenthalt begründet werden. Der Artikel hält Folgendes fest: Wenn jemand während mindestens 30 Tagen eine Erwerbstätigkeit ausübt oder während mindestens 90 Tagen in der Schweiz verweilt und keine Erwerbstätigkeit ausübt, ist der steuerrechtliche Aufenthalt in der Schweiz gegeben. Sie haben gefragt, wer dies überwache. Die Einhaltung bzw. Durchsetzung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer [PAGE 91] in den Kantonen ist Sache der kantonalen Steuerverwaltungen. Es sind in dem Sinne also die Kantone, welche die entsprechenden Überprüfungen vornehmen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist aber wieder die Aufsichtsbehörde im Bereich der Erhebung der direkten Bundessteuer, und insofern besteht hier ebenfalls eine Aufsichtsmöglichkeit, die auch tatsächlich wahrgenommen wird.
Nach Ablauf dieser 90 Tage entsteht der Moment, wo die Steuerpflicht begründet wird. Wenn jemand schon vorher bereit ist, nach Aufwand Steuern zu bezahlen, ist das ja nicht zu bestrafen, das ist ja eigentlich auch nicht unwillkommen. Sollte es gegenüber dem Herkunftsland oder gegenüber der Besteuerung in einem anderen Land einen Konflikt bzw. eine Doppelbesteuerung geben, kommen in diesen Fällen die Regelungen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Wenn also ein Steuerpflichtiger in der Schweiz bereit ist, sich bereits nach 70 Tagen nach Aufwand besteuern zu lassen, hat dies vom schweizerischen Recht her keine Auswirkungen. Wenn aber der ausländische Staat dies moniert oder sich dagegen wehrt, kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung, und auf diese Weise wird der Konflikt gelöst.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.