Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-06
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06
Wortprotokoll
Mit der Motion Humbel wird der Bundesrat beauftragt, Pauschalabzüge gemäss Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zu erhöhen, und zwar massgeblich. Der Vorstoss wird vor allem damit begründet, dass die heute zugelassenen Abzüge für Krankenkassenprämien nicht mehr den effektiv anfallenden Kosten entsprechen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission betrachtet es als stossend, dass der steigenden Belastung durch die obligatorisch zu entrichtenden Krankenkassenprämien steuerlich zu wenig Rechnung getragen wird. Die Kommissionsmehrheit betrachtet den Vorstoss als Gelegenheit, mit höheren Abzügen in diesem Bereich insbesondere den Mittelstand stärker zu entlasten. Die Höhe des Abzugs könne nach Vorliegen der Botschaft dann auch noch unter finanzpolitischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Eine Annahme der Motion gebe der Verwaltung Gelegenheit, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen und dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten.
Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen ab.
Die Motion verlangt eine deutliche Erhöhung der Pauschalabzüge. Es lagen Ihrer Kommission Berechnungen vor, wonach mit jährlichen Mindereinnahmen von 500 Millionen Franken gerechnet werden müsste. Bei einer Anpassung an die Abzüge des Kantons Graubünden beispielsweise wäre sogar mit Mindereinnahmen von 620 Millionen Franken zu rechnen. Die Minderheit befürchtet, dass diese Mindereinnahmen in der Art der Ausgabe für den Kampfjet zu kompensieren wären und dass diese Massnahmen die zuerst Entlasteten letztlich mehr belasten würden.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit relativ knappem Stimmenverhältnis, nämlich mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Minderheit, angeführt von Herrn Zanetti, wird sich dann noch zu Wort melden.
Ich weise noch auf Folgendes hin: Ihre Kommission hat sich in der letzten Legislaturperiode eingehend mit den vielen Abzügen beschäftigt und wollte das System tendenziell vereinfachen. Viele politische Exponenten und Parteien äussern sich auch in diese Richtung; es wird eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel gefordert. Wenn Sie die Motion annehmen, wird die Verwaltung nicht darum herumkommen, diesen Abzug auseinanderzunehmen. Es handelt sich, wie wir in der Kommission festgestellt haben, um einen Mischabzug. Das heisst, der Abzug beinhaltet nicht nur die Prämien der Krankenkassen, sondern auch Beiträge und Einlagen für Lebensversicherungen und nichtobligatorische Unfallversicherungen sowie Zinsen von Sparkapitalien. Bereits heute ist deshalb zu erahnen, dass da aus einem Abzug mehrere Abzüge entstehen würden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie der Verwaltung einen solchen Auftrag erteilen wollen; vereinfacht würde das System damit bestimmt nicht.
Sie haben nach der Kommissionssitzung ein Schreiben der Finanzdirektorenkonferenz erhalten. Die Finanzdirektorenkonferenz weist uns darauf hin, dass eine Annahme der Motion bei den Kantonsanteilen an der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von 105 Millionen Franken führen würde.
Ich weise noch darauf hin, dass ein schriftlicher Bericht vorliegt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit entsprechend zu stimmen.