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Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-03-08

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08

Wortprotokoll

Zwei Punkte gilt es zu beachten:

1. Der Bundesrat hat, das war der zentrale Entscheid, beschlossen, dass die Schweiz ihre Botschaft in Tripolis wieder eröffnet und damit ihre diplomatischen Beziehungen zu Libyen wieder aufnimmt, um zusammen mit anderen Ländern ihren Willen zu bekunden, von Beginn des Wiederaufbaus an vor Ort zu sein und dem libyschen Volk ihre Hilfe und ihre Guten Dienste zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Wahrnehmung unserer politischen und wirtschaftlichen Interessen. Der Übergangsrat ist jedoch noch nicht in der Lage, gegenüber den sich engagierenden Ländern den Schutz der Botschaften und des Botschaftspersonals gemäss dem Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen zu gewährleisten. Das EDA hat deshalb im vergangenen Jahr temporär eine ausländische Sicherheitsfirma mit dem Schutz der Botschaft und des Personals beauftragt.

2. Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat von diesem schon erteilten Schutzauftrag anlässlich ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2011 in Genf Kenntnis genommen und danach dem Bundesrat mitgeteilt, dass es aus ihrer Sicht unerklärlich und inakzeptabel sei, für diese Aufgabe eine ausländische Sicherheitsfirma zu engagieren, währenddem unsere Armee speziell ausgebildete und professionelle Sicherheitskräfte besitze, die dafür prädestiniert seien, diese Aufgabe wahrzunehmen und den notwendigen Schutz zu gewährleisten.

Mit dieser Botschaft kommt der Bundesrat unserer Aufforderung nun nach: Er hat, nach einer ersten Phase des Botschaftsschutzes durch die Firma Aegis, diese Firma Mitte Dezember bzw. Anfang Januar durch eigene militärisch-polizeiliche Kräfte abgelöst. Das Detachement der Armee hat seinen Auftrag aufgenommen. Es wird in einer ersten Phase im Rahmen eines Assistenzdienstes während sechs Monaten die Verantwortung für den Schutz unserer Botschaft übernehmen. Damit können markante Einsparungen erzielt werden, und die einzelnen Verantwortlichkeiten sind klar definiert und zugewiesen.

Die heutige Genehmigung ist korrekt und entspricht dem gesetzlichen Auftrag des Militärgesetzes in Artikel 69 über den Assistenzdienst im Ausland sowie in Artikel 70 Absatz 2, der die formelle Genehmigung durch die Bundesversammlung vorsieht.

Es ist für mich auch heute noch unerklärlich, warum die politischen Verantwortlichen des EDA im letzten Jahr für diesen Schutzauftrag auf externes Personal zurückgegriffen haben, obwohl seitens des VBS ein Detachement von Spezialkräften zur Verfügung gestanden hätte. Es handelt sich ja nicht um Milizsoldaten, die allenfalls unter dem Aspekt der Freiwilligkeit ihren Wiederholungskurs im Ausland geleistet hätten. Nein, diese Spezialkräfte, unter anderem auch des Armee-Aufklärungsdetachements 10, sind ausgezeichnet ausgebildet, auch im Objekt- und Personenschutz, sie haben einen professionellen Hintergrund und die notwendige Abgeklärtheit. Wenn wir schon solche Spezialeinheiten haben, dann haben sie derartige Aufträge zu übernehmen - nicht Schutzformationen aus dem Ausland, eventuell gar mit kritischem Hintergrund oder kritischer Vergangenheit.

Opportunistische oder gar politisch gefärbte Absichten haben hier keinen Platz. Ein teures Outsourcing muss vermieden werden. Ich und wohl auch meine Kolleginnen und Kollegen in der SiK erwarten künftig eine enge Zusammenarbeit und Problemlösung sowohl auf Departementsstufe wie im Sicherheitsausschuss des Bundesrates. Auch die Gewährleistung des Schutzes durch diplomatische [PAGE 141] Vertretungen anderer Länder muss vermieden werden. Wir haben in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, dass unsere diplomatischen Vertretungen sowohl in Bezug auf das Personal und die Sachgüter als auch in Bezug auf die Residenz geschützt werden. Gerade seit dem arabischen Frühling ist es meiner Meinung nach offen, ob in absehbarer Zeit allenfalls weitere Einsätze notwendig werden. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat ein vorausschauendes und rechtzeitiges Agieren. Dazu gehört auch die periodische Berichterstattung an die Aussenpolitische und die Sicherheitspolitische Kommission und, wenn notwendig, eine bedarfsgerechte und frühzeitige Antragstellung zur Entsendung von militärischem Personal zum Schutz unserer Botschaften im Ausland.

In diesem Sinne unterstütze ich selbstverständlich den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutze unsere Botschaft in Tripolis, und ich ersuche Sie, auf diese Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.