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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-03-08

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte gern im Namen jener sechs Kommissionsmitglieder, die die Mehrheit bilden, noch einmal sprechen, auch wenn diese nicht der intelligenten Formation von 1848 angehören - leider nicht, wir sind ja nicht mehr so stark. Aber ich kann davon ausgehen, dass trotzdem auch bei diesen Kommissionsmitgliedern eine mittlere Intelligenz vorhanden ist.

Ein paar Bemerkungen zu den Voten, die jetzt gefallen sind: Ich habe den Eindruck, dass wir auch ein wenig aneinander vorbeireden. Die Minderheit Berberat, unterstützt durch einige Kolleginnen und Kollegen im Rat, spricht ja von einer strikten Konditionalität, und ich habe den Eindruck, dass wir uns hier etwas missverstehen. Ich habe auch in meinem Kommissionsreferat versucht, das zum Ausdruck zu bringen. Die Mehrheit will zwar diese Konditionalität, aber als Ultima Ratio; es geht eigentlich darum, dass man jetzt einmal eine gesetzliche Grundlage vorlegt. Der Bundesrat hat, wenn er eine gesetzliche Grundlage ausarbeitet, einen gewissen Spielraum, ich habe eingangs darauf verwiesen. Es ist auch ein Kaskadensystem möglich, bei dem man beispielsweise dann als Ultima Ratio sagen kann, wenn Zahlungen in diesem Bereich erfolgten, könnten sie auch eingestellt werden. Es kann durchaus auch eine Kann-Formulierung sein. Es geht einfach darum, dass eine höhere Verbindlichkeit bei der Bündelung von Interessen geschaffen wird. Wenn es darum [PAGE 149] geht, dass Staatsverträge oder andere Abkommen ausgehandelt werden, sollen eben auch diese migrationspolitischen Fragen berücksichtigt werden, denn das ist immer einfacher als eine Zwangsrückführung.

Frau Kollegin Bruderer sagt zu Recht, Zwangsvollzug schaffe mehr Probleme. Ich muss Ihnen sagen, als kantonale Departementschefin in diesem Bereich, in dem die Kantone ja die Rückführungen machen müssen, weiss ich, wovon ich rede. Wir setzen immer auf die freiwillige Rückkehr, solange es geht, denn alles andere ist schwierig, für den Staat schwierig. Der Staat gerät an Grenzen, die Mitarbeiter geraten an Grenzen, und für die Betroffenen ist es auch eine Ausnahmeerfahrung. Deshalb soll man alles vorkehren, um zu ermöglichen, dass möglichst in Minne eine freiwillige Rückkehr erfolgen kann.

Es ist eben nicht so, wie Frau Seydoux sagt, dass wenige Staaten bei der Rückübernahme Probleme machen. Es sind eben gerade diese Staaten, Algerien beispielsweise, die grosse Probleme machen. Wir haben ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien, nur scheint das Algerien nicht zu interessieren. Ich kann Ihnen sagen, wenn Sie in einer Gemeinde nur eine oder zwei dieser Personen beherbergen müssen, ist das sehr schwierig. Man gerät wirklich an Grenzen, auch bei der Sozialhilfe. Manchmal sind die Leute psychisch angeschlagen, oder sie werden kriminell. Sie bleiben dann einfach irgendwo in der Schweiz. Das kann es eben auch nicht sein, dass diejenigen, die sich querulatorisch verhalten, die mit den Behörden nicht kooperieren, am Schluss in der Schweiz bleiben können.

Wenn wir heute schauen, welches die Nationen sind, die bei den Asylgesuchen sozusagen Spitzenreiter sind, dann sind das Tunesien, Nigeria, Eritrea - bei Eritrea haben wir am meisten Anerkennungen, weil es um Kriegsdienstverweigerer geht -, und wir haben im Winter immer Leute aus der Region Balkan, aus Serbien usw., die hier überwintern. Wir werden bei der zweiten Motion noch darüber sprechen: Tunesien ist ein Land, dem Aufbauhilfe in Aussicht gestellt wurde. Bei Nigeria ist es so, dass eine Migrationspartnerschaft besteht. Nigeria ist sehr schwierig; das weiss ich aus eigener Erfahrung. Es ist vielleicht nicht die Entwicklungshilfe, sondern es sind andere Fragen, die man einmal mit den Nigerianern besprechen müsste. So wissen die Strafverfolgungsbehörden beispielsweise, dass die Strassenhändler mit den Drogengeldern, die hier verdient werden, in Nigeria Liegenschaften kaufen. Vielleicht sollte man mit Nigeria einmal über die Vermögensbeschlagnahme in diesem Bereich sprechen. Das könnte durchaus etwas auslösen.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Rückschaffungen sehr teuer sind. Die Rückübernahme abgewiesener Asylbewerber ist auch entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Schweizer Asylpolitik. Es geht auch darum, die Kantone und Gemeinden zu entlasten, indem der Bund verpflichtet wird, bei Verhandlungen diese migrationspolitischen Kriterien mit einzubeziehen. Damit soll nicht primär Druck auf die betroffenen Staaten ausgeübt werden, sondern die Kommissionsmehrheit will damit für die Verwaltung gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, wenn es für sie darum geht, das Verhandlungsmandat zu definieren und dabei auch die migrationspolitischen Interessen nicht zu vernachlässigen.