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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-03-08

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-08

Wortprotokoll

Ich will mit meinen bescheidenen Mitteln versuchen, meiner Vorrednerin aufzuzeigen, weshalb der Weg, den die Minderheit Berberat aufgezeigt hat, durchaus ein vernünftiger, kohärenter und auch begründbarer Weg sein kann, wonach wir der Motion 11.3510, bei der der Antrag der Minderheit zurückgezogen worden ist, zum Durchbruch verhelfen und die Motion 10.3558 ablehnen sollten.

Weshalb? Ich glaube, der wenn auch bei gewissen Kolleginnen und Kollegen zähneknirschend erfolgte Rückzug der Minderheit zeigt an, dass man hier eine Unterscheidung macht. Diese Unterscheidung ist sehr treffend: Man unterscheidet eine pragmatische Konditionalität, also eine Verknüpfung an den Orten, wo es möglich und sinnvoll ist, um in unseren Partnerländern darauf hinzuweisen, dass auf allen Gebieten zusammengearbeitet werden muss. Ich glaube, mit dem Rückzug des Antrages der Minderheit bei der Motion 11.3510 signalisieren Sie, dass Sie für eine solche pragmatische Verknüpfung zu haben sind. Das ist auch im Sinn [PAGE 147] des Bundesrates. Es ist ja auch in der neuen Botschaft über die internationale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen, dieser pragmatischen Verknüpfung etwas mehr Schub zu verleihen, positive Anreize zu suchen, damit Partnerländer auch in Bereichen wie der Rücknahme von Asylsuchenden besser mit uns kooperieren.

Aber die Motion 10.3558, die ich Sie bitte abzulehnen, verlangt eine strikte, nichtpragmatische Verknüpfung, die auf eine Gesetzesgrundlage gestellt wird und sozusagen rigoros das Junktim macht. Ich glaube in der Tat, dies sei nicht im Interesse der Schweiz, der Partnerländer und der Entwicklungszusammenarbeit. Es ist letztlich, wie Frau Kollegin Fetz aufgezeigt hat, auch nicht im Interesse der Rückübernahme, die kontraproduktive Effekte haben könnte.

Lassen Sie mich das ausführen: Die strikte Konditionalität unterschätzt einmal die Hebelwirkung, die wir damit einbringen könnten. Es wurde schon erwähnt: Rund 60 Prozent der Asylsuchenden stammen ja aus Ländern, die keine oder nur humanitäre Hilfe erhalten. Das sind beispielsweise Länder wie China, die Türkei und Algerien. Ich muss hier nicht lange darauf hinweisen, welche wichtigen Wirtschafts-, aber auch Partnerinteressen die Schweiz in diesen Ländern hat. Zudem, wie das schon angeklungen hat, ist in den anderen Ländern unsere sehr oft bescheidene Schweizer Entwicklungshilfe, die ja in Schwerpunktländern vielleicht 10 oder 20 Millionen Franken ausmacht, ganz eindeutig nicht in der Grössenordnung der grossen Partner. Es sind auch sehr oft direkt platzierte Mittel, die nicht zentralstaatlich kontrolliert werden. Deshalb treffen Sie damit genau diejenigen, denen wir eben vor Ort eine Hoffnung und eine Chance auf ein vernünftiges Leben geben können - damit die internationale Migration und der entsprechende Druck eben abnehmen. Hier könnte eine strikte Verbindung also durchaus kontraproduktiv sein.

Diese strikte Verbindung könnte - ich habe es angetönt - auch bei der Rückübernahme selber kontraproduktiv sein. Bei von Ihnen zitierten Ländern, es wurde etwa Nigeria erwähnt, ist es heute ja so, dass ungefähr 80 Prozent der Rückübernahmen oder Rückwanderungen freiwillig sind, also mit Einverständnis der Betroffenen erfolgen. Würde man durch eine strikte Konditionalität hier nun Verhandlungen blockieren, könnte es durchaus dazu kommen, dass diese freiwilligen Rückübernahmen eben nicht mehr funktionieren würden, und auch das wäre kontraproduktiv.

Schliesslich ein letzter Punkt - weil vieles schon gesagt wurde -: Wir sollten hier auch nicht sektoriell wirken. Entweder haben wir strikte Konditionalitäten, oder wir haben sie nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob jene, die hier strikte Konditionalität fordern, bei einem neuen Freihandelsabkommen mit einem grossen asiatischen Partner die Verknüpfung mit den Menschenrechten verlangen würden. Entweder verlangen wir diese strikte Verknüpfung und wenden sie in den verschiedenen Bereichen an, oder wir gehen pragmatisch mit ihr um. Ich weise darauf hin, dass wir zum Beispiel bei Ländern aus unserer Bretton-Woods-Gruppe - sie wurden von Kollege Berberat erwähnt - mit sehr strikten Verknüpfungen, die wir durchführen wollten, ganz sicher Probleme hätten. Wir sollten also dieses Grundprinzip, das sich in der Schweizer Aussenpolitik nach einem unproduktiven Versuch mit einer strikten Konditionalität zwischen 1999 und 2003 seither bewährt hat und gut funktioniert, nicht gefährden, sondern vielmehr für eine pragmatische Verknüpfung einstehen, so, wie dies die Motion 11.3510 fordert, weshalb man ihr zustimmen kann, während wir die Motion 10.3558, welche eine strikte Verknüpfung auf Gesetzesgrundlage fordert, ablehnen sollten. Ich bitte Sie, dieser kohärenten Argumentation zu folgen.