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Wittenwiler Milli · Nationalrat · 2001-06-12

Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1999 schreibt der Bundesrat im Anhang 1, Jahresziele des Bundesrates 1999 im Überblick: Bilanz Ende 1999, Ziel 1999-20: "Weiterführung einer nachhaltigen Umweltpolitik überwiegend realisiert."

Im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 2000 schreibt der Bundesrat im Anhang 1 unter Ziel 2000-12 (S. 49): "Internationale Abkommen Luftreinhaltung und biologische Diversität - Bericht über den Stand der Umsetzung der Strategie 'Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz'": Realisiert.

In der Legislaturplanung des Bundesrates 1999-2003 lese ich unter Ziel 7, Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik auf der Grundlage der Strategie "Nachhaltige Entwicklung der Schweiz": "Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn sie die heutigen Bedürfnisse deckt, ohne künftigen Generationen diese Möglichkeit zu verwehren. Nachhaltige Politik folgt drei Prinzipien: Sie schützt die natürliche Umwelt, sie erhält die wirtschaftliche Effizienz, und sie wahrt die gesellschaftliche Solidarität."

Herr Bundespräsident, woran liegt es denn, dass der schweizerische Natur- und Landschaftsschutz in einem Ländervergleich der OECD von 1999 sehr schlechte Noten erhielt? Besonders kritisiert wurden die Zersiedelung der Landschaft und das Versagen beim Schutz zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. So steht etwa die Schweiz mit 44 gefährdeten Arten OECD-weit am schlechtesten da. Obwohl der Bund zu einer ungeschmälerten Erhaltung der im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler inventarisierten Objekte verpflichtet ist, zeigen kartographische Vergleiche eine teilweise rapide Umgestaltung der geschützten Räume.

Ist die vor gut zwanzig Jahren formulierte, am klassischen Naturschutzgedanken orientierte Schutzstrategie des Inventars im Zeitalter der nachhaltigen Entwicklung noch zeitgemäss? Sind die gesetzlichen Schutzziele hinreichend konkret? Das ist meine erste Frage.

Zu zwei weiteren Fragen: Seit rund einem Jahr ist das ehemalige Bundesamt für Raumplanung als Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) beim UVEK angesiedelt, nachdem schon 1998 das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) eine neue Heimat gesucht oder eben gefunden hat. Nun ist ein grosser Teil der raumwirksamen Bundesaufgaben unter einem Dach.

Die Subkommission EDI/UVEK hat sich im Zusammenhang mit dem Fall Ulmberg (Gemeinde Ermatingen, Kanton Thurgau) eingehend mit der Rolle des damaligen Bundesamtes für Raumplanung befasst. Dem Bund steht die Oberaufsicht über den Vollzug der Raumplanungsgesetzgebung zu. Wir haben festgestellt: Das Raumplanungsgesetz ist ein Rahmenerlass und lässt viele Fragen offen.

Die Nutzungsplanung ist Sache der Kantone und Gemeinden. Im Rahmen der Nutzungsplanung wird das ARE weder informiert noch einbezogen. Bei der Nutzungsplanung ist nur eine mittelbare Einflussnahme des Bundes möglich. Je nach Qualität und Art der Richtplanung erfährt das ARE mehr oder weniger über die Probleme der kantonalen Planung. Die Umsetzung des Raumplanungsrechtes ist je nach Kanton unterschiedlich.

Und: Raumplanung hat viel mit Politik zu tun. Die Entscheide, die getroffen werden, sind politische Entscheide auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Herr Bundespräsident, teilen Sie die Ansicht, dass in Zukunft vermehrte Anstrengungen des Bundes notwendig sind, um den Koordinationsauftrag in der Raumplanung gemäss Artikel 75 Absatz 2 der Bundesverfassung zu erfüllen? Ist die Einbindung der Ämter, die sich mit raum- und umweltwirksamen Bundesaufgaben befassen, ins UVEK ein Schritt in die richtige Richtung?