Eder Joachim · Ständerat · 2012-03-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, sowohl die Initiative als auch den Rückweisungsantrag Stöckli abzulehnen.
Als Gesundheitsdirektor habe ich im Kanton Zug den ganzen Passivrauchschutz lanciert, zusammen mit Regierung und Parlament die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und die entsprechende Umsetzung begleitet. Ich verfüge deshalb in dieser Sache über, wie man so schön sagt, einschlägige Erfahrungen, und zwar bezüglich aller hier bereits diskutierten Fragestellungen. Gerade aufgrund dieser Erkenntnisse fühle ich mich berufen und auch verpflichtet, Ihnen die Beweggründe dafür darzulegen, dass man auch ohne schlechtes Gewissen gegen die Initiative und gegen den Rückweisungsantrag Stöckli sein kann.
Unser Zuger Modell, welches mit der Bundeslösung identisch ist, aber 14 Monate früher in Kraft gesetzt wurde, hat sich bewährt - auch in der Umsetzung, die problemlos war. Es gab also keine Unsicherheiten und Schwierigkeiten. Wir haben in unserem Kanton - und das ist auch in anderen Kantonen der Fall - bezüglich des Passivrauchschutzes nun Ruhe. Alle können sich diejenigen Restaurants und Gaststätten aussuchen, die sie wollen. Wer nicht in ein Raucherlokal oder ein Fumoir, das bei uns im Kanton Zug bedient ist, gehen will, muss dies nicht tun. Ich frage Sie: Was wollen wir als Konsumentinnen und Konsumenten eigentlich mehr an Freiheit, aber auch mehr an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung?
Tatsächlich steckt jedoch das Servicepersonal, welches in den Raucherlokalen und Fumoirs arbeitet, in einer Zwickmühle; das ist zuzugeben. Es hat aber immerhin sein Einverständnis schriftlich zu bestätigen, trifft diesbezüglich also seinen Entscheid selber. Zudem sind die Arbeitgeber durch Artikel 6 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes generell verpflichtet, "zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind". Insbesondere ist auch dafür zu sorgen, dass die Gesundheit nicht durch schädliche und belästigende physikalische, chemische und biologische Einflüsse beeinträchtigt wird. Auch bestehen in der Verordnung zum Arbeitsgesetz Regelungen zu den Themenbereichen Raumklima, Lüftung und Luftverunreinigung. Ich sehe also auch den Arbeitnehmerschutz gewährleistet.
Die bestehende Bundesregelung und viele kantonale Regelungen sind nicht einmal zwei Jahre alt. Bereits jetzt, ohne vertiefte Auswertung der gemachten Erfahrungen, eine gesamtschweizerisch noch restriktivere Lösung anzustreben, scheint mir falsch zu sein. Warum?
Elf Kantone haben eine Regelung, die der Bundeslösung entspricht. Fünfzehn Kantone haben weiter gehende, also strengere Vorschriften. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, zumal diese ja demokratisch zustande gekommen sind und unserer föderalen Struktur entsprechen. Meine Frage zielt in eine andere Richtung: Warum soll jenen elf Kantonen mit der Bundeslösung nun eine noch strengere Regelung aufgezwungen werden? Damit stösst man die Betroffenen unnötig vor den Kopf, vor allem wenn man weiss, dass die heutige Situation in der Bevölkerung sehr gut akzeptiert ist. Betroffen wären bei einer Annahme der Initiative zudem sämtliche Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen, auch als Einzelbüros oder Werkstätten. Dies ist aus meiner persönlichen Sicht ein weiteres Indiz, dass die Initiative das gesunde Mass vermissen lässt.
Unser Handeln und unsere politischen Entscheide müssen aber auch und gerade in Fragen der Gesundheitspolitik angemessen und verhältnismässig sein. Damit ist das Stichwort gefallen: Wir müssen meines Erachtens in der Gesundheitspolitik mit der Polarisierung und den gegenseitigen Vorwürfen, die teils recht fundamentalistisch sind, aufhören. Es gibt nicht nur die beiden Farben Schwarz und Weiss, sondern auch die harmonischen Zwischentöne, und diese bringen wir ins Spiel und zum Klang, wenn wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen und den Rückweisungsantrag Stöckli ablehnen.
Für mich als ehemaligen kantonalen Exekutivpolitiker, dem, wie Sie wissen, Prävention und Gesundheitsförderung und damit, Herr Kollege Schwaller, auch das Präventionsgesetz natürlich sehr am Herzen liegen, ist abschliessend Folgendes klar: In der Frage des Schutzes vor Passivrauchen sind wir in unserem Land einen grossen Schritt vorwärtsgekommen. Wir haben mit den notwendigen gesetzlichen Bestimmungen auch einen beachtlichen Fortschritt im Kampf gegen diese unbestrittene Gesundheitsschädigung gemacht. Ich denke, man sollte mit dem bisher Erreichten auch einmal zufrieden sein, in den politischen Entscheiden verhältnismässig bleiben und einen Punkt, ja ich möchte sogar sagen ein deutliches und klares Ausrufungszeichen hinter diese [PAGE 165] vielen positiven Bemühungen und Ergebnisse setzen. Wer unbedingt weitere Rauchzeichen will, kann diese bei anderen politischen Themen zur Genüge finden.