Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-03-12
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-12
Wortprotokoll
Bereits während wir hier in diesem Rat um einen Kompromiss zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen gerungen haben, wurden Unterschriften für die weiter gehende Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" gesammelt. Diese wurde dann, achtzehn Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes, am 18. Mai 2010 mit 116 290 gültigen Unterschriften eingereicht.
Die Volksinitiative will einen einheitlichen Schutz vor dem Passivrauchen in der Verfassung verankern. Sie fordert ein generelles Verbot des Rauchens in allen Innenräumen, die als Arbeitsplätze dienen, sowie ein restriktiveres Gesetz für alle anderen Innenräume, die öffentlich zugänglich sind, insbesondere für Restaurations- und Hotelbetriebe, Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, für Gebäude, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur und der Freizeit dienen, und für Gebäude des Gesundheits- und Sozialwesens sowie des Strafvollzugs.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenentwurf ab. Der Nationalrat hat in der Wintersession 2011 mit 118 zu 55 Stimmen ebenfalls beschlossen, sie Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die SGK-SR befasste sich in der Sitzung vom 24. Januar mit dieser Volksinitiative. Sie informierte sich zunächst über die ersten Erfahrungen auf kantonaler Ebene mit dem neuen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das seit Mai 2010 in Kraft ist, und lud dazu den Vorsteher einer kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion ein. Die Kommission nahm dabei zur Kenntnis, dass die heutige Regelung Mindeststandards zum Schutz vor Passivrauchen formuliert, aber den Kantonen die Möglichkeit gibt, strengere Regelungen vorzusehen. 15 der 26 Kantone haben solche Verschärfungsmassnahmen getroffen.
Besonders in der Anfangsphase der Umsetzung des neuen Gesetzes hat es offensichtlich viele Unsicherheiten und Diskussionen über die Vollzugsbedingungen gegeben, vor allem in Bezug auf die möglichen Raucherlokale oder -abteile. Das zeigte auch eine Online-Umfrage von BAG und Seco und den Kantonsverantwortlichen nach den ersten sechs Monaten. Seither hat sich offensichtlich der Vollzug des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen gut eingespielt.
Wir haben auch eine Vertreterin und einen Vertreter des Initiativkomitees angehört, die betonten, dass die Initiative fast deckungsgleich mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf sei, der zu Beginn der Beratungen von der SGK-NR entworfen worden war und darauf vom Bundesrat abgesegnet wurde. Für sie sei es wichtig, dass alle öffentlich zugänglichen Innenräume, die als Arbeitsplätze dienten, rauchfrei seien. Abgetrennte Raucherräume - Fumoirs - wären zwar immer noch möglich, aber sie dürften nicht bedient werden, denn alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssten an ihrem Arbeitsplatz vor dem nachweislich gesundheitsschädigenden Tabakrauch geschützt werden. Die Initianten stossen sich auch an der Tatsache, dass es keine einheitliche nationale Regelung gibt, denn damit wird die Diskussion über Lockerungen oder Verschärfungen in den Kantonen immer wieder aufflammen. Sie setzen sich für den umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen ein; dieser müsse, so hiess es, für die Bevölkerung in der ganzen Schweiz gelten.
Tatsache ist - das wurde in der Kommission sehr deutlich -, dass die Begehren der Initiative nicht neu sind. Sie wurden [PAGE 159] in derselben Deutlichkeit mit allen Facetten bereits bei der Beratung über das geltende Gesetz ausführlich und ausgiebig diskutiert. Die Initiative hat auch offensichtliche Mängel. Im Initiativtext wird verlangt, dass alle Arbeitsplätze in Innenräumen rauchfrei sein müssen. Darunter fallen auch alle Einzelarbeitsplätze, obwohl gar keine Dritten durch Passivrauchen belastet werden können. Darüber hinaus sind die Übergangsbestimmungen alles andere als einfach umzusetzen, heisst es doch im Initiativtext, dass der Bundesrat spätestens sechs Monate nach Annahme des neuen Verfassungsartikels durch Volk und Stände eine Übergangsverordnung erlasse, die bis zum Inkrafttreten der entsprechenden neuen Gesetze gelte.
Die grosse Mehrheit der Kommission war deshalb der Meinung, dass damit die Initiative zu weit geht. Sie findet auch, dass die Kantone in dieser Frage selber darüber entscheiden können, ob sie eine strengere Regelung wollen.
Der Antrag Stöckli zugunsten eines indirekten Gegenvorschlages, der Ihnen vorliegt - ich nehme direkt auch dazu Stellung -, wurde bereits tel quel in der Kommission gestellt, sodass ich hier gut namens der SGK Stellung nehmen kann. Die Kommission lehnte es ab, mit einer entsprechenden parlamentarischen Initiative das seit Kurzem bestehende Gesetz schon wieder zu ändern, da die Diskussion unweigerlich wieder genau dieselbe sein würde. Die im Rückweisungsantrag Stöckli angesprochenen Bestimmungen, die der Antragsteller streichen oder aufheben will, betreffen eben gerade jene Formulierungen, die wir nach tagelangem Ringen als Kompromiss gefunden haben. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 zweiter und dritter Satz können nämlich ausnahmsweise in Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit deren ausdrücklicher Zustimmung beschäftigt werden, und das Einverständnis hat im Rahmen eines Arbeitsvertrages zu erfolgen. Artikel 3 bewilligt auf Gesuche hin Raucherbetriebe mit strengen Auflagen: Nur 80 Quadratmeter, gut belüftet, und sie müssen als solche erkennbar sein. Das sind eben diese Artikel, die man schliesslich als Kompromiss gefunden hat.
Es ist eine Tatsache, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen vor weniger als zwei Jahren viele Restaurationsbetriebe Investitionen tätigen mussten: für die Abtrennung der Raucherecke, für eine entsprechende Lüftung in ihrem Lokal, um die geforderten Bedingungen zu erfüllen. Deshalb war die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass man nicht nach so kurzer Zeit die Bedingungen wieder ändern sollte. Bei allen guten Möglichkeiten unserer Demokratie braucht es doch eine gewisse Rechtssicherheit über mehr als zwei Jahre, eine Verlässlichkeit der Gesetzgebung, damit nicht nach so kurzer Zeit wieder andere Forderungen zu erfüllen sind, die beträchtliche Kosten auslösen können.
Das sind die Gründe, weshalb die Mehrheit der SGK die Ansicht vertritt, dass man das Volk ohne Gegenvorschlag über diese Initiative entscheiden lassen sollte. Die Kommissionsmehrheit beschloss mit 9 zu 3 Stimmen, die Initiative abzulehnen, und mit 7 zu 5 Stimmen, auch keinen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
So bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, die Initiative und den Rückweisungsantrag Stöckli abzulehnen.