Stöckli Hans · Ständerat · 2012-03-12
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-12
Wortprotokoll
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch mir geht die Initiative zu weit. Es ist übertrieben, das Verbot des Passivrauchens in der Verfassung festzuschreiben. Und gleichzeitig, die Sprecherin der SGK hat es gesagt, verlangt die Initiative auch, dass das Rauchen in Einzelbüros zu verbieten sei. Letzteres ist ein Einschnitt in die persönliche Freiheit, der mit dem Schutz Dritter wenig zu tun hat. Hier schiessen die Initiantinnen und Initianten ganz klar über das Ziel hinaus.
Das Kernanliegen aber, dass alle Angestellten, unabhängig aus welchem Kanton sie kommen und in welchem Lokal sie arbeiten, vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen zu schützen sind, scheint mir durchaus richtig und vernünftig. Denn für mich ist klar: Die heutige Situation ist unbefriedigend. In 18 Kantonen müssen Serviceangestellte weiterhin im Tabakrauch arbeiten, obwohl erwiesen ist, dass sie damit ihre Gesundheit gefährden. Könnten Sie sich vorstellen, in anderen Bereichen solche Ungleichbehandlungen zu haben? Beispielsweise, dass das Gurtenobligatorium nur in 8 von 26 Kantonen gelten würde? Oder dass die Pflicht zum Helmtragen auf die Kantone in der Westschweiz beschränkt wäre? Es ist absolut notwendig, dass wir im Bereiche des Passivrauchens eine einheitliche schweizerische Lösung haben. Es gibt kaum eine leichter vermeidbare Gesundheitsgefährdung als das Passivrauchen. Das sage ich als passionierter Zigarrenraucher: Wer in der Öffentlichkeit raucht, tut dies draussen oder in unbedienten Fumoirs. Das ist doch keine grosse Sache. Das sollte aus Respekt vor der Gesundheit der Mitmenschen und insbesondere der Serviceangestellten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Zurück zur unbefriedigenden Situation, welche heute gilt: Zum ungenügenden Schutz der Serviceangestellten kommt hinzu, dass mit den bestehenden Regeln auf legislativer Ebene keineswegs Ruhe eingekehrt ist. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes wurden Dutzende von kantonalen Vorstössen eingereicht, Unterschriftensammlungen wurden gestartet, Volksabstimmungen wurden durchgeführt, immer mit dem Ziel, eine konsequentere Regelung zu haben oder die Regelung zu verbessern. Es kann nicht das Ziel des Bundesgesetzes sein, dass diejenigen Kantone, die ihre Angestellten besser schützen, als es die Minimalversion des Bundes vorsieht, immer mehr unter Druck geraten; genau dies ist aber der Fall. Bis nicht eine klare nationale Lösung mit optimalem Schutz da ist, wird das Thema keinen Frieden finden.
Wir haben hier nun die Gelegenheit, den für alle Seiten unbefriedigenden Kompromiss, den das Bundesgesetz nun einmal darstellt, nachzubessern. Die Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat nämlich gezeigt, dass die fortschrittlichen Lösungen in der Romandie zum Erstaunen aller ohne weitere Diskussion funktionieren, während vor allem in der Deutschschweiz ein ständiges Hin und Her herrscht. Die unterschiedlichen Regelungen in der Deutschschweiz führen zu Vollzugsproblemen und Rechtsunsicherheiten. Sie begünstigen Umgehungsstrategien, weil niemand genau weiss, was wo gilt. Gäbe es eine nationale Lösung, müsste sich nicht jeder Kanton neu mit seiner Regelung und seinen Problemen auseinandersetzen. Der Föderalismus in Ehren - aber in dieser Frage will mir schlicht nicht einleuchten, warum eine Serviceangestellte in Genf besser vor Passivrauchen geschützt werden soll als eine in Luzern.
Unsere SGK hat sich mit 7 zu 5 Stimmen knapp dagegen ausgesprochen, durch eine parlamentarische Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Ich habe das bedauert, und deshalb habe ich jetzt den Rückweisungsantrag gestellt. Ich bin mir einerseits bewusst, dass diese Initiative zu weit geht, andererseits könnte es aber sein, dass sie vom Volk angenommen wird. Wir hätten dann selbst verursacht, dass die Regelung zu weit geht, indem wir nicht auf einen indirekten Gegenvorschlag eingetreten sind. Es ist ganz einfach: Wir müssen im Bundesgesetz wenige Passagen streichen, um eine einheitliche klare Lösung zu erhalten. Ich habe das dargelegt, und zwar so, dass es dem Niveau der acht fortschrittlichsten Kantone entspricht.
Den Forderungen der Initianten und Initiantinnen nach einer Streichung der Ausnahme für Raucherlokale und bediente Fumoirs wäre Rechnung getragen. Im Gegenzug hat mir das Initiativkomitee schriftlich bestätigt, dass es bereit wäre, auf ein Rauchverbot am Einzelarbeitsplatz zu verzichten, und dass es die Initiative zurückziehen würde, wenn die beiden Kernforderungen erfüllt würden. Ich habe hier das schriftliche Bestätigungsschreiben von Dr. Otto Piller und Corinne Zosso.
Dementsprechend ersuche ich Sie, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Die Kommission kann dann mit einer parlamentarischen Initiative die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten in Gang setzen. Wenn die SGK-NR ebenfalls zustimmt, sollte es möglich sein, die entsprechende Vorlage bereits im Juni im Ständerat zu behandeln, [PAGE 160] sodass der Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" rechtzeitig ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden könnte.