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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-03-12

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-12

Wortprotokoll

Ich erlaube mir zuerst noch eine Vorbemerkung. Ich habe eine hohe Wertschätzung für die wichtige und engagierte Arbeit der Lungenliga und der ihr nahestehenden Kreise. Sie haben ein grosses Verdienst bei der Prävention und beim Schutz unserer Gesundheit. Denn dass wir heute ein geltendes Recht zum Schutz vor Passivrauchen haben, ist zu einem ganz grossen Teil auch ihr Verdienst. Dafür gebührt ihnen aus meiner Optik unser Dank.

Und doch, trotz all dieser Verdienste, kann ich die jetzt vor uns liegende Volksinitiative nicht unterstützen, und ich werde Ihnen darlegen, warum. Wir haben heute ein seit knapp zwei Jahren in Kraft stehendes Gesetz, das vom Parlament in zähem Ringen - diejenigen, die damals in diesem Saal waren, wissen, wie zäh dieses Ringen war - erarbeitet wurde und das schweizweit Minimalstandards zum Schutz vor Passivrauchen setzt. Fast die Hälfte der Kantone haben auf kantonaler Ebene noch eine zusätzliche Verschärfung vorgenommen. Langsam kehrt auch politisch eine friedliche Koexistenz zwischen Rauchenden und Nichtrauchenden ein. Auch das Gastgewerbe hat praktikable Lösungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gefunden. Oder symbolisch gesagt: Die dogmatischen Kampfbeile sind von der Friedenspfeife abgelöst worden. Dieser neu etablierten Ruhe und Verbindlichkeit gilt es heute in dieser Debatte auch Rechnung zu tragen.

Wenn wir die Initiative unterstützen, laufen wir Gefahr, das bisher Erreichte wieder ins Wanken zu bringen. Die Initiative enthält nämlich Forderungen, die es den Gegnern leicht machen würden, eine neue Grundsatzdiskussion vom Zaun zu brechen. Ich denke da zum Beispiel an die Forderung, dass selbst Arbeitsplätze in Einzelbüros oder Zimmer in Altersheimen oder sozialen Institutionen rauchfrei sein müssen. Hier geht die Initiative meiner Meinung nach zu weit und tangiert die individuelle Freiheit in für mich unzulässigem Ausmass.

Zusammenfassend halte ich fest, dass das Gesetz, das 2010 in Kraft getreten ist, ein politischer Kompromiss ist, heute akzeptiert wird und mit mehr oder weniger Begeisterung umgesetzt wird. Der berechtigte Schutz der Nichtrauchenden ist weitgehend gewährleistet. Der föderalistischen Meinungsvielfalt wird Rechnung getragen, der Eigenverantwortung des Einzelnen an seinem Arbeitsplatz wird entsprochen. Das Verbot von Raucherbeizen oder von bedienten Fumoirs, das Rauchverbot in allen öffentlichen Innenräumen, sei das im Gesundheitswesen, in sozialen Institutionen oder im Strafvollzug, sowie das Totalverbot am individuellen Arbeitsplatz gehen eindeutig zu weit. Ich stehe für den beschlossenen pragmatischen Weg ein und lehne darum diese Volksinitiative ab.

Den Rückweisungsantrag Stöckli lehne ich ebenfalls ab; wir haben dazu schon in der Kommission eine eingehende Diskussion geführt. Was eigentlich gefordert wird, ist eine Veränderung dieses Kompromisses, den wir erst vor kurzer Zeit im Parlament verbschiedet haben. Ich denke, auch aus Respekt gegenüber solchen politischen Prozessen ist es heute nicht angesagt, diese Gesetzgebung schon wieder zu revidieren.

Ich lehne also auch den Rückweisungsantrag ab.