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Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-03-12

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-12

Wortprotokoll

Einmal mehr müssen wir uns heute mit dem Thema des Passivrauchens befassen. Diese fast endlose Diskussion haben wir sowohl in der Kommission als auch im Rat anlässlich der Beratung der parlamentarischen Initiative Gutzwiller 04.476 sowie des Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geführt. Diese heftigen Debatten - sehr oft geprägt von einer fundamentalistischen Haltung mit tiefer Ablehnung gegenüber dem Tabakgenuss oder teilweise auch einer sektiererischen Ablehnung gegenüber einer liberaleren und freiheitlicheren Einstellung zu diesem Thema - endeten schlussendlich im Rahmen einer Einigungskonferenz mit einer freundeidgenössischen Kompromisslösung.

Diese vom Parlament beschlossene Lösung trägt auch den zwischenzeitlich gefundenen föderalen Lösungswegen - Lösungen in den Kantonen - gebührend Rechnung. Diese gesetzliche Kompromisslösung sieht klare Regelungen vor, so z. B. die Bewilligungspflicht für Raucherlokale auf Gesuch hin, klare Kennzeichnung der entsprechenden Lokale als Raucherlokale, eine maximale Gesamtfläche von 80 Quadratmetern, eine gute Belüftung und schlussendlich die Pflicht einer schriftlichen Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Lokalen arbeiten. Zusätzlich wurde dem Status quo in den Kantonen, die bereits vor Inkraftsetzung dieses Gesetzes von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urne bestätigte schärfere gesetzliche Bestimmungen besassen, insofern Rechnung getragen, als die bundesrechtliche Lösung den Kantonen ausdrücklich die Möglichkeit zubilligte, strengere Vorschriften zu erlassen.

Das Gesetz trat, wie bereits mehrmals gesagt, am 1. Mai 2010 in Kraft. Schon während der Gesetzesberatung wurde in der Kommission angedroht, dass man eine Volksinitiative [PAGE 161] lancieren würde. Nur gerade achtzehn Tage nach Inkraftsetzung der neuen Bundeslösung - die Unterschriftensammlung erfolgte also parallel zur Gesetzgebungsarbeit - wurde die mit 116 290 Unterschriften versehene Volksinitiative eingereicht. So stehen wir heute also wieder vor der fundamentalistischen Frage, ob die Menschen weiter gehend vor dem Passivrauchen geschützt werden müssen oder ob wir es der persönlichen Verantwortung eines jeden selbst überlassen wollen, die Räumlichkeiten eines Raucherlokals zu benutzen oder nicht.

Die Verfassungsinitiative ist absolut formuliert. Sie lässt praktisch keinen Handlungsspielraum bei der Ausarbeitung einer späteren Gesetzgebung. So ist unter anderem klar festgehalten, dass in allen Innenräumen, die als Arbeitsplätze dienen, nicht geraucht werden darf, egal ob das Personal auch zu den Raucherinnen und Rauchern gehört oder nicht. Nicht geraucht werden darf in Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, so erstens in Restaurations- und Hotelbetrieben, zweitens in Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, drittens in Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen, und viertens in Gebäuden des Gesundheits- und Sozialwesens sowie des Strafvollzugs.

Ich habe Verständnis für die Forderungen der Buchstaben b bis d. Ich sehe hier überhaupt kein Problem in Bezug auf ihre Durchsetzung. Dafür braucht es aber keine Volksinitiative auf Verfassungsstufe, wie das der Initiativtext mit einem neuen Artikel 118a zwingend vorschreiben will, sondern das lässt sich ganz einfach durch die Besitzer dieser Gebäude und Fahrzeuge sowie durch den Erlass eines Verbots durchsetzen. Die Gebäude sind ja in ihrem Eigentum. Es liegt an ihnen, das zu verbieten, was sie darin nicht dulden wollen.

Der Nationalrat hat diese Volksinitiative anlässlich der letzten Wintersession beraten und mit einem deutlichen Mehr von 118 zu 55 Stimmen entschieden, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Er folgt damit dem Bundesrat.

Ich sehe heute keinen Bedarf, dem Anliegen der Initiative auch nur in der geringsten Form Rechnung zu tragen, zumal das vom Parlament verabschiedete Gesetz noch nicht einmal seit zwei Jahren in Kraft ist, den kantonalen, diversifizierenden Rechtsgrundlagen entgegenkommt und damit dem föderalen Gedanken unserer bestehenden Verfassung Rechnung trägt.

Ein Gegenvorschlag, sei dies ein direkter oder ein indirekter, würde wohl kaum zum Rückzug der Initiative führen, ist diese doch derart absolut, dass ein solcher Versuch von vornherein scheitern würde.

Der nun von Kollege Stöckli eingereichte Rückweisungsantrag zielt mit der Aufhebung des zweiten und dritten Satzes von Artikel 2 Absatz 2 sowie der Aufhebung von Artikel 3 des Bundesgesetzes über das Passivrauchen eigentlich darauf hin, den mühsam gefundenen Kompromiss bei der Findung einer Lösung in Bezug auf Raucherbetriebe wieder zu eliminieren und das arbeitsvertragliche Einverständnis der angestellten Personen zur Arbeit in einem Raucherlokal zu kippen. Mit diesem Rückweisungsantrag würden wir in Konsequenz auf Gesetzesstufe das einführen, was die Volksinitiative eigentlich will. Wenn wir das als Gesetzgeber seinerzeit gewollt hätten, hätten wir nicht einen Kompromiss gesucht, sondern das so eingeführt. Gerade diese beiden Punkte waren die beiden Gegenstände, die zu den langen Diskussionen und danach zum Gesetzeskompromiss geführt haben.

Ich ersuche Sie deshalb ebenfalls, den Rückweisungsantrag Stöckli abzulehnen und die Volksinitiative, analog zum Bundesrat und zum Nationalrat, zur Ablehnung zu empfehlen.