Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-03-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-12
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin Graf-Litscher hat am 2. März 2011 eine Motion mit dem [PAGE 175] Titel "Förderung und Beschleunigung von E-Health" eingereicht. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu prüfen bzw. gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsbeschlüsse vorzulegen. Die Motionärin fordert vier konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Motion:
a. Anschubfinanzierung der IKT-Infrastruktur für Arztpraxen;
b. Anreize bei den Taxpunkten für Ärztinnen und Ärzte, die Patientendaten elektronisch zu dokumentieren und auszutauschen;
c. Festlegung der Regeln für verbindliche Standards;
d. Unterstützung von Studien und Versuchen von fachübergreifenden Lösungen.
In ihrer Begründung hält die Motionärin fest, dass die Einführung von Managed Care als integrierte Versorgung ansonsten nicht möglich sei. Damit E-Health zum Tragen komme, sei in den Arztpraxen eine EDV-Basisinfrastruktur notwendig, was insbesondere in Bezug auf die elektronische Dokumentation gelte.
Der Nationalrat hat der Motion Graf-Litscher ohne Diskussion am 17. Juni 2011 zugestimmt. Die SGK unseres Rates befasste sich anlässlich ihrer Sitzung vom 23. Januar dieses Jahres im Detail mit der Motion und beantragt Ihnen heute, die Motion in Bezug auf die Buchstaben b, c und d anzunehmen und den Buchstaben a, die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung, abzulehnen. Die Kommission unterstützt im Grundsatz, dass E-Health möglichst zügig eingeführt werden soll. E-Health - ein auf die Zukunft ausgerichtetes Informatiksystem für den Informationsaustausch unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen - bringt in den Praxen sowohl eine hohe Behandlungsqualität als auch, in Bezug auf Mehrfachuntersuchungen, kostensparende Vorteile mit sich.
Zwei der angestrebten Massnahmen können bereits mit dem geplanten Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um die Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität sowie die Förderung der nationalen Zusammenarbeit durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch. Das entsprechende Gesetz soll dem Parlament im vierten Quartal dieses Jahres unterbreitet werden.
Ablehnend war die Kommission jedoch in Bezug auf die Schaffung von subventionsartigen finanziellen Anreizen. Sie war der Auffassung, dass es aus unternehmerischen Gesichtspunkten primär die Aufgabe der Ärzte und Ärztinnen selbst sei, in ihren Praxen für eine zeitgemässe Arbeitsweise und dementsprechend für die notwendigen Infrastrukturen zu sorgen, analog zu den anderen Unternehmungen in der Wirtschaft. Gerade die Erfahrungen in Holland und in unserem östlichen Nachbarland haben zudem aufgezeigt, dass Anschubfinanzierungen nicht die erhofften Resultate bringen.
Vielmehr war die Kommission davon überzeugt, dass eine positive Entwicklung bezüglich der Einführung von E-Health in der Verjüngung liegen wird, da die jüngeren Ärztinnen und Ärzte auch aufgrund ihres privaten Umgangs mit elektronischen Medien automatisch in diese elektronische Betriebsführung hineinwachsen werden. Wenn schon Anreize finanzieller Natur geschaffen werden sollen, dann soll das auf dem Weg über Taxpunkte und nicht in Form einer direkten Anschubfinanzierung bei der Anschaffung passieren. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Tarifpartnern und nicht bei uns als Gesetzgeber.
Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, die diesen Entscheid mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefällt hat, den Buchstaben b bis d der Motion zuzustimmen und den Buchstaben a, die Gewährung einer Anschubfinanzierung, abzulehnen.