Reimann Maximilian · Nationalrat · 2012-05-02
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-02
Wortprotokoll
Ich nutze dieses Votum, um Ihnen die beiden Minderheitsanträge zu begründen, bei denen ich als Erstunterzeichner auf der Fahne figuriere.
Zunächst geht es um die Sicherheitspolitik unseres Landes, Massnahme 40, und damit um die Zukunft unserer Armee. Hier möchte sich die Minderheit konsequent allen Tendenzen und Versuchen entgegenstellen, an der allgemeinen Wehrpflicht zu rütteln und das Milizprinzip infrage zu stellen. Wir knüpfen also grundsätzlich an die Formulierung des Bundesrates an, seinen Bericht über die Sicherheitspolitik als Massnahme in die Legislaturplanung aufzunehmen. Aber bei der Umsetzung soll sich der Bundesrat an bestimmte Schranken halten, die teilweise schon in der Verfassung festgeschrieben sind, den Pazifisten und anderen Linkspopulisten in unserem Lande aber je länger, je mehr ein Dorn im Auge sind, nämlich die allgemeine Wehrpflicht auf Basis des Milizprinzips.
Der andere Minderheitsantrag betrifft Artikel 15 und verlangt dort eine zusätzliche Massnahme, gemäss Ziffer 42ter, betreffend die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Diese Initiative wurde am 28. November 2010 mit grosser Mehrheit von Volk und Ständen angenommen. Sie zielt auf eine möglichst rasche Ausschaffung mittel- und schwerkrimineller Ausländer ab. Aber der Bundesrat tut sich schwer mit dieser Umsetzung des Volkswillens; die entsprechende Botschaft lässt auf sich warten. Deshalb soll der Bundesrat auch mittels Legislaturplanung endlich zum Handeln verpflichtet werden. Für mich ist dabei klar, dass die Umsetzung nur im Sinne des klaren Wortlautes des Verfassungsartikels erfolgen kann, auf dass dem Volkswillen und damit dem Souverän wirklich und endlich Nachachtung verschafft wird.