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Waber Christian · Nationalrat · 2001-06-12

Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Der Bund verfügt über einen vertrauenswürdigen Regierungs- und Verwaltungsapparat. Korruption und Bestechung sind in der Schweiz zum Glück noch ein Fremdwort. Wir glauben, dass dort, wo sie auftreten, die Massnahmen, die dagegen getroffen werden, zum Erfolg führen. Leider sind sich viele Bürgerinnen und Bürger der Aufgabe, die die Bundesverwaltung wahrnimmt, viel zu wenig bewusst. Das oftmals negative Bild wird durch keine Massnahmen des Bundesrates verändert. Wir wünschten uns, dass der Gesamtbundesrat auf das Weitergeben der Informationen über die positive Arbeit der Verwaltung und des Parlamentes vermehrt Einfluss nähme.

Die GPK nimmt ihre Aufgabe als Beobachterstelle ernst. Viele direkte Kontakte mit der Bevölkerung müssen und dürfen auch gepflegt werden. Das schafft doch auch ein Klima des Vertrauens. Diese Aufgabe nimmt in der GPK jedes Mitglied wahr. Die GPK muss in Zukunft vermehrt der Anwalt der Bürgerinnen und Bürger sein und die Wirksamkeit der staatlichen Massnahmen überprüfen.

Unseres Erachtens wurden folgende Ziele vom Bundesrat nicht erreicht beziehungsweise zu wenig umgesetzt:

1. Das Binnenmarktgesetz hatte sehr wenig Auswirkungen. Der Umsetzungswille der Kantone ist nicht vorhanden. Es gibt fast keine Änderungen und keine entsprechenden Massnahmen, die den Binnenmarkt liberalisieren. Die Kantone nehmen diese Aufgabe, die durch das Bundesgesetz vorgegeben wurde, viel zu wenig wahr.

2. Das Gesetz über die Geldwäscherei bringt ebenfalls nicht die erforderliche Wirkung. Die Kontrollstelle ist personell unterdotiert; es fehlen die entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten, und die Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet.

3. Die Selbstregulierungsorganisationen gleichen teilweise einer Alibiübung und müssen unbedingt weiter ausgebaut bzw. überprüft werden. Der Bundesrat muss hier viel aktiver sein, auch in der Information betreffend das Ausland. Der Druck der an uns gestellten Forderungen wird zunehmen.

4. Die Expo.01 und die Expo.02 - vor allem die Expo.01 - wurden von der GPK des Ständerates eingehend überprüft. Leider konnten die Fehler, die bezüglich der Expo.01 zum Vorschein gekommen waren, in der Expo.02 nicht behoben werden, und die begleitende Oberaufsicht der GPK des Ständerates kann bei der Umsetzung der Expo.02 nicht genügend Einfluss nehmen.

5. Die Effizienzvorlage wird genau überwacht. Sie muss massvoll, wirkungsvoll und verhältnismässig sein. Wir glauben, dass wir bei der Effizienzvorlage auf einem guten Weg sind. Leider sind auch die nachfolgenden Kosten sehr gross. Aus diesem Grund muss da die Überprüfung sehr genau erfolgen. [PAGE 676]

6. Beim Spielbankengesetz - wir haben das letzte Woche nach dem Nichteintreten auf die Vorlage zur Parlamentarischen Initiative Lombardi durch unseren Rat gesehen - fängt der "Krieg" erst an; die GPK wird dort in Zukunft eine grosse Aufgabe wahrnehmen müssen.

Der Bundesrat und die Verwaltung leisten grosse Arbeit. Der Apparat kann nur funktionieren, wenn sich alle bewusst sind, dass die Arbeit nicht Selbstzweck ist, sondern immer eine Dienstleistung am Bürger und der Bürgerin.

Die evangelische und unabhängige Fraktion dankt für die Arbeit aller Beteiligten und wünscht sich, dass jeder Einsatz dem Wohle des Volkes dient.

Wir stimmen dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 2000 zu, mit dem Vorbehalt des Ständerates über die Geschäftsführung des Bundesrates betreffend SBB AG, Swisscom AG und die Post.