Reimann Maximilian · Nationalrat · 2012-05-02
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-02
Wortprotokoll
Je länger diese Debatte über die Konjunkturplanung ihren Lauf nimmt, umso mehr bestätigen sich für mich die Erkenntnisse und Bedenken, die ich bereits als Mitglied der vorberatenden Kommission gewonnen habe. Wir verlieren uns hier in einer Mammutdebatte, fassen jede Menge von Beschlüssen mit Mitte-links- oder Mitte-rechts-Mehrheiten; verbindlich ist ohnehin nichts. Für all das brauchen wir erst noch eine kostspielige Sondersession. Weder für die Exekutive noch für die Legislative ist ein solches Prozedere befriedigend. Nun haben Sie aber beschlossen - zumindest für diese Legislatur -, so weiterzufahren. Dem habe ich mich nolens volens zu fügen.
Entsprechend nutze ich den Rest meiner Redezeit, um Ihnen den Antrag auf Streichung von Massnahme 10 in Artikel 6 betreffend die politischen Rechte zu begründen. Es geht hier um eine für unsere direkte Demokratie fundamentale Massnahme. Ich muss Ihnen nicht begründen, wie segensreich sich die Institution der direkten Demokratie für unser Land auswirkt, insbesondere im Vergleich zu all jenen Ländern, in denen das Volk höchstens das Parlament wählen darf und dann vier, fünf Jahre nichts mehr zu sagen hat. Die Unzufriedenheit in diesen Völkern wächst und wächst. Bei den nächsten Wahlen wird alles auf den Kopf gestellt - nicht eben zum Vorteil des politischen Lebens bzw. der politischen Kultur. Nicht so bei uns: Bei uns hat das Volk politische Rechte, dank Referendum hat es in allen wichtigen Entscheiden das letzte Wort, dank Initiativrecht die Möglichkeit, von sich aus etwas zu bewegen. Mit der in Massnahme 10 vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll dieses austarierte System nun zuungunsten des Volkes und seiner Rechte verändert werden. Man will das Initiativrecht einschränken, einerseits durch ein fragwürdiges Vorprüfungsverfahren, andererseits durch den Vorrang von allerlei nichtzwingendem Völkerrecht. Das wollen die Unterzeichner des Minderheitsantrages nicht. Wir wollen diese Massnahme gestrichen haben.
Der Bundesrat kann gleichwohl mit der Arbeit an seiner Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte fortfahren. Aber als spezielle Massnahme im höheren Rang der Legislaturplanung wollen wir diese [PAGE 587] Teilrevision nicht. Vieles daran ist ja unklar, unscharf, unausgegoren und politisch ohnehin höchst umstritten. Deshalb sollen dieser Massnahme nicht schon im Voraus höhere parlamentarische Weihen zukommen. Der Bundesrat kann trotzdem tun und lassen, was ihm beliebt. Aber er soll erst nach Abschluss dieser Arbeit wieder damit beim Parlament antreten.