Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-05-02
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-02
Wortprotokoll
Ich spreche zu zwei Themen, die den Finanzplatz betreffen, konkret: zu den [PAGE 591] Abgeltungssteuerabkommen und zum Privatsphärenschutz. Ich habe ja zu beiden Themen einen Minderheitsantrag auf der Fahne.
Zuerst zur Abgeltungssteuer: Ich stelle schlicht und einfach drei Forderungen auf: Ich will, dass wir keine Abkommen abschliessen, ohne dass wir den Marktzutritt für unsere Schweizer Finanzdienstleister in den Vertragsländern gesichert haben. Ich will keine Kapitalgewinnsteuer für Private; das gehört nicht zu unserem Steuersystem. Vor allem will ich aber auch einen kleineren Administrativaufwand. Die 300 Millionen Franken, welche die Banken voraussichtlich dafür aufwenden müssen, bedeuten einen volkswirtschaftlichen Leerlauf.
Ich stelle fest, dass auch der Bundesrat in Artikel 4 postuliert, er wolle einen verbesserten Marktzugang erreichen. Wenn ich das dann aber konkret in den drei Abkommen überprüfe, stelle ich fest, dass wir überhaupt nichts gesichert haben, dass wir keinen zusätzlichen Zutritt zu den Finanzmärkten erreicht haben. Lediglich die administrativen Wege werden etwas verkürzt. Die Abkommen sind bekanntlich auf zwei Jahre hin kündbar. Es ist absehbar, dass es ab 2016 aufgrund der neuen Finanzmarktrichtlinien der EU selbst innerhalb der EU nicht mehr möglich ist, vom einen EU-Land zum anderen einfach Finanzdienstleistungen ohne eigene Filiale zu erbringen. Damit besteht für mich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Abkommen gekündigt werden und es 2016 einfach heisst, aufgrund der neuen EU-Richtlinien müsse man jetzt anders disponieren.
Die Kapitalgewinnsteuer, die mit den Abgeltungssteuerabkommen nun auch in der Schweiz eingeführt wird, allerdings nur für private Auslandkunden, ist aufwendig, und die Verluste können nur beschränkt verrechnet werden. Der Administrativaufwand für die Banken ist sehr hoch. Wenn ich das Ganze anschaue, muss ich sagen: Es wäre wahrscheinlich billiger, wenn wir einfach generell das grenzüberschreitende Privatkundengeschäft mit deutschen, englischen oder österreichischen Privatkunden verbieten würden. Es wäre viel einfacher gewesen, wenn man eine Besteuerung von beispielsweise 1 Prozent - aufs Jahr gerechnet - vom vierteljährlich ermittelten Vermögensbestand verlangt hätte.
Ich bin der Meinung, dass diese Kapitalgewinnsteuer für Private eine ganz gefährliche Sache ist; meiner Ansicht nach wäre das dann auch für die Inlandkunden ein Präjudiz. Natürlich wird unsere Finanzministerin dann wieder behaupten, es sei kein Präjudiz. Aber wissen Sie, solche Sprüche habe ich schon anlässlich der bilateralen Abkommen gehört: Auch damals hat es geheissen, eine Zahlstellensteuer für Schweizer komme nicht infrage. Und was wurde uns kürzlich präsentiert? Genau eine solche Vorlage!
Das zweite Thema betrifft den Privatsphärenschutz bzw. das Bankgeheimnis. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat dieses verfassungsmässig verankerte Recht zusehends missachtet. Die Bankkunden haben sich jahrelang auf die Versprechen des Bundesrates verlassen, der auf die Forderungen der SVP nach einer Verankerung des Bankgeheimnisses in der Verfassung mehrmals bestätigt hat, mit Artikel 13 der Bundesverfassung sei auch das Bankgeheimnis gemeint. Nun stelle ich aber fest, dass auf Anordnung des Bundesrates Banken selbst Daten von Bankmitarbeitern an die USA liefern sollen. Das ist mit Privatsphärenschutz nun wirklich nicht mehr vereinbar, denn die meisten der gemeldeten Mitarbeiter haben ja gar nicht gegen ausländisches Recht verstossen; sie sind lediglich in der Administration einer Bank mit ausländischen Kunden in Kontakt gekommen. Solche Datenlieferungen sind rechtsstaatlich nicht haltbar, denn damit wird die Unschuldsvermutung missachtet.
Wenn der Bundesrat seine Meinung geändert hat - damit komme ich zum Schluss und zu meinem Minderheitsantrag -, dann soll er doch endlich den Mut haben, dem Volk eine Verfassungsänderung vorzulegen, damit das Volk über das Bankgeheimnis entscheiden kann.