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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-05-02

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-02

Wortprotokoll

Die zweite Leitlinie, die als Titel über den 3. Abschnitt gesetzt ist, lautet: "Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt." Dies ist eigentlich eine Feststellung des Status quo. Doch die Welt, Europa und auch die Schweiz befinden sich in einem konstanten Wandel. Daher ist es nach Auffassung der CVP/EVP-Fraktion richtig, sich in der Schweiz das Ziel zu setzen, das Profil unseres Landes in den multilateralen Organisationen weiter zu schärfen und die Stellung der Schweiz in einer zunehmend global vernetzten und sich verändernden Welt zu stärken.

Die fünf durch den Bundesrat unter der zweiten Leitlinie formulierten Ziele und die daraus abgeleiteten Massnahmen sind an sich genügend. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt daher die vorliegenden Minderheitsanträge grossmehrheitlich ab. Die wenigen Änderungen, die durch die vorberatende Kommission vorgenommen wurden, hätten allenfalls das gleiche Schicksal erlitten, wenn dazu Minderheitsanträge vorliegen würden, denn die CVP/EVP-Fraktion ist im Grundsatz der Überzeugung, dass die Planung einer Legislatur Sache des Bundesrates ist. Ich möchte Ihnen trotzdem punktuell darlegen, weshalb Mehrheitsanträge unterstützt werden oder weshalb es innerhalb der CVP-Fraktion auch Stimmen zugunsten von Minderheitsanträgen gibt:

1. Wir sind der Meinung, dass die Schweiz ihr Engagement in internationalen Organisationen im bisherigen Umfang weiterführen und sich bei der personellen Präsenz strategisch besser positionieren soll. Die Minderheitsanträge zu den Massnahmen 21 bis 23 und 23ter werden daher abgelehnt. Nicht einheitlich ist die Meinung zur Frage, ob die Europäische Sozialcharta ratifiziert werden soll.

2. Wenn wir das Ziel, das Verhältnis zur EU zu stärken, wirklich erreichen wollen, ist es im Sinne von Massnahme 24 unabdingbar, die institutionellen Fragen in Verhandlungen mit der EU einer grundsätzlichen Klärung zuzuführen. Der Bundesrat ist dabei in seinen Bemühungen zu unterstützen und unter anderem auch in seiner Haltung zu stützen, keine supranationalen Gerichte und keine Überwachungsbehörden zu akzeptieren.

3. Ob bei Massnahme 28 auch ein Abkommen mit der EU im Bereich Landwirtschaft postuliert werden soll und ob im Sinne des Minderheitsantrages I zu Massnahme 30 explizit gesagt werden soll, dass bei der Stärkung der WTO die Interessen der Schweizer Landwirtschaft zu berücksichtigen sind, wird innerhalb unserer Fraktion kontrovers beurteilt.