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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-02

Wortprotokoll

Ziel der Schweiz muss es sein und ist es auch, sich gut zu positionieren, sowohl im europäischen Umfeld wie auch global. Es ist auch unser klares Ziel, unsere Souveränität zu verteidigen, aber das kann man nicht ganz allein: Man braucht Partner, und es ist die hohe Kunst der Aussenpolitik, die richtigen Partner zu haben und damit die eigenen Werte vertreten zu können. Letztlich - das möchte ich auch sagen - liegen solche Partnerschaften ja auch im Interesse des Werkplatzes Schweiz.

Zunächst möchte ich mich zu Artikel 9 Ziffern 21 und 22 äussern - zu Fragen, die sich in Zusammenhang mit den IWF-Krediten stellen, auch in Zusammenhang mit den neuen IWF-Krediten - und eine Bemerkung zum Votum von Herrn Kaufmann machen: Es scheint immer noch der Irrtum vorzuherrschen, dass unsere Beteiligung im Zusammenhang mit bestimmten Stimmrechtsanteilen steht. Es ist so, dass unsere Beteiligung direkt von der Stellung, von der Stärke der Schweiz im internationalen Finanzsystem abhängig ist. Sie wissen, Herr Kaufmann - wir haben das schon verschiedentlich diskutiert -, dass wir an diese internationalen Institutionen die folgenden Beiträge leisten: einen Beitrag von 2,5 Prozent an den IWF und in der laufenden Periode einen Beitrag von 2,1 Prozent an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA). Das entspricht eben unserer finanziellen Stellung in diesem ganzen globalen Konglomerat, wenn Sie so wollen. Unsere Finanzstärke und die Beiträge, die wir leisten, spiegeln sich natürlich auch in unserem Anspruch auf Vertretung.

Die im IWF-Exekutivrat eingenommene Haltung - das war auch eine Frage - wird immer dargelegt. Die können Sie jeweils im "Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen" lesen, den mein Departement alljährlich produziert. Da ist auch aufgelistet, in welcher Art und Weise sich die Exekutivdirektoren beim IWF und bei der Weltbank positioniert haben.

Herr Nationalrat Kaufmann, Sie haben beanstandet, das Programm des IWF sei insofern eine Zweckentfremdung, als es mindestens zum Teil darauf fokussiere, die Finanzstabilität im Euroraum sicherzustellen. Wir sind der Auffassung, dass das Gegenteil der Fall ist. Es ist wichtig, dass auch im Euroraum die Finanzstabilität gewährleistet werden kann. Ich muss das nicht betonen: Die Schweiz hat ein eminentes Interesse daran, dass das gelingt. Wer unsere wirtschaftlichen Beziehungen im Euroraum sieht, weiss: Wir sind mittendrin - auch mit Blick auf die Folgen, wenn es nicht gelingen sollte.

Noch etwas zu den Kohäsionszahlungen, die Sie immer wieder erwähnen: Die Kohäsionszahlungen sind nicht mit den IDA-Zahlungen zu vermengen; da sind wir sicher gleicher Meinung. Bei den IDA-Zahlungen geht es um die Zahlungen an die ärmsten Entwicklungsländer. Das hat mit den Kohäsionszahlungen gar nichts zu tun.

Jetzt noch zu Ihrer Feststellung, die Schweiz könne im Rahmen des IWF sehr viel Geld verlieren: Wir haben in den letzten Jahren - für die ordentlichen Mittel, die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) und den Entwicklungsfonds - insgesamt 22 Milliarden Schweizerfranken verpflichtet, als Kredit, der abgerufen werden könnte. Effektiv bezogen worden sind 3 Milliarden, und zwar vom IWF. Sie werden ganz korrekt verzinst, und sie können auch wieder zurückgerufen werden, wenn wir sie brauchen. Als abrufbarer Kredit zur Verfügung gestellt worden sind also 22 Milliarden, tatsächlich bezogen worden sind 3 Milliarden Franken. Ich denke, das bewegt sich in einem vernünftigen Rahmen.

Jetzt noch zu den zusätzlichen, dem Parlament zu unterbreitenden 10 Milliarden Franken: Diese Erhöhung des Kredits für die ordentlichen Mittel des IWF ist im Zusammenhang mit der Situation in Europa zu sehen. Es sind begrenzte Kredite, sie sind auf vier Jahre gesprochen. Das heisst, die Möglichkeit, diese Kredite zu beziehen, besteht während vier Jahren, dann ist sie vorbei. Anders gesagt: Wenn die neu zur Verfügung gestellten Mittel, allenfalls auch unsere 10 Milliarden Franken, nicht innerhalb von vier Jahren abgerufen werden, fällt die Möglichkeit dahin. Es ist die zweite Stufe der Unterstützung, für den Fall, dass die Mittel der ersten Stufe einmal vollständig aufgebraucht wären.

Ich habe Ihnen den Zusammenhang zwischen der ersten Linie, mit der noch ungefähr 19 Milliarden Franken abgerufen werden könnten, und der zweiten Linie gezeigt. Wir werden im Rahmen der Beratung der Botschaft, die ich Ihnen unterbreiten werde, Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.

Diese Frage war im Übrigen auch am 20./21. April 2012 an der IWF-Tagung aktuell. Dass es um diese Erhöhung gehen würde, war erst wenige Tage vorher bekannt, nämlich erst dann, als die Euroländer beschlossen hatten, ihren Antrag von 200 Milliarden Dollar tatsächlich einzubringen. Erst dann hat sich für die anderen Staaten die Frage gestellt, ob sie mitmachen sollten - das einfach zu Ihrer Information.

Dann hat Herr Nationalrat Noser zu Recht gesagt, dass man das internationale Genf stärken solle. Der Bundesrat ist selbstverständlich damit einverstanden; das liegt in unserem Interesse. Wir haben es im Übrigen auch als Massnahme vorgeschlagen. Es war die Frage: Ziel, Massnahme oder Leitlinie? Ich denke, es ist als Massnahme 23bis richtig so. Wir unterstützen das.

Zu Artikel 9 Ziffer 23ter, zur strategischen Personalpolitik zur Stärkung der Schweiz in internationalen Organisationen: Da haben wir inhaltlich eigentlich auch keine Differenz. Ich habe aufzuzeigen versucht, dass wir diese strategische Personalpolitik bereits heute haben und dass darum der Antrag der Mehrheit abzulehnen ist. Wir haben diese Möglichkeit, wir können Anreize für hochqualifizierte Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten schaffen. Wir machen das auch; wir geben ihnen die Möglichkeit, sich von Bundesdiensten freistellen zu lassen und dann auch wieder zurückzukehren. Insofern besteht hier kein Grund, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit Büchel Roland zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Zu den Fragen betreffend das Verhältnis der Schweiz zur EU, auch zur Frage der institutionellen Regelungen und zur Frage, wie sich die Schweiz positionieren soll und will: Ich [PAGE 602] denke, es ist wichtig, dass wir das Verhältnis zur EU im Rahmen sämtlicher Verträge, die wir haben, immer wieder überprüfen und auch diese institutionellen Fragen tatsächlich anschauen. Sie wissen ja, dass wir diese Fragen in gewissen Bereichen geklärt haben. Im Schengen/Dublin-Vertrag sind die institutionellen Fragen geklärt, in anderen Bereichen sind sie offen. Es muss ja das Ziel des Bundesrates, es muss das Ziel der Politik sein, nach vorne zu schauen und auch dafür zu sorgen, dass wir nicht mit Problemen konfrontiert werden, die sich so gar nicht stellen werden, wenn wir rechtzeitig reagieren.

Den Minderheitsantrag zu Artikel 10 Ziffer 25 haben Sie nicht begründet. Dann verzichte auch ich auf eine Ausführung dazu.

Artikel 10 Ziffer 25bis lautet: "Die Weiterentwicklung des Verhältnisses mit der EU verlangt nach innerstaatlichen Reformen ..." Das ist ein weiterer Antrag der Mehrheit. Diesen Antrag kann man ablehnen - nicht, weil wir nicht gleicher Meinung wären, wie das Nationalrat Noser gesagt hat. Wir sind tatsächlich der Auffassung, dass die Kantone hier mitwirken sollen und müssen. Wir haben den Kantonen auch vorgeschlagen, diese Europafragen in einem institutionellen Dialog immer wieder zu klären. Wir haben bereits im März einen solchen Dialog geführt. Das ist bereits umgesetzt, und es besteht daher keine Notwendigkeit, noch etwas Zusätzliches einzuführen.

Zur Frage betreffend das Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit: Dieses Abkommen ist ein Abkommen aus zwei Teilen, welche zusammen zu diskutieren sind. Es ist unseres Erachtens falsch, wenn man das auseinanderreisst, weil es auch als Einheit, als Agrar- und Lebensmittelbereich, Gesundheits- und Verbraucherschutz, vorgeschlagen wird. Wenn Sie die Botschaft haben, werden Sie darüber diskutieren können, wie Sie weiterfahren wollen. Ich möchte Sie bitten, dieses Abkommen jetzt nicht aufzutrennen.

Damit verbleibt noch die Frage von Nationalrat Naef, wie man die Grundfreiheiten und die Menschenrechte behandelt. Schauen Sie, die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind bei uns in Artikel 10 der Bundesverfassung geregelt. Sie gelten in allen politischen Bereichen, überall, wo wir tätig werden. Als Schweizerinnen und Schweizer können wir sicher für uns beanspruchen, dass wir uns überall auf der Welt für die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen. Darum gilt das, ob das jetzt noch in diesen Leitlinien gesagt wird oder nicht. Das gilt als Verfassungsauftrag und ist eine prioritär zu verfolgende Zielsetzung.