Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-15
Wortprotokoll
Ich freue mich, dass Sie sich so für die Strassencafés einsetzen. Wir alle hoffen wahrscheinlich, in den nächsten Monaten auch Gäste sein zu dürfen. Wenn Sie Gast sind, dann wissen Sie aber auch, dass es halt sehr oft um viel mehr geht als um Raumplanung. Bewilligungen müssen schon heute eingeholt werden, z. B. wenn eine Lärmproblematik vorhanden ist. Es ist Sache der Behörden, die Lärmauswirkungen einzuschätzen. In dieser Hinsicht gibt es auch sehr oft eine Bewilligungspflicht. Sehr viele Strassencafés benützen öffentlichen Grund; das ist gesteigerter Gemeingebrauch. Auch dafür braucht es eine Bewilligung, allerdings nicht eine der Bundesbehörden.
Es ist schon nicht ganz unproblematisch, hier zu sagen, Strassencafés sollten generell bewilligungsfrei sein. Wir haben uns gegen diese Motion gestellt, weil in all den Fällen, [PAGE 253] die ich genannt habe, nicht unbedingt das Raumplanungsrecht betroffen ist, sondern eben die Lärmschutzgesetzgebung, das kommunale Recht, allenfalls auch das allgemeine Verwaltungsrecht.
Für mich ist es immer spannend zu hören - auch jetzt von Herrn Cramer -, der Bund solle sich zurückhalten und im Bereiche des Raumplanungsgesetzes eben nur das Minimale regeln. Dann kommt irgendein Bundesgerichtsentscheid, und man verlangt genau das Gegenteil. Jetzt verlangt man, wir sollten sogar noch entscheiden, was ein Strassencafé ist, denn das müsste man definieren. Ab wann ist es eine Baute, ab zwei Bistro-Tischchen mit vier Stühlen oder ab sechs? Ab wann ist es ein Strassencafé? Das steht nirgends. Wir können das schon tun, aber ich glaube, die Bürokratie entsteht dann bei uns, weil wir das dann ja in der Verordnung bis ins Detail definieren müssen. Das haben wir bisher noch nie gemacht. Wir haben immer gesagt: Das überlassen wir den Kantonen und den Kommunen, weil sie ja auch konkret damit leben müssen und alle anderen Bewilligungen sowieso kommunal oder kantonal sind.
Daher haben wir ein Stück weit Mühe mit der Umsetzung dieser Motion, auch wenn sie inhaltlich nach diesem Bundesgerichtsentscheid verständlich ist. Aber wir meinen, dass sehr viele Erwartungen, die bestehen, nicht vom Raumplanungsrecht erfüllt werden können.
Wenn Sie uns diesen Auftrag geben, werden wir uns natürlich bemühen, die Frage, wann ein Strassencafé eine Baute ist, auf Ebene der Verordnung bestmöglich zu lösen. Es ist keine ganz triviale Frage, denn die Lösung gilt dann schweizweit, im Touristencafé, im Stadtcafé; sie gilt dann auf der Ebene der ganzen Schweiz. Viele - ich denke jetzt an Touristenzentren - haben das bisher ohne grosse Probleme gelöst. Deshalb schaffen wir hier vielleicht eine neue Bürokratie, die Sie dann in ein paar Jahren wieder abschaffen werden. Aber wenn Sie das wünschen, sind wir, wie immer, zu Diensten.