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Bosshard Walter · Nationalrat · 2001-06-12

Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Der Personalpolitik des Bundes schenkte die GPK Ihres Rates auch im vergangenen Jahr ihr besonderes Augenmerk. Dabei standen aktuellerweise die neue Personalpolitik, dann die Umsetzung des Bundespersonalgesetzes, Ausbildungs- und Informationsfragen in diesem Zusammenhang und die Frage des vorzeitigen Altersrücktrittes von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen im Vordergrund.

Nach Annahme des Bundespersonalgesetzes am 26. November 2000 an der Urne wurde es für die SBB am 1. Januar dieses Jahres in Kraft gesetzt. Für Post und Bundesverwaltung wird es im Laufe dieses Jahres etappenweise in Kraft gesetzt. Im Zentrum des Interesses steht für die Kommission zweifellos das neue Lohnsystem, das in zwei Etappen eingeführt werden soll. Auf kommenden Januar werden die bisherigen Erhöhungsautomatismen durch eine leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung ersetzt. In einem zweiten Schritt werden die Klassifikation und der Ortszuschlag durch eine neue Funktionsbewertung und marktorientierte Zuschläge abgelöst.

Die vorgesehene Neubewertung aller Kaderfunktionen ist als äusserst ehrgeizig, für die Akzeptanz des Systems aber als unabdingbar zu beurteilen. Festgestellt werden muss, dass die Löhne der Bundesverwaltung für Spitzenleute auch in Zukunft nicht ganz konkurrenzfähig sein werden. Nach Aussagen von Bundesrat Villiger vor der GPK hat der Bundesrat aber nicht vor, nach dem Prinzip der nach oben offenen "Richterskala" die gleiche Bewegung mitzumachen wie die Privatwirtschaft. Auch der Übergang zum Leistungslohnprinzip - die Leistung soll erstmals auf den 1. Januar 2003 lohnwirksam werden - wird nach Meinung des Bundesrates den Bund auf dem Markt nicht plötzlich konkurrenzfähiger machen.

Bundesrat Villiger erwartet - so vor der GPK - auf der Basis des neuen Bundespersonalgesetzes keine Lohnexplosion. Der Übergang zum neuen Recht sollte in der Regel nicht [PAGE 681] dazu benützt werden, die Löhne auszubauen. Offen bleibt die Frage, ob es gelingt, die Leistung kostenneutral besser zu honorieren. Wenn das nicht möglich sein sollte, werden dem Parlament entsprechende Kreditbegehren unterbreitet. Die GPK konnte sich vergewissern, dass das im Geschäftsbericht des Bundesrates aufgeführte Informations- und Ausbildungskonzept (Bd. II, S. 73, Ziff. 2.1.3.3) in diesem Zusammenhang rechtzeitig umgesetzt wird. Das ist für die Akzeptanz der neuen Personalpolitik unabdingbar.

Schliesslich wurde im Gespräch mit Herrn Bundesrat Villiger noch das Thema des vorzeitigen Rücktrittes von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen angesprochen. Auch aus der Sicht des Bundesrates ist die bisherige Regelung unbefriedigend. Mit einer neuen Leistungsverordnung zum Pensionskassengesetz soll das Ganze auf eine neue versicherungstechnische Basis gestellt werden. Es ist geplant, die Sonderregelung im Bereich des Grenzwachtkorps und der Instruktoren aufzuheben, und die materiellen Bestimmungen sollen in die Bundespersonalverordnung übernommen werden.

Aus der Sicht des Bundesrates ist es unbefriedigend, dass für die vorzeitigen Altersrücktritte verschiedene Regelungen gelten. Deshalb wird eine Ordnung geprüft, welche die ausserordentlichen Pensionierungen in der gesamten Bundesverwaltung einheitlich regelt. Die Personalpolitik und insbesondere die weitere Umsetzung des neuen Bundespersonalgesetzes bleiben ein Thema, das die GPK auch in Zukunft beschäftigen wird.