Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-03-15
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Ich bin zunächst froh, hat der Kommissionssprecher erwähnt, dass es zwischen den Artikeln 10 und 13 einen Zusammenhang gibt. Ich glaube, auf der Fahne ist das nicht ganz deutlich ausgewiesen. Es kommt darauf an, wie wir hier bei Artikel 10 entscheiden.
Wir haben vom Kommissionssprecher vernommen, dass es hier um ein von den Kantonen gewünschtes Instrument geht. Dafür habe ich Verständnis. Dieses Instrument muss dann aber auch Sinn machen und in der Praxis entsprechend ganz konkret funktionieren. Für die diesbezügliche Skepsis, die ich jetzt bei Herrn Cramer gehört habe, habe ich eben auch Verständnis. Kollege Cramer hat meines Erachtens einleuchtend ausgeführt, welches die Probleme des Mehrheitsantrages sein können. Die Festlegung von statischen Waldgrenzen stoppt ja nicht den Prozess der Wiederbewaldung. Dazu braucht es vielmehr eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.
Ich möchte noch weitere Argumente für die Beibehaltung einer dynamischen Waldgrenze anführen, und zwar einerseits aus finanzpolitischen Überlegungen und andererseits aus Sicht des Eigentumsrechtes.
Erstens: Wie sollen ganz praktisch die statischen Waldgrenzen festgelegt werden? Selbstverständlich gibt es in der heutigen Zeit digitale Möglichkeiten dafür, dies am Computer zu tun. Um dies aber einfach und günstig machen zu können, würde es - jetzt ganz praktisch überlegt - regelmässiger Luftbildaufnahmen der betroffenen Gebiete bedürfen, und zwar über viele Jahre hinweg. Sonst, und davon ist auszugehen, sind teure Feldabklärungen nötig und unumgänglich. Das heisst also, dass die Festlegung von diesen statischen Waldgrenzen aufwendig sein wird. Ich frage mich, ob das Geld, das für die Bestimmung dieser statischen Waldgrenze nötig wird, nicht besser investiert wäre, wenn es direkt für Anreize zur Bewirtschaftung und damit eben zur Offenhaltung der Flächen ausgegeben würde. Kommt noch dazu, dass dort, wo Waldeinwuchs nicht gestoppt wird und sich also ein zunehmendes Auseinanderklaffen zwischen dem Plan einerseits und der Wirklichkeit andererseits entwickelt, in der Folge wiederum regelmässige Überprüfungen nötig werden, wiederum mit den entsprechenden Kostenfolgen. So viel zur kritischen Einschätzung der Mehrheitsfassung aus finanzieller Sicht.
Zweitens scheint mir doch, dass die Feststellung der Waldgrenze einem weitgehenden Eingriff in die Eigentumsrechte entspricht. Es könnten falsche Anreize bei den Landbesitzern und Landbesitzerinnen entstehen, ihr Land eben zum Nichtwald erklären zu lassen, auch wenn es in den nächsten Jahren nicht benötigt wird und auch seit vielen Jahren nicht benutzt wurde.
Wo die Waldfläche trotz statischer Waldgrenze weiterwächst, entstehen also zwei rechtlich unterschiedliche Waldtypen, die wurden bereits mehrmals erwähnt: eben der Wald, der dem Waldgesetz unterstellt ist, und der berühmte "Nichtwald-Wald", der nicht dem Waldgesetz unterstellt ist, de facto aber eigentlich die gleichen Leistungen erbringt. Das führt zu einer Ungleichstellung der Besitzer und zu einer Schlechterstellung einiger Waldbesitzer, denn die Besitzer von solchem "Nichtwald-Wald" können beispielsweise keine Subventionen und keine Entschädigungszahlungen für Waldleistungen erhalten.
Sie haben das ja hier bereits einmal diskutiert. Dieser Rat hat die Sachlage angeschaut und sich damals - meines Erachtens aus guten Gründen - für die Beibehaltung des geltenden Rechts ausgesprochen, also für die Beibehaltung der dynamischen Waldgrenze. Ich hoffe, dass wir bei diesem Entscheid bleiben werden und entsprechend eben die Minderheit unterstützen.