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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-15

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Mehrheit Ihrer Kommission. Der Bundesrat hat immer gesagt, dass eine gewisse Flexibilisierung der Waldflächenpolitik sinnvoll ist. Wie richtig ausgeführt wurde, haben wir heute in vielen Bereichen, wo die Waldfläche zunimmt, ein Problem mit dem Rodungsersatz. Wir meinen deshalb, dass es für eine gezielte Raumnutzung sinnvoll ist, dieses Instrument der statischen Waldgrenze einzuführen. So haben die Kantone die Möglichkeit, in ihren Richtplänen Gebiete zu bezeichnen, wo Waldflächenzunahmen unerwünscht sind. Wie Herr Engler gesagt hat, ist es eine Vereinfachung, weil man hier zu einem späteren Zeitpunkt ohne Rodungsbewilligungen auch Wald entfernen kann. Das vereinfacht dann auch den Ablauf.

Im Gegensatz zu Herrn Cramer bin ich der Meinung, dass das eine erhöhte Rechtssicherheit bedeutet. Wenn in der Umsetzung in der kommunalen Nutzungsplanung parzellengenau die Waldgrenze bestimmt ist, bedeutet das eine erhöhte Rechtssicherheit für den Eigentümer, für den Bauern, für den Kanton, für alle Akteure, die damit konfrontiert sind. Das war vor allem auch das Anliegen der kantonalen Forstdirektoren, dass sie mit der Festlegung dieser statischen Waldgrenzen Rechtssicherheit schaffen könnten.

Es wurde zu Recht das Problem der "pâturages boisés" erwähnt, das besteht seit Langem. Es besteht vor allem, weil bisher die Bauern - ich weiss das aus meiner früheren Tätigkeit - praktisch nur über die Öko-Qualitätsverordnung Entschädigungen erhalten haben, insbesondere im Sömmerungsgebiet in den Alpen. Diese Entschädigungen waren ungenügend, und deshalb haben dann auch viele Bauern diese Flächen aufgegeben und nicht mehr bewirtschaftet; dort haben wir entsprechend unerwünschten Waldzuwachs. In der jetzigen Botschaft - das wurde von Herrn Engler erwähnt - haben wir deshalb neu die Kulturlandschaftsbeiträge vorgesehen, eine Direktzahlung, die als Anreiz für eine sinnvolle Bewirtschaftung dienen soll, die sich aber meistens nicht rentabel betreiben lässt; damit soll ein Ausgleich gefunden werden.

Insofern kann man auch diese Flächen dort sinnvoll bewirtschaften, und man erhält dafür eine Leistung. Ich glaube deshalb, dass das auch hier im Sinne des Waldes ist, im Sinne auch des Prinzips, die Bewirtschaftung dort zu machen, wo sie Sinn macht. Sie werden darüber noch in diesem Jahr entscheiden können, auch über den Zahlungsrahmen, den Sie für diese Direktzahlung dann vorsehen werden. Eine Korrelation besteht also; der Vorschlag liegt auf dem Tisch und ist somit der politischen Entscheidfindung zugeführt.

Ich bitte Sie auch deshalb, im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu entscheiden, weil die Kantone hinter dieser Mehrheitsformulierung stehen.