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Germann Hannes · Ständerat · 2012-03-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-15

Wortprotokoll

Die WAK des Ständerates hat sich am 14. Februar eingehend mit der Thematik einer funktionierenden Aufsicht im Bereich der Schweizerischen Nationalbank (SNB) befasst. Die Ereignisse, die zum Rücktritt des damaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand geführt haben, haben gezeigt, dass es angebracht ist, die Aufsichtsstruktur im Zusammenhang mit der SNB und die Aufsichtsstruktur innerhalb der SNB einer vertieften Prüfung zu unterziehen.

Die entsprechenden Kompetenzen und Schnittstellen seien zu überprüfen und zu klären; diesen Auftrag haben wir mit unserem Postulat im Wesentlichen an den Bundesrat weitergegeben. Er soll einen Bericht ausarbeiten, der die Aufsichtsstruktur innerhalb der SNB analysiert und allfällige Verbesserungsvorschläge macht; dies mit dem Ziel, eine funktionierende Aufsicht unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB in ihren Kernbereichen, also in der monetären Politik, sicherzustellen. Gleichzeitig ist es natürlich auch ein Anliegen der WAK, die Glaubwürdigkeit der SNB möglichst rasch wiederherzustellen, nachdem diese durch die verschiedenen Vorkommnisse doch erschüttert worden ist.

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012, also im Nachgang zum Rücktritt des SNB-Präsidenten, verschiedene Arbeiten in Auftrag gegeben. Unter anderem ist Professor Richli beauftragt worden, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das "Rechtsgutachten zur heutigen Regelung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank sowie über die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen unter Wahrung der Bankunabhängigkeit" liegt bereits vor. Es ist etwas über 70 Seiten stark - ich habe es eigens ausgedruckt - und gibt sehr umfassend Auskunft über die möglichen und notwendigen Handlungsspielräume.

Der Bundesrat hat sich gegen das Postulat ausgesprochen, und zwar eben mit Bezug auf die Führung der Geld- und Währungspolitik, in der die SNB selbstverständlich gegenüber jeglichen Weisungen aus dem Parlament und vonseiten der Bundesbehörden frei sein muss. Deren Aufsichtskompetenzen dürfen einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB erfassen.

Nun haben die Ereignisse gezeigt, dass in kurzer Zeit sehr vieles gemacht worden ist. Es sind vielleicht nicht alle Fragen abschliessend geklärt und nicht alle Zweifel ausgeräumt, aber aus Sicht der WAK ging es vor allem darum, dieser Frage nachzugehen, damit wir die Möglichkeit hätten, an der ausserordentlichen Session allfälligen weiteren Handlungsbedarf zu orten. Darum haben wir auch dieses Postulat eingereicht.

Ich stelle wie gesagt mit Befriedigung fest, dies nicht in Absprache mit den Mitgliedern der WAK, dass die Arbeiten zügig an die Hand genommen worden sind. Ich verweise ferner auf die Aktivitäten der Geschäftsprüfungskommission. Diese hat ja eine Untersuchung zum Fall Hildebrand eingeleitet. Darin geht es um die verschiedenen Untersuchungen von Transaktionen, aber auch von möglichen Verletzungen des Bankgeheimnisses usw. Die GPK hält in ihrer Meldung zur Medienkonferenz vom 27. Januar fest, dass aufgrund der Gewaltentrennung strafrechtliche Aspekte wie die mögliche Verletzung des Bankkundengeheimnisses nicht Teil der GPK-Untersuchung seien; da wird Kollege Paul Niederberger zitiert, der die entsprechende Arbeitsgruppe leiten wird. Ziel sei es herauszufinden, ob der Bundesrat seine Aufsicht über Bankrat und Nationalbank korrekt wahrgenommen habe. Es gehe auch darum, wann welche Informationen geflossen seien. Die GPK werde den gesetzlichen Spielraum ausschöpfen, allerdings könne sie niemanden zwingen, vor der Gruppe auszusagen - im Gegensatz zu einer Parlamentarischen Untersuchungskommission, die ja bekanntlich auch gefordert wird.

Die Diskussion in Ihrer WAK hat deutlich ergeben, dass die Thematik in der Frühjahrssession auf die Traktandenliste zu setzen sei - und das haben wir getan. Wir stellen aber fest, dass es Bereiche gibt, in denen die GPK zuständig ist; ich verweise ausdrücklich darauf, dass diese Bereiche nicht Sache unserer Legislativkommissionen sind.

Wir haben damit diese Möglichkeit geschaffen; die entsprechenden Berichte liegen vor. So hat es auch das Postulat gefordert. In diesem Sinne könnte man fast schon sagen, das Postulat sei erfüllt. Dennoch liegt natürlich nach wie vor der Antrag vor, dieses Postulat an den Bundesrat zu überweisen.

Ich möchte aber an dieser Stelle der Bundespräsidentin die Gelegenheit geben - ohne mich jetzt in die Details des Rechtsgutachtens zur heutigen Regelung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank sowie über die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen unter Wahrung der Bankunabhängigkeit zu vertiefen -, allenfalls zusätzliche Bemerkungen zu dem zu machen, was der Bankrat der SNB an seiner Pressekonferenz mitgeteilt hat, und uns darzulegen, was die Erkenntnisse des Bundesrates aus der Anpassung des Reglementes betreffend die Eigengeschäfte sind. Ich glaube, auf dieser Basis können wir die Diskussion führen.

Ich werde mir vorbehalten, allenfalls noch eine zusätzliche Stellungnahme abzugeben. Aber mein Auftrag als Sprecher der Kommission ist kein anderer, als die Beweggründe für dieses Postulat darzulegen. Das habe ich hiermit getan. Ich danke der Frau Bundespräsidentin jetzt für die vertieften Ausführungen respektive Ihnen für allenfalls ergänzende Bemerkungen.