Fetz Anita · Ständerat · 2012-03-15
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Wenn wir heute über unsere Nationalbank debattieren, dann ist das die Folge mehrerer Vorgänge. Wir debattieren heute aus fünf Gründen, nämlich weil:
1. ein SVP-Mitglied Bankkundendaten gestohlen hat;
2. ein SVP-Anwalt die gestohlenen Bankkundendaten mehrfach weitergab;
3. ein ehemaliger SVP-Bundesrat und Ex-Justizminister mit den gestohlenen Bankkundendaten nicht zur Staatsanwaltschaft gegangen ist; [PAGE 242]
4. ein SVP-nahes Blatt die gestohlenen Daten öffentlich machte;
5. die gestohlenen Bankkundendaten gezeigt haben, dass der Nationalbankdirektor heikle Devisentransaktionen zumindest billigte und dies laut einschlägigem Reglement auch zulässig war.
Über die Gründe 1 bis 4, nämlich das gestörte - um nicht zu sagen schizophrene - Verhältnis bestimmter Personen zum Bankkundengeheimnis, sprechen wir heute nicht, auch wenn wir an dieser Stelle festhalten können, dass für exponierte Personen in der Schweiz seit dem Vorfall in der Bank Sarasin das Bankkundengeheimnis wohl Geschichte ist. Uns hat in der Kommission einzig interessiert, welche Lehren in Bezug auf die Aufsicht aus dieser Geschichte zu ziehen sind - und zwar solche, welche die Unabhängigkeit der Nationalbank in ihren zentralen Aufgaben nicht tangieren.
Bei der heutigen Wirtschaftslage ist die Unabhängigkeit unserer Notenbank wichtiger denn je. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme zum Postulat unserer Kommission auf das zwischenzeitlich vorgelegte Gutachten von Professor Paul Richli. Ich habe es genau gelesen und möchte Ihnen daraus eine Stelle zum Thema Unabhängigkeit zitieren: "Im Rückblick ist man versucht zu sagen, dass der Gesetzgeber von 1905 und 1953 mit schlafwandlerischer Sicherheit die richtigen Weichen für eine Notenbank gestellt hat, die im Allgemeininteresse unter Abschottung von politischen Einflussfaktoren zur technokratischen Führung der Geld- und Währungspolitik berufen ist."
Wir haben in den vergangenen Monaten gesehen, was passiert, wenn politische Einflussfaktoren auf die Nationalbank einstürmen. Unserem Land war das nicht dienlich. Unserem Finanz- und Wirtschaftsplatz war es ebenfalls nicht dienlich.
Noch ein Befund aus dem Gutachten verdient es, genauer betrachtet zu werden, nämlich die Frage, was die Oberaufsicht eigentlich darf. Üblicherweise umfasst die Oberaufsicht die fünf bekannten Kriterien Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Aufgrund der Unabhängigkeit der Nationalbank in finanz- und währungstechnischen Fragen bleibt der Oberaufsicht in diesem Bereich nur das Kriterium der Rechtmässigkeit.
Und diese - das muss, denke ich, an dieser Stelle auch festgehalten werden - war in der Causa Hildebrand nicht tangiert. Allerdings muss sich der Bankrat den Vorwurf gefallen lassen, dass man dort wenig sensibel agiert und damit grosse Kollateralschäden mitverantwortet hat.
Bezüglich Oberaufsicht - und das ist ja im Prinzip das Thema, auf das sich das Postulat bezieht - ist allenfalls eine Genehmigungspflicht bezüglich der relevanten Reglemente des Bankrats denkbar, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt. Dazu muss ich Ihnen ehrlich sagen: Ich frage mich, ob das überhaupt nötig ist, ob es nicht bereits reicht, die relevanten Reglemente zu veröffentlichen, und ob es nicht genügt, die grosse Macht des Faktischen in der Öffentlichkeit wirken zu lassen. Wir haben das bei den Anlageregeln für das Nationalbankdirektorium gesehen: Vorgestern ist ein neues Reglement erlassen worden. Insofern bin ich überzeugt, dass bereits die Veröffentlichung relevanter Reglemente reicht.
Ich meine, dass wir, also das Parlament und in einer gewissen Weise auch der Bundesrat, nicht die Erfüllungsgehilfen der Nationalbank sind; das ist nicht unser Job. Unser Job ist es sicherzustellen, dass unsere Nationalbank ihre zentralen Aufgaben im Allgemeininteresse ungestört - und zwar auch ungestört von Eigeninteressen von Direktoren - erfüllen kann. In diesem Sinne rate ich weiter zur schlafwandlerisch sicheren Zurückhaltung, die sich der Gesetzgeber seit über hundert Jahren auferlegt hat. Die Causa Eigengeschäfte ist meines Erachtens mit dem Gutachten abgeschlossen.
Allerdings - und hier möchte ich einer grossen Hoffnung Ausdruck gebe - hoffe ich, dass die Nationalbank nun wieder ihre wichtigste Aufgabe, die Geld- und Währungspolitik, in den Vordergrund stellen und dort das Nötige in der gebotenen Ruhe erledigen kann. Der Werkplatz Schweiz wartet dringend - und das wird von ganz vielen Seiten bestätigt - auf eine Erhöhung der Untergrenze zum Euro auf Fr. 1.30.