Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2001-06-12
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-12
Wortprotokoll
Eines der regelmässig wiederkehrenden Themen im National- und im Ständerat bei der Diskussion des Geschäftsberichtes bzw. der Tätigkeit von Bundesrat und Verwaltung ist die Standortförderung. Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass die sich ständig steigernde Dynamik im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und internationalen Umfeld eine permanente Herausforderung für den Staat darstellt. Wird aber auch genug getan, um dieser Herausforderung zu begegnen, um die besten Voraussetzungen, die richtigen Rahmenbedingungen, für das Wohlergehen unseres Landes zu gewährleisten? Nun, fast jeder Politikbereich wäre natürlich daraufhin zu überprüfen. Ich werde mich hier und heute auf drei Schwerpunkte aus dem Bereich Volkswirtschaft beschränken, die der GPK von besonderer Bedeutung zu sein scheinen. Dabei werde ich allerdings auch wieder nur je einen oder zwei Aspekte herausgreifen können.
Der erste Schwerpunkt ist die Bildung. Bei der Bildung bereitet der GPK insbesondere Sorge, dass wir aufgrund fehlender Arbeitskräfte eine Verringerung des Investitionsniveaus in unserem Land riskieren. Vorab bei Ingenieuren, Chemikern und Informatikern können heute empfindliche Lücken festgestellt werden. Es stellt sich die Frage, ob und wie der Bundesrat reagiert, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um insbesondere die Deckung des langfristigen Bedarfs in diesen Berufszweigen sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang darf ich meinem Erstaunen darüber Ausdruck geben, dass die Parlamentarische Initiative der WBK - NR 01.419 ("ICT - Umschulungs-Gesetz") für ein Weiterbildungsprogramm im zurzeit besonders schwierigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie vom Bundesrat in seiner Stellungnahme abgelehnt wird, obwohl die Initiative nach Abklärungen mit der Bundesverwaltung und entsprechend den Bedürfnissen und Anliegen der Wirtschaft erarbeitet wurde und genau in diese Richtung geht.
Der zweite Schwerpunkt sind die KMU. Die Entlastung der KMU, vor allem in administrativer Hinsicht, ist nach wie vor aktuell. Eine Verbesserung im zeitlichen Ablauf wurde sicher mit der Verordnung vom 17. November 1999 über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen in erstinstanzlichen wirtschaftsrechtlichen Verfahren erreicht. Die Behandlungsfristen sind aber natürlich nur ein Aspekt. Weitere Massnahmen wie eine bessere Koordination, vereinfachte Verfahren und - ganz wichtig - Erleichterungen bei der Administration der Steuern sowie bessere Informationsmöglichkeiten und anderes mehr sind im Interesse unserer KMU nach wie vor dringend nötig, lassen aber auf sich warten. Auch die seit letzten Mai eigentlich für jeden gesetzlichen Erlass vorgesehene Regulierungsfolgeabschätzung fehlt nach wie vor. Der Bundesrat bleibt gefordert.
Auch beim dritten Punkt, beim Tourismus, ist der Bundesrat gefordert. Eine der grössten und wichtigsten Wirtschaftsbranchen unseres Landes erfährt nach wie vor kaum Unterstützung. Die Prüfung eines eigentlichen Tourismusgesetzes ist unumgänglich. Bereits im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten könnten aber Massnahmen zu einer verstärkten Förderung des Tourismusstandortes Schweiz ergriffen werden. Von besonderer Dringlichkeit ist es ohne Zweifel, die Probleme im Zusammenhang mit der Hotelfinanzierung einer raschen Lösung zuzuführen.
Über all diesen Schwerpunkten, aber auch über vielem anderem mehr muss als eigentliche Klammer, welche vorab für den Zusammenhalt unseres Landes von höchster Bedeutung ist, der regionale Ausgleich stehen. Alle Gegenden und Bevölkerungsteile müssen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Das bedingt entsprechende Massnahmen und vor allem Service public in allen Bereichen.
Ich danke Ihnen, Herr Bundespräsident, für Ihren diesbezüglichen Einsatz. Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen:
1. Eines der wenigen - gemäss Auflistung des Bundesrates - nicht realisierten Ziele ist das Sprachengesetz. Dies ist zu bedauern, denn gerade die sprachliche Vielfalt und die diesbezüglichen Kompetenzen sind einer der grossen Standortvorteile unseres Landes. Um diesen zu erhalten und auszubauen, braucht es vermehrte Anstrengungen und klare Ziele.
2. Sie werden erstaunt sein, dass ich als Präsidentin der zuständigen Subkommission in diesem Jahr nichts zur Umsetzung des Geldwäschereigesetzes gesagt habe, war doch im letzten Jahr das Hauptgewicht meiner Ausführungen dieser Problematik gewidmet. Die Probleme - wir haben es von verschiedenen Kollegen gehört - sind auch heute keineswegs gelöst. Sie finden unsere momentanen Ausführungen dazu im Bericht über die Tätigkeit der GPK. Wir sind daran, darüber einen umfassenden Bericht zu erarbeiten und hoffen, Ihnen diesen baldmöglichst präsentieren zu können.