Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-05-30
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2011 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2012 an ihrer Sitzung vom 7. und 8. Mai 2012 beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente und Behörden und Gerichte an insgesamt sechs Sitzungen auf Herz und Nieren geprüft hatten. Monsieur Grin wird die Ausgabenseite, ich werde die Einnahmenseite etwas näher beleuchten.
Zur Staatsrechnung 2011: Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist formell, gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, obligatorisch. Die ordentliche Finanzierungsrechnung 2011 schliesst erheblich besser ab als budgetiert: Statt eines Defizits von 646 Millionen hat sich ein Überschuss von rund 1,9 Milliarden Franken ergeben. 2010 hatte der Überschuss noch fast 3,6 Milliarden betragen. Die Departemente haben eine hohe Ausgabendisziplin gepflegt: Es resultieren Minderausgaben von rund 700 Millionen Franken gegenüber dem Budget. Gegenüber der Rechnung 2010 hat sich die Ausgabenquote des Bundes leicht erhöht: von 10,8 auf 11 Prozent. Anteil an diesem guten Ergebnis haben vor allem die Einnahmen. Budgetiert waren ordentliche Einnahmen von rund 62,4 Milliarden Franken, tatsächlich beliefen sich die Einnahmen auf 64,2 Milliarden. Damit übertreffen die tatsächlichen Einnahmen die budgetierten um 1,8 Milliarden.
Die Finanzierungsrechnung schliesst, unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben, mit einem Überschuss von 205 Millionen Franken ab. Ausserordentliche Ausgaben gab es im Jahr 2011 in der Höhe von fast 2 Milliarden Franken. Das waren der Sanierungsbeitrag an die Pensionskasse der SBB und eine erneute Einlage in den Infrastrukturfonds. Die ausserordentlichen Einnahmen betrugen 290 Millionen Franken.
Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden durch dieses viel bessere Ergebnis übertroffen. Aufgrund der Budgetannahme zur Konjunktur war 2011 ein Defizit von 593 Millionen Franken zugelassen. Der effektive Überschuss in der ordentlichen Finanzierungsrechnung überschreitet die Vorgabe der Schuldenbremse um 2,2 Milliarden Franken. Der strukturelle Überschuss wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, welches Ende 2011 einen Betrag von 17,8 Milliarden Franken auswies.
Die Erfolgsrechnung schliesst statt mit einem Defizit von rund 100 Millionen Franken mit einem Überschuss von rund 3 Milliarden Franken ab. Die Bruttoschulden des Bundes betragen weiterhin rund 110,5 Milliarden Franken, was einer Schuldenquote von brutto 19,6 Prozent entspricht; 2010 betrug sie noch 20,1 Prozent.
Ich werde nun die Einnahmen etwas näher beleuchten: Die ordentlichen Einnahmen liegen 1,8 Milliarden Franken oder 2,9 Prozent über dem Budget. Gegenüber dem Vorjahr haben sie um 1,4 Milliarden Franken oder 2,2 Prozent zugenommen. Die meisten Bundeseinnahmen, rund 21,6 Milliarden Franken, stammen aus der Mehrwertsteuer. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Mehrwertsteuereinnahmen um 970 Millionen Franken oder 4,7 Prozent zu. Die zweitwichtigste Einnahmequelle des Bundes ist mit rund 17,9 Milliarden Franken die direkte Bundessteuer.
Mit der Einführung der Schuldenbremse haben die Einnahmenschätzungen erheblich an Bedeutung gewonnen, da sich die im Budget geplanten Ausgaben nach den geschätzten Einnahmen zu richten haben. In den letzten Jahren ist es mehrfach zu grossen Diskrepanzen zwischen Budget und Rechnung gekommen, weil die Einnahmen stets erheblich höher waren als budgetiert. Für das Jahr 2011 liegen die ordentlichen Einnahmen um 2,9 Prozent - plus 1,8 Milliarden Franken - über dem Budget. Diese Abweichung liegt unter dem durchschnittlichen Prognosefehler der letzten zehn Jahre von 4,8 Prozent.
Im Rahmen unserer Kommissionsberatungen wurden insbesondere die generelle Entwicklung des Finanzhaushalts, die Wirkung und Ausgestaltung der Schuldenbremse, die Angemessenheit der Investitionen sowie die Entwicklungen im Bereich der Informatik und des Personals diskutiert. Alle Fraktionen zeigten sich von den Ergebnissen der Rechnung befriedigt.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, Bundesbeschluss I, und die Sonderrechnungen des FinöV-Fonds, Bundesbeschluss II, des Infrastrukturfonds, Bundesbeschluss III, des ETH-Bereichs, Bundesbeschluss IV, sowie der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Bundesbeschluss V, geprüft und empfiehlt die Genehmigung der Bundesbeschlüsse I bis V ohne Einschränkung.
Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, der Finanzministerin und Bundespräsidentin, der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Ein Land mit föderalem System, dessen Exekutive die konsolidierten Staatsrechnungen am 15. Februar des Folgejahres zuhanden des Parlamentes verabschieden kann, ist sehr gut organisiert und speditiv. Auch dafür danken wir. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig die Genehmigung aller fünf Bundesbeschlüsse.
Ich komme zum Nachtrag I zum Voranschlag 2012: Der Bundesrat beantragt Zustimmung zu total 13 Nachtragskrediten im Umfang von 89 Millionen Franken. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zu den zwei entsprechenden Bundesbeschlüssen.
Ich komme noch zum mündlichen Jahresbericht der Finanzkommission. Gemäss Artikel 55 des Parlamentsgesetzes berichten die Finanzkommissionen jährlich einmal über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit. Unsere Hauptgeschäfte 2011 waren wie immer die Beratung des Budgets, der Nachträge [PAGE 724] und der Rechnung. Als federführende Kommission befasste sich Ihre Finanzkommission 2011 auch mit der Botschaft zur Abfederung der Frankenstärke, das war der Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. Sie befasste sich weiter mit der Vorlage "Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen in den Jahren 2012-2015". Schliesslich befasste sie sich mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen; da ging es um die Sanierung der Pensionskasse der SBB. Ziemlich viel Zeit beanspruchte auch die Beratung der Wirkungs- und Leistungsberichte der Flag-Einheiten und ihrer neuen Leistungsaufträge. Um künftig die Beratung und Handhabung zu vereinfachen, ersuchten beide Finanzkommissionen die Büros um die Erlaubnis, deren Weisungen zur Beratung in Bezug auf die Flag-Einheiten in den Räten zu überarbeiten. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange.
Die Finanzkommission verfasste Mitberichte an die Legislativkommissionen zu folgenden Vorlagen: zur Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes - da ging es um die Stärkung der Stabilität im Finanzsektor -; zur Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit; zum Armeebericht, d. h. zum Zusatzbericht; zum Rüstungsprogramm 2011; zur Immobilienbotschaft VBS; zur Vorlage "Zivile Friedensförderung. Rahmenkredit 2012-2015 für drei Genfer Zentren"; zur Vorlage "Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen"; zur Botschaft über die Standortförderung 2012-2015; zur Vorlage "Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015"; und zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahre 2012.
Im Rahmen ihres gemeinsamen finanzpolitischen Seminars befassten sich beide Finanzkommissionen mit der Situation der öffentlichen Haushalte drei Jahre nach der Finanzkrise von 2008 sowie mit den Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialversicherungen. Zudem liess sich die Finanzkommission des Nationalrates regelmässig über die Ergebnisse der Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation orientieren.
In all ihren Tätigkeiten bringt die Finanzkommission den Aspekt der Finanzierbarkeit und des sorgfältigen, gesetzmässigen Umgangs mit den Bundesmitteln in die politische Debatte ein.
Ich bitte Sie namens der Kommission, von diesem mündlich erstatteten Jahresbericht Kenntnis zu nehmen.