Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-05-30
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Bundesrat Berset hat es anlässlich der Beratung in der Kommission auf den Punkt gebracht: Es ist ein politischer Entscheid, wer die Kosten bei stationären Aufenthalten im Rahmen von medizinischen Massnahmen der IV übernimmt. Wir haben einen Nichteintretensantrag der Minderheit Cassis. Das ist eine klare Sache. Wir haben den Antrag der Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten und sie zu verabschieden, ebenfalls eine klare Sache. Und wir haben neu noch einen Rückweisungsantrag Gilli, der einen dritten Weg aufzeigen soll. Das tut er aber nicht. Es gibt keinen dritten Weg in dieser Frage.
In der Kommission lagen alle Fakten auf dem Tisch, und die unterschiedlichen Meinungen wurden ausgetauscht. Das lässt sich auch in den entsprechenden Protokollen nachlesen. Auch die Haltung der GDK war der Kommission bekannt. Vertreter der GDK waren in der Kommission anwesend. Die Sache ist auch nicht kompliziert. Es gibt also keinen einzigen Grund, der eine Rückweisung an den Bundesrat rechtfertigen würde, ausser vielleicht den, dass man nicht den Mut hat, diesen politischen Entscheid zu treffen. Wir sollten diesen Mut haben, dafür sind wir gewählt.
Worum geht es? Wenn jemand mit einem von der IV anerkannten Geburtsgebrechen oder im Hinblick auf die Eingliederung stationär behandelt werden muss, werden die dadurch anfallenden Kosten zum grössten Teil durch die IV gedeckt. Von 1987 bis 2011 wurden die Kosten für diese Aufenthalte zwischen der IV und den Kantonen mit dem Kostenteiler 80 zu 20 aufgeteilt. 80 Prozent bezahlte die IV, 20 Prozent bezahlten die Kantone. Im Jahr 2008 hat die GDK die Vereinbarung einseitig aufgekündigt, die vorher während zwanzig Jahren gegolten hatte. Ziel der Kantone bzw. der GDK war es, im laufenden Jahr, also 2012, den Kostenanteil der Kantone auf 10 Prozent zu senken und im Jahr 2013 auf null herunterzufahren. Für die IV würden zusätzliche Kosten in der Höhe von 60 Millionen Franken pro Jahr entstehen, Kosten, die andernorts wieder eingespart werden müssten.
Dann gab es die Motion Müller Walter 07.3430, welche vom Bundesrat verlangte, die Regelung betreffend stationäre Aufenthalte von IV-Bezügerinnen und IV-Bezügern auf eine neue Basis zu stellen und eine Gleichbehandlung von IVG und KVG herzustellen. Herr Müller hatte in der Begründung seiner Motion explizit auf die schwierige finanzielle Lage der IV hingewiesen. Gleichbehandlung bei stationären Spitalaufenthalten würde bedeuten, dass die IV nur noch 45 Prozent übernähme, die Kantone hingegen 55 Prozent. Das ist die Ausgangslage.
Der Ständerat hat die Beratung der IV-Revision 6b, also dieses zweiten Massnahmenpakets, dazu benutzt, eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der stationären Aufenthalte zu schaffen. Er hat sich dabei am Kostenteiler orientiert, der während 14 Jahren gegolten hat. Die Frage stellt sich nun, ob diese Kostenverteilung gerecht ist oder nicht. Das kommt auf den Blickwinkel an. Ist man wie die Minderheit der Meinung, ein stationärer Aufenthalt im Rahmen einer medizinischen Massnahme sei ausschliesslich in der Verantwortung der IV, dann ist dieser Kostenteiler ungerecht. Ist man jedoch der Meinung, ein stationärer Aufenthalt sei ein stationärer Aufenthalt und sollte eigentlich über die Krankenversicherung abgewickelt werden, dann ist die vorgeschlagene Aufteilung der Kosten ungerecht, aber hier gegenüber der IV.
Wer den Kostenteiler von 80 zu 20 Prozent infrage stellt, ist bereit, die IV mit mindestens 60 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich zu belasten. Wo und auf wessen Kosten diese 60 Millionen Franken eingespart würden, wissen wir nicht; das kann aber eigentlich nur auf Kosten der Behinderten und ihrer Angehörigen geschehen.
Ich appelliere an die Grünen, den Rückweisungsantrag noch einmal zu überdenken.