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Stahl Jürg · Nationalrat · 2012-05-30

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-30

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird auf diese Revision eintreten. Ich bin überzeugt, dass der Rat entscheidungsreif ist. Die Fakten lagen in der Kommission auf dem Tisch, es fanden Anhörungen statt, und die GDK konnte sich dort auch einbringen. Wir sehen nicht ein, warum wir uns jetzt vor einem Entscheid in diesen Belangen drücken sollten. Der Status quo wird gesichert; wir haben das vom Kommissionssprecher und von der Kommissionssprecherin gehört. Wir können in der laufenden Revision der IV dann die strukturellen Massnahmen, die aus unserer Sicht zwingend nötig sind, weiter verfolgen.

Wenn wir jetzt diesen Entscheid aufschieben, wenn wir nicht eintreten oder wenn wir hier Unsicherheiten im Raume stehenlassen, laufen wir Gefahr, dass wir mittelfristig das Defizit von knapp einer Milliarde Franken in der Invalidenversicherung weiter vorantreiben. Wir haben damals in der Abstimmung zur Mehrwertsteuererhöhung dem Volk klar und deutlich gesagt, dass diese Massnahme zeitlich befristet sei. Es wäre fatal, wenn man sich schon jetzt auf eine Fortführung dieser Massnahme einstellen würde; diese Sorge haben wir. Wir waren dezidiert gegen diese Steuererhöhung und werden das auch in Zukunft sein. Die IV muss strukturell revidiert werden.

Noch ein Wort zum Brief der GDK, der uns sehr kurzfristig erreicht hat: Wir haben im Jahre 2007 eine Motion von [PAGE 711] Kollege Müller Walter (07.3430) angenommen. Darin wurde das erste Mal auf diese Problematik, vor allem auf den unterschiedlichen Tarif für IV-Patienten und KVG-Patienten, hingewiesen. Es ist aufgrund der angenommenen Motion an der Zeit, diese Problematik fundiert anzugehen. Ein Rückweisungsantrag und ein Nichteintretensantrag entschärfen aber die Situation keinesfalls.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf diese Revision einzutreten und die Anpassungen, die Ihre Kommission gemacht hat, zu übernehmen. Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Antrag der Minderheit Cassis und den Rückweisungsantrag Gilli abzulehnen.