Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-30
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen des Initianten und der Kommission, die Besteuerung der Lotteriegewinne zu vereinfachen und neuzeitlich zu gestalten, indem im Verrechnungssteuergesetz und bei der direkten Bundessteuer eine Freigrenze von 1000 Franken eingeführt wird. Sie haben es gehört: Damit wird nicht nur den Veranstalterinnen und Veranstaltern das Leben etwas erleichtert, sondern auch der Verwaltung. Ungefähr 92 Prozent aller Verrechnungssteuerbelege würden wegfallen, entsprechend weniger Arbeit würde anfallen. Im Übrigen ist es richtig, dass man beim Einsatzkostennachweis künftig von einer Pauschalierung ausgeht und dass man nicht mehr alle Einsatzkosten im Einzelnen nachweisen - und auf der anderen Seite überprüfen - muss. Der Bundesrat schliesst sich auch den im Bericht dargelegten Erläuterungen zu den finanziellen und personellen Konsequenzen an. Er erachtet auch die geschätzten Mindereinnahmen als vertretbar.
Die Kantone sind frei, das haben wir gehört, bei der Festlegung der Grenze, bis zu welchem Betrag Steuerfreiheit bestehen soll - was auch richtig ist. In diesem Bereich ist auch die Tarifautonomie der Kantone zu wahren. Ebenso haben die Kantone einen grossen Handlungsspielraum in Bezug auf die Pauschale des Einsatzkostenabzugs; auch hier können sie selbst gestalten.
Weiter wurde auf die unterschiedliche Behandlung von Gewinnen aus Lotterien und aus Casinospielen hingewiesen. Hier besteht ein Problem mit der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung, der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Auch diese Fragen sind zu prüfen. Möglicherweise ist das, was wir jetzt hier vorschlagen, nur eine vorläufige Lösung. Ich könnte mir vorstellen, dass man die Benachteiligung der Empfänger von Lotteriegewinnen gegenüber den Empfängern von Spielbankengewinnen genauer ansehen und überprüfen muss. Im Zuge einer Gesamtüberprüfung der Besteuerung von Geldspielen werden unter Umständen weitere Gesetzesanpassungen notwendig sein, damit letztlich auch im Steuerrecht ein ganzheitlicher Ansatz umgesetzt werden kann. Es gibt eigentlich keinen nachvollziehbaren Grund, warum Lotteriegewinne anders besteuert werden sollen als Gewinne aus Casinospielen. Das ist aber ein nächstes Projekt; wir arbeiten daran.
Der Bundesrat beantragt die Zustimmung zum Gesetzentwurf der WAK des Ständerates.