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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2001-06-12

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen, die Parlamentarische Initiative Bundi "Kostenwahrheit im Verkehr" abzuschreiben. Aufgrund der sehr langen Zeitspanne, in welcher über das Anliegen unseres ehemaligen Kollegen Bundi in der Kommission, zwischendurch in einer Subkommission, und im Verlauf eines [PAGE 694] Vernehmlassungsverfahrens diskutiert wurde, mag es vielleicht überraschen, dass Ihnen heute die Mehrheit der Kommission die Abschreibung des Vorstosses empfiehlt. Andererseits bedeutet die lange Zeitspanne auch, dass sich die zuständigen Gremien ausführlich und intensiv mit dem Anliegen auseinander setzten und sich den Entscheid nicht einfach machten.

Herr Bundi reichte seine Parlamentarische Initiative "Kostenwahrheit im Verkehr", die eine Verankerung des Verursacherprinzips und der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung verlangt, im Juni 1993 ein. Die Verkehrsträger sollten alle von ihnen verursachten Kosten inklusive der so genannten externen Kosten decken. So weit das Prinzip.

Der Initiant nannte namentlich die folgenden sechs Bereiche, welche in die Überlegungen einzubeziehen wären: die ungedeckten Wegekosten gemäss Strassenrechnung, externe Staukosten, also zusätzliche Zeitkosten, Unfallkosten, Kosten der Luftverschmutzung, Lärmkosten und Kosten von Klimaschäden. Der Initiant ging damals von der Überzeugung aus, dass mittels einer solchen Internalisierung von externen Kosten die Wettbewerbschancen des Schienenverkehrs gegenüber der Strasse verbessert werden könnten.

Der Grund für seine Forderung nach einem entsprechenden Verfassungsartikel waren nicht zuletzt die damaligen Schwierigkeiten bei der Realisierung der "Bahn 2000" und der Neat, die jedoch mittlerweile überwunden sind.

Unser Rat hatte der Parlamentarischen Initiative am 13. März 1995 mit 74 zu 68 Stimmen Folge gegeben. Er verlängerte anschliessend zweimal - 1997 und 1999 - die Behandlungsfrist im Rat um jeweils zwei Jahre. In dieser Zeit wurde eine Subkommission der KVF damit betraut, einen Vorschlag für einen Verfassungsartikel auszuarbeiten, der dann im September 1999 in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Der Entwurf für einen Verfassungsartikel beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Punkte: Kostenwahrheit und Verursacherprinzip als Zielnorm. Das heisst, es werden allgemeine Ziele festgelegt, nicht aber die Vollzugsmodalitäten, die auf Gesetzesebene geregelt werden müssen. Es werden weder neue Kompetenzen für den Bund geschaffen noch neue Steuern erhoben. Zulässig sind dagegen Kausal- und Lenkungsabgaben. Es wird der Verkehr zu Land, zu Wasser und in der Luft erfasst.

In der Vernehmlassung stimmte zwar eine Mehrheit dem Prinzip der Kostenwahrheit zu, der vorgeschlagene Verfassungsartikel erhielt dagegen nur wenig Zustimmung. Bürgerliche Parteien, Wirtschaftsverbände und alle Strassenverkehrsverbände sprachen sich sowohl gegen das Prinzip der Kostenwahrheit als auch gegen den Verfassungsartikel aus und führten zur Begründung folgende Argumente ins Feld: Die Frage einer Verankerung des Kostenwahrheitsprinzips in der Verfassung sei nicht entscheidungsreif.

Das Prinzip der Kostenwahrheit könnte sich für den öffentlichen Verkehr sogar kontraproduktiv auswirken, wurde befürchtet. Auch würde ein solcher Verfassungsartikel dem Anspruch einer Verkehrspolitik nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht. Das mittlerweile erreichte verkehrspolitische Gleichgewicht zwischen Schiene und Strasse wäre gefährdet und eine weitere Benachteiligung des Strassenverkehrs nicht ausgeschlossen. Auch sei die Notwendigkeit für eine Verankerung der Kostenwahrheit in der Verfassung nicht gegeben. Wenn schon, warum dann Kostenwahrheit nur im Verkehr und nicht auch in anderen gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen?

Die Datenbasis zur Berechnung externer Kosten wurde als ungenügend und zu lückenhaft bezeichnet. Vor allem die Strassenverkehrsverbände verlangten, es sei neben den externen Kosten, wenn schon, auch der externe Nutzen zu berücksichtigen. Schliesslich bemängelten mehrere Vernehmlasser das Fehlen von Umsetzungsmassnahmen im Bericht.

Die Vernehmlassungsergebnisse zeigten insgesamt, dass ein Verfassungsartikel zur Kostenwahrheit kaum konsensfähig und damit politisch kaum realisierbar sein würde.

In ihren Erwägungen stellten sich zwar Kommission und Rat grundsätzlich positiv zur Verankerung des Prinzips der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung. Diese Haltung wurde allerdings in drei Punkten wieder relativiert:

1. Das Prinzip könne nicht strikt auf den öffentlichen Verkehr angewendet werden, denn seine schon jetzt prekäre Rentabilität würde damit weiter verschlechtert.

2. Beim öffentlichen Verkehr müsste die Attraktivität über eine grössere Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen wieder gesteigert werden.

3. Es herrschte Unklarheit über die konkreten Folgen, wenn auch die Wirkung von externem Nutzen einzubeziehen wäre.

Die Kommission musste deshalb feststellen, dass die Frage der Kostenwahrheit und ihrer Umsetzung noch nicht gelöst und die Formulierung eines entsprechenden Verfassungsartikels aus diesem Grund nicht opportun sei. Die im Verfassungsartikel vorgesehenen Ausnahmen und unterschiedlichen Übergangsfristen könnten zu Wettbewerbsverzerrungen führen; statt Kostenwahrheit würden Lenkungsabgaben eingeführt. Schliesslich stellt sich auch die Frage, ob es richtig ist, die Kostenwahrheit nur für den Sektor Verkehr zu postulieren.

Weiter wurde argumentiert, dass der Verfassungsartikel das erreichte verkehrspolitische Gleichgewicht mit Neat, FinöV und LSVA eher wieder gefährden könnte. Die regionale Verteilung von externen Kosten- und Nutzeneffekten sei wahrscheinlich ungleich und das Verhältnis der Kostenwahrheit zum neuen Finanzausgleich noch offen. Schliesslich wäre ein Alleingang unvernünftig, eine internationale Koordination dagegen unumgänglich. Die entsprechenden Diskussionen in der EU seien noch längst nicht bis zur Realisierungsphase fortgeschritten; die Schweiz würde sich deshalb mit dem Prinzip "Kostenwahrheit im Verkehr" in Europa weiter isolieren.

Die Minderheit wünschte, dass die Kommission auf den Entwurf zum Verfassungsartikel zurückkomme und neue Realisierungsvorschläge ausarbeite. Sie war zudem der Meinung, dass mit der Abschreibung der Initiative der problematische Eindruck erweckt würde, das Prinzip der Kostenwahrheit sei im Parlament kein Thema mehr.

Abschliessend kann gesagt werden, dass die Parlamentarische Initiative Bundi eine nützliche Diskussion ausgelöst hat. Das Prinzip der Kostenwahrheit wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber ein Verfassungsartikel zur Kostenwahrheit im Verkehr, wie er verlangt wird, schafft mehr Probleme und Fragen, als er löst.

Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen aus diesen Gründen, die Parlamentarische Initiative Bundi abzuschreiben.