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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-05-30

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Der 8. Abschnitt regelt die Problematik der sogenannten Verschwinder. Da geht es um ausländische Steuerhinterzieher in der Schweiz, die ihre Vermögen, um sie vor der Abgeltungssteuer zu bewahren, auf irgendeinen ausländischen Finanzplatz verschieben, das heisst, sie machen das anonym. Die Schweiz hat nun ein doppeltes Interesse, diesen "Verschwindern" - so werden sie in Bankenkreisen genannt - das Handwerk zu legen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass sie namentlich erfasst und den Partnerstaaten gemeldet werden. Das hat folgenden Effekt: Damit wird es zum einen weniger "Verschwinder" geben, und zum andern gibt das dem Bankenplatz Schweiz die Sicherheit, dass nicht ausländische Steueroasen mittels einer unfairen Schwarzgeldpolitik den Finanzplatz Schweiz konkurrenzieren.

Deswegen verlangt die Minderheit mit einem neuen Artikel 30bis, dass die "Verschwinder", die ihr Schwarzgeld ins Ausland verschieben, nicht nur en bloc dem Partnerstaat gemeldet werden - ohne Nennung der Namen, vorgesehen ist ja, dass die zehn Staaten, in denen am meisten "Verschwinder" ihre Vermögen verschwinden lassen, berücksichtigt werden -, sondern dass dem Partnerstaat Name und Kontostand der "Verschwinder" gemeldet werden. Diese Bestimmung ist, wie gesagt, im Interesse aller: der Partnerstaaten Deutschland, Vereinigtes Königreich und Österreich, der Schweizer Banken, weil sie so nicht die Konkurrenz der ausländischen Steueroasen fürchten müssen, und der Schweiz.

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