Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-05-31
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-31
Wortprotokoll
Ich habe mich gefreut, dass mein Minderheitsantrag, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, ein elektronisches Erhebungssystem einzuführen, bereits in der vorgängigen Debatte auf offene Ohren gestossen ist.
Welchen Zweck verfolge ich mit meinem Minderheitsantrag? Einerseits kann dadurch auf das Aufkleben der Klebevignette, die jährlich gekauft werden muss, und das oft noch mühsamere Abnehmen von der Fensterscheibe verzichtet werden. Anderseits aber, und das ist noch viel wichtiger, schafft dieser Antrag die Möglichkeit, ein Mobility-Pricing einzuführen, welches Abgaben nach Fahrzeugkategorien und nach ökologischen Kriterien ermöglicht. Damit ein elektronisches Erhebungssystem nicht zweckentfremdet wird, ist es aber wichtig, dass die datenschutzrechtlichen Prinzipien der Zweckbindung, der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit berücksichtigt werden. Das heisst, dass die Datenbearbeitung bei der Einführung einer E-Vignette auf den Zweck des Nationalstrassenabgabegesetzes beschränkt werden muss, also auf die Kontrolle, ob für die Benützung der Nationalstrassen die vorgesehene Abgabe bezahlt worden ist. Es dürfen keine anderen Zwecke verfolgt werden, welche die Persönlichkeitsrechte tangieren.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und damit dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, ein elektronisches Erhebungssystem einzuführen.