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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-05-31

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Um es vorweg noch einmal zu betonen: Das Inkrafttreten einer allfälligen Vignettenpreiserhöhung wäre gemäss Ziffer III dieser Vorlage 2 auf das Jahr 2015 zu erwarten. Die Kommission lehnte die Anträge zu Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, Absatz 1bis und 1ter mit folgenden Begründungen ab:

Der Antrag Quadri wird mit 14 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Nach Auskunft der Zollverwaltung verkauft diese heute rund 1,9 Millionen Vignetten an der Grenze. Bei Vignetten zu einem Preis von 10 Franken, den Tagesvignetten, rechnet die Zollverwaltung mit 5,7 Millionen verkauften Vignetten pro Jahr; man nimmt eine Verdreifachung an. Das würde Betriebskosten in der Höhe von 7 Millionen Franken pro Jahr nach sich ziehen; diese Berechnung können wir selbstverständlich nicht überprüfen, aber auch nicht widerlegen. Es gibt heute vier Autobahn-Grenzzollstellen, die diesen Mehrverkauf bewältigen müssten. Dort werden heute 70 Prozent aller Vignetten verkauft. Mit anderen Worten: Es wäre nach Auskunft der Verwaltung mit Stausituationen und Engpässen an diesen Zollstationen zu rechnen. Die Mindereinnahmen berechnet die Verwaltung jährlich auf etwa 80 Millionen, indem offenbar angenommen wird, dass man dreimal eine Tagesvignette kauft. Das ergibt dann natürlich 30 Franken pro Jahr und eben nicht 40 Franken. Auch das ist eine Annahme. Wie sich das tatsächlich verhält, wissen wir frühestens ein Jahr nach einer allfälligen Umsetzung dieses Antrages, der, wie gesagt, mit 14 zu 3 Stimmen durch Ihre Kommission abgelehnt worden ist.

Der Antrag Wobmann wird mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission ist der Meinung, diese Differenzierung nach Fahrzeugart - Vierrad, Zweirad - rechtfertige sich in Anbetracht der relativ geringen Höhe des Preises nicht. Sonst müsste man allenfalls noch weitere Gewichtsdifferenzierungen vornehmen.

Der Antrag Teuscher wird mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Kommission will nicht, dass der Bundesrat automatisch, je nach Teuerung, wieder eine Erhöhung des Vignettenpreises beantragen muss. Erstens will man keinen Automatismus, und zweitens will man nicht riskieren, dass man dann eben in fünf Jahren Fr. 104.50 verlangt.

Nun zur Höhe des Vignettenpreises, wir haben da drei Anträge: Die Mehrheit ist für 70 Franken; die Minderheit I ist für 100 Franken, gemäss Entwurf Bundesrat; die Minderheit II will keine Erhöhung. Vorweg muss ich betonen, dass die Mehrheit bloss mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist. In der Kommission waren es 8 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Der Präsident hat dann den Stichentscheid für 70 Franken gegeben.

Die Höhe des Vignettenpreises ist kaum der umstrittene Punkt. Hierfür hat es zu wenig Fleisch am Knochen. Ich erinnere daran, dass mit den 60 Franken, um die der Vignettenpreis allenfalls angehoben werden soll, zurzeit etwa 33 oder 34 Liter Benzin gekauft werden können; je nach Tankstelle sind es aktuell Fr. 1.76 bis Fr. 1.80 pro Liter. Es geht natürlich vielmehr um den politischen Hintergrund. Hier wird vom [PAGE 805] einen Teil der Mehrheit daran erinnert, dass heute eine Quersubventionierung des öffentlichen Verkehrs durch den motorisierten Individualverkehr stattfindet. Sie will eine Entwicklung einleiten, die die Verteilung ändert und diese Quersubventionierung reduziert oder wieder aufhebt. Ein anderer Teil der Mehrheit will mit dem Antrag keinen Netzausbau beschliessen.

Nun haben wir in der Kommission die Berechnungen des Astra erhalten. Das Astra geht davon aus, dass einerseits mit der Ergänzung des Netzes durch die Tessiner Strecke Tenero-Ascona Mehraufwendungen von 318 Millionen Franken entstehen - nach der Vorlage des Bundesrates wären es 305 Millionen Franken - und dass anderseits die Finanzierung statt mit 306 Millionen Franken bloss mit 180 Millionen Franken zu Buche schlägt. Mit anderen Worten fehlen nach diesen Berechnungen dann 126 Millionen an zusätzlich verfügbaren Mitteln oder nach dem Abrechnungsmechanismus mit den Kantonen per saldo 139 Millionen Franken.

Das Astra führte dann aus, dass es Prioritäten setzen müsste. Erste Priorität hätte der Betrieb, zweite Priorität der Unterhalt. Der Ausbau hätte nur dritte Priorität. Damit kommt das Astra zum Schluss, dass zumindest die Ausbauprojekte, von denen wir schon gehört haben - Le Locle, La Chaux-de-Fonds und die Zürcher-Oberland-Strecke -, wohl kaum mehr realisiert werden könnten. Die eine Umfahrung, Le Locle, wird auf 460 Millionen Franken geschätzt, bei La Chaux-de-Fonds sind es 520 Millionen, bei der Zürcher-Oberland-Autobahn sind es 1,2 Milliarden. Nun müssen Sie selbst beurteilen, ob diese Berechnungen oder diese Prognosen Schwarzmalerei sind oder nicht.

Diese Zahlen sind der Kommission noch nicht vorgelegen; diese Zahlen haben wir erst in der Zwischenzeit erhalten. Tatsache ist: Wenn nicht andere Finanzierungsquellen gefunden werden, sei es mit einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags oder mit was auch immer, würde eine Unterdeckung der Selbstfinanzierung des Strassenverkehrs entstehen. Die einen rechnen damit, dass dies zur Rückführung der Mineralölsteuerzuschläge zugunsten des motorisierten Individualverkehrs führen könnte. Sie gehen davon aus, dass dies der Beginn dieser Entwicklung sein könnte.

Per saldo ist die Kommission, wie gesagt, gespalten. Mit dem Stichentscheid des Präsidenten sind wir der Meinung, dass wir heute einen Vignettenpreis von 70 Franken beschliessen sollten. Der Antrag der Minderheit II, es sei keine Erhöhung vorzunehmen, hat in der Kommission nur wenige Stimmen gemacht, dies im Gegensatz zu den Anträgen, die eine Erhöhung auf 100 bzw. 70 Franken verlangten.

Per saldo empfehlen wir Ihnen aber, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.