Giezendanner Ulrich · Nationalrat · 2012-06-05
Giezendanner Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-05
Wortprotokoll
Um was geht es? Wenn Sie einen LKW, einen Lastwagen, haben, kriegen Sie jedes Jahr ein Aufgebot, und Sie müssen diesen vorführen. Wenn Sie nicht am genannten Datum erscheinen können, dann droht man Ihnen, dass man Ihnen das Kontrollschild entziehen werde. Wenn das Strassenverkehrsamt aber nach einem Jahr keine Zeit hat, um das Fahrzeug aufzubieten, dann spielt alles keine Rolle, dann können Sie auch erst nach anderthalb Jahren gehen; dann wird Ihnen gar nichts angedroht. Das ist doch nicht richtig.
Nun, ich wäre ja auch nicht an diesem Rednerpult, Frau Bundesrätin - und Sie erlauben mir, dass ich schon ein wenig lächeln muss -, wenn ich nicht Ihre ablehnende Begründung gelesen hätte. Ich weiss, dass es nicht Ihre persönliche Begründung ist; es ist ja klar, dass Ihnen das ein Beamter geschrieben hat. Da hatte ich also Freude, dass er die Richtlinie 96/96/EG zitiert hat; das muss ich Ihnen sagen. Diese Richtlinie sagt, dass man innerhalb von 12 Monaten zum TÜV fahren müsse. Meine Leute von Giezendanner Köln - das ist ein Betrieb von mir, Sie wissen es, ich muss keine Schleichwerbung machen - fahren zum TÜV, wann sie wollen, vielleicht schon nach 10 Monaten, aber, Frau Bundesrätin, vielleicht eben auch erst nach 14 Monaten. Deshalb sagt diese Begründung alles. Sagen Sie Ihrem Beamten, er habe mir ein gutes Argument geliefert.
Ihnen, geschätzte Damen und Herren, empfehle ich: Übernehmen Sie die Richtlinie 96/96/EG, dann können Sie nämlich meine Motion annehmen.