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Müller Walter · Nationalrat · 2012-06-05

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-05

Wortprotokoll

Es ist so, der gleichlautende Antrag lag auch der APK vor. Es ist etwas erstaunlich, dass dieser Antrag hier nicht als Minderheitsantrag eingereicht worden ist; dies wohl deshalb, weil die Erklärungen der Verwaltung und der Bundesräte in der Kommission auch die Mitglieder der SVP-Fraktion davon überzeugt haben, dass der Mechanismus zwischen Rahmenkredit und Verpflichtungskredit an sich korrekt und notwendig ist. Ich habe auch - das muss ich sagen - im Vorfeld der Beratungen den Präsidenten der Finanzkommission gebeten, hier die notwendigen Abklärungen zu machen. Das hat die Finanzkommission gemacht. Sie hat keine Einwendungen zu diesem Mechanismus vorgebracht. Trotzdem bitte ich die Finanzkommission, in Zukunft gerade auf die Budgets und den Legislaturfinanzplan zu achten, damit die Zahlungen, wie sie vom Bundesrat auch erklärt wurden, eingehalten werden. Man will also diesen Legislaturfinanzplan einhalten.

Ich habe im Nachgang die Verwaltung noch gebeten, den Mechanismus zu erklären. Sie hat mir geschrieben, und ich will das gern zitieren; es ist für diejenigen, die nicht an den Beratungen dabei sind, etwas schwierig, das zu verstehen. Natürlich sagt die Verwaltung immer wieder, die Budgethoheit liege jährlich beim Parlament. "Es gibt aber auch Fälle, in denen man weiter als ein Jahr vorausplanen und verbindlich Verträge abschliessen können muss. Damit der Bundesrat bzw. die Verwaltung dies darf, muss er bzw. sie vom Parlament eine Bewilligung haben. Dies ist der Verpflichtungskredit. Dieser legt den maximalen Betrag fest, für den der Bund Verträge abschliessen kann, das heisst im Fachjargon Verpflichtungen eingehen kann. In der Entwicklungszusammenarbeit haben die Verpflichtungskredite einen speziellen Namen, sie heissen Rahmenkredite, dies deshalb, weil das Parlament die Bewilligung, Verpflichtungen einzugehen, nicht nur für die konkreten Projekte, sondern auch für eine ganze Palette von Projekten gibt. Es gibt also nur einen finanziellen Rahmen vor, in dem der Bund Verpflichtungen eingehen kann. Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit haben in der Regel eine mehrjährige Lebensdauer. Um Planungssicherheit zu haben, werden sie grundsätzlich für diese Lebensdauer verabschiedet."

Wenn wir das ändern wollten, dann müssten wir vermutlich das Finanzhaushaltgesetz ändern. Wir könnten es auch wie die Vereinigten Staaten machen und der Verwaltung erlauben, Projekte abzuschliessen, unter Vorbehalt der Finanzierung. Meines Erachtens ist hier in Zukunft eine gewisse Klärung erwünscht, ein Finanzierungsmechanismus, der klar ist und - unter Berücksichtigung dieses Vorbehaltes - zu verstehen ist, oder man akzeptiert eben diesen Verpflichtungsüberhang. Dieser hat übrigens auch damit zu tun, dass Verpflichtungen, die man in der Vergangenheit eingegangen ist, tiefer sind und in die Gegenwart wirken und heutige Verpflichtungen in die Zukunft wirken. Wir haben ja eine Erhöhung beschlossen, darum müssen wir logischerweise heute höhere Verpflichtungen eingehen können.

Ich bitte Sie also, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Gleichzeitig bitte ich die Finanzkommission, hier auf die Einhaltung des Legislaturfinanzplanes zu achten.

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