Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-06-06
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-06-06
Wortprotokoll
Wenn wir jetzt nochmals über die Helmtragpflicht für Velofahrer sprechen, so nicht deshalb, weil wir den Entscheid, den Sie zur Frage einer generellen Helmtragpflicht für Velofahrer kürzlich gefällt haben, beanstanden wollen, sondern, weil in der Velolandschaft Schweiz eine Elektrovelo-Revolution stattfindet; allein letztes Jahr wurden rund 35 000 E-Bikes verkauft.
Heute gibt es E-Bikes, die mühelos Spitzengeschwindigkeiten von über 50 Stundenkilometern erreichen. Wenn man [PAGE 966] dies mit den Leistungen von Mofas vergleicht, leuchtet es ein, dass es Anpassungen bei den Sicherheitsvorschriften braucht, und zwar für jene E-Bikes, die schnell und teilweise deutlich schneller als Mofas sind. Wenn man es etwas fachmännischer ausdrücken will, muss man von einer elektrischen Tretunterstützung sprechen, die nicht zu einer höheren Geschwindigkeit als maximal 25 Stundenkilometern führen darf. Erreichen diese E-Bikes trotzdem höhere Geschwindigkeiten, so sind deren Fahrerinnen im Vergleich zu Töfffahrern besonders gefährdet, einerseits, weil sie sich angesichts dieser im Vergleich zu den herkömmlichen Velos doch unerwartet hohen Geschwindigkeiten oft selbst noch nicht sicher fühlen, andererseits aber auch, weil ihre akustische Wahrnehmbarkeit deutlich niedriger ist, weil sie eben sehr leise sind. Diese Velos sind für andere Verkehrsteilnehmer von Weitem ja nicht als E-Bikes erkennbar, und sie können unerwartet schnell ihren Standort wechseln, das heisst unerwartet schnell vor dem Auto auftauchen.
Deswegen fordern wir angepasste Sicherheitsvorschriften und insbesondere die Helmtragpflicht für die Fahrerinnen und Fahrer dieser schnellen E-Bikes. Ich bin jetzt aber sehr erfreut darüber, dass auch die Bundesverwaltung dieses Problem sehr schnell erkannt hat. Ich möchte die Frau Bundesrätin fragen, inwieweit diese Forderungen bereits umgesetzt sind. Ich bin nämlich bereit, die von mir übernommene Motion Weber-Gobet zurückzuziehen, sofern diese Vorschriften bereits in Kraft getreten sind.