Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-06-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-06-06
Wortprotokoll
Ich habe lange vor Fukushima eine fast gleichlautende parlamentarische Initiative eingereicht (09.420). Ich habe damals gesagt, das Undenkbare könne jederzeit geschehen. Ich habe die Risiken der Kernenergie damals auf Tschernobyl und dessen Folgekosten bezogen. Im Zusammenhang mit Fukushima ist nun eine neue Studie über die Folgekosten erschienen, die meine damaligen Schätzungen mehr als bestätigt. Müssten Kernkraftwerke eine volle Risikodeckung übernehmen, wie das jede andere Unternehmung muss, müsste eine Summe von 4000 bis 6000 Milliarden Franken versichert werden. Gemäss meinen Schätzungen würde dies für die Schweizer Kernkraftwerke einen Preiszuschlag von 20 bis 50 Rappen pro Kilowattstunde bedeuten. Die deutsche Studie nennt nun Zahlen zwischen 12 Rappen und - grob - 3 Franken pro Kilowattstunde als Zuschlag; dies abhängig davon, ob jede Kernanlage, jedes Unternehmen oder jedes Land versichert wird und in welcher Frist die Risikoprämie erhoben wird. Die Studie geht für Deutschland von einer Frist von hundert Jahren aus, weil die Finanzierung innert der fünfzig Jahre Betriebsdauer gar nicht möglich ist. Auch so kommt man auf Kosten von 13 bis 52 Rappen pro Kilowattstunde für eine solche Prämie.
Ich habe die Rechnung der deutschen Studie auf die Schweizer Kernkraftwerke angewendet und komme dabei auf 72 Rappen bis Fr. 2.17 pro Kilowattstunde als Risikoprämie. In einer realen Marktbetrachtung ist also kein Kernkraftwerk auch nur ansatzweise rentabel, und jede noch so teure Solaranlage wäre billiger.
Nun ist die Frage, ob es sinnvoll ist, Geld für den schlimmsten Fall anzuhäufen. Der Ansatz ist deshalb, dieses Geld nicht in eine Versicherung zu legen, die es in Aktien und Obligationen anlegt, sondern das Geld direkt wieder in Produktionsanlagen für erneuerbare Energie zu investieren. Damit wäre am Ende der Laufzeit der Kernkraftwerke das Risiko auf null, auf der anderen Seite aber durch die Investitionen die Energieproduktion gesichert. Die geforderte Risikoprämie geht statt von den real notwendigen Minimalprämien, 15 bis 50 Rappen, von bloss 5 Rappen pro Kilowattstunde aus, welche die Betreiberin, der Betreiber zu bezahlen hätten.
Diese Risikoprämie würde für die Restlaufzeit rund 22 Milliarden Franken ergeben. Das entspricht etwa dem, was für den KEV-Zuschlag gebraucht würde, um in diesem Zeitraum die entsprechenden Investitionen für 22 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien zu tätigen. Der Ansatz ist letztlich ökologisch und ökonomisch sehr attraktiv, weil er langfristig das Risiko beseitigt und weil die notwendigen Mittel für den Energieumbau reinvestiert würden. Durch den Zuschlag kämen die Kernenergiekosten minimal näher an eine reale Marktsituation.
Die Sprecher werden die Verfassungsmässigkeit zum Thema machen, welche bei der gleichlautenden parlamentarischen Initiative anno 2009 nie ein Thema war, weder seitens der Verwaltung noch seitens der Kommission, noch hier im Rat. Mein Vorschlag ist aber keine Steuer und auch keine Lenkungsabgabe, sondern eine Risikoprämie, welche gesetzlich abgesichert ist. Statt das Geld in Aktien oder Obligationen zu investieren und zu halten, bis die Kernkraftwerke ausser Betrieb gehen, soll es sinnvoll investiert werden, nämlich in der Energiepolitik. Der Gesetzgeber könnte auch davon ausgehen, dass die Prämie grundsätzlich geschuldet ist und dass z. B. via KEV investiert wird. Man könnte aber auch den Betreibern ermöglichen, die Investitionen selber aufzubauen, statt die Prämie zu reinvestieren. Ein anderer Vorschlag wäre deshalb, die Prämie in einem Fonds für Projekte für erneuerbare Energien im In- und Ausland anzulegen; das ist verfassungskonform. Mein Vorschlag schliesst [PAGE 969] einen solchen Weg nicht aus. Es ist Wortklauberei zu behaupten, der Vorschlag sei verfassungsmässig nicht machbar. Damit versucht man letztlich nur, die Fakten der ungedeckten Kosten der Kernenergie auszuklammern. Wenn es dann in der konkreten Formulierung Korrekturen braucht, kann dies in der zweiten Phase diskutiert werden. Es kann aber kein Grund sein, den Vorschlag generell abzulehnen und der Initiative keine Folge zu geben.
Ich wiederhole es noch einmal: Unter Marktbedingungen wären die Kosten der Kernenergie massiv höher. Faktum ist und bleibt, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz seit vierzig Jahren eine unsichtbare, stetig steigende KEV-Subvention von 20 bis 50 Rappen pro Kilowattstunde beziehen. Wenn wir das nicht ändern, wird es noch weitere zwanzig Jahre lang so sein, während ein Zuschlag bei der Solarenergie und anderen Energien blockiert wird und von unzulässigen Subventionen gesprochen wird. Besten Dank für die Unterstützung.