Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-06-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-06-06
Wortprotokoll
Wer die Landschaft mit offenen Augen anschaut, stellt eine anhaltende Verschlechterung der Landschaftsqualität fest. Quadratmeter um Quadratmeter, Hektare um Hektare wird verbaut. Die Zersiedelung schreitet immer weiter voran, die Grenze zwischen Bau- und Nichtbaugebiet scheint aufgehoben. Wer die Richtpläne mancher Kantone anschaut, erschrickt, wer einen Blick auf die Zonenpläne der Gemeinden wirft, stellt fest, dass der heutige Zustand wohl nur eine Zwischenstation ist. Zum Teil sind enorm grosse, weitere Gemeindegebiete eingezont. Es erwartet uns in der Schweiz noch mehr von dem, wovon wir schon genug haben. Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative hat die offizielle Politik dafür eine erste Quittung erhalten.
Persönlich hoffe ich, dass die Bevölkerung in die Lage versetzt wird, mit der Landschaftsschutz-Initiative nachzudoppeln. Diese Initiative verlangt, dass die Raumplanung auf nationaler Ebene konzipiert und die Bauzonen während 20 Jahren eingefroren werden. Es ist klar, diese Massnahmen sind radikal, aber das ist auch nötig: Wir müssen an die Wurzel der Probleme gehen.
Der Gegenvorschlag enthält einige positive Elemente. Dazu zähle ich die Einführung einer Mehrwertabgabe. Bisher flossen die Planungsgewinne fast überall in die Taschen der Eigentümer. Die Gemeinden und Kantone gingen leer aus, obwohl sie die Infrastruktur für die neue Bevölkerung und für die Wirtschaft bereitstellen. Wieweit mit diesem Instrument nun tatsächlich Rückzonungen durchgesetzt werden, muss offen bleiben. Zu beachten ist: Es werden ja die gleichen Behörden zuständig bleiben, die die heutigen Zustände mitzuverantworten haben. Zudem verlangt der Gegenentwurf, dass die eingezonten Gebiete nicht über die Bedürfnisse der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Es trifft zu: Das könnte helfen, die Zersiedelung zu bremsen, zu stoppen vermag sie sie jedoch nicht. Und auch hier gilt: Schon bisher galt diese Regel, doch durchgesetzt wurde sie nicht.
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Die neuen Regelungen des Raumplanungsgesetzes können die Schweizer Landschaft nicht genügend schützen. Die städtischen Gebiete werden nicht beschränkt, Landwirtschaftsflächen bleiben bedroht. Das hängt auch damit zusammen, dass die Kontrolle mit den vorhandenen und den neu zur Verfügung stehenden Instrumenten schwierig ist. Das war sie ja schon bisher. Eine klare und relativ einfach kontrollierbare Regelung enthält die Landschafts-Initiative. Es gilt, die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren zu limitieren. Darauf lässt sich bauen. In vielen Gemeinden bestehen ausgedehnte Reserven. Dazu kommt die Möglichkeit der Verdichtung. Entwicklung bleibt auch nach Annahme der Initiative möglich. Schliesslich kann der Bundesrat in begründeten Fällen auch noch Ausnahmen gewähren. Diese Bestimmung ermöglicht, noch verbleibende, allfällig schlimme Härten abzufedern.
Wir müssen die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden verstärkt in die Hände auch des Bundes legen. Die Kantone werden damit nicht ausgebootet, ihre Rolle aber relativiert. Sie hatten in den letzten Jahrzehnten die Chance, die Probleme in den Griff zu bekommen. Ich muss feststellen, dass weitherum der politische Wille dazu fehlte. Zu sehr mangelt es am Bewusstsein, dass die vielfältigen Landschaften zu den wertvollsten Gütern unseres Landes zählen, dass der Boden ein unvermehrbares Gut ist. Das ist umso unverständlicher, als die Landschaft die wichtigste Basis des Fremdenverkehrs ist, der Tourismus von genau dort seine stärksten Argumente bezieht. Viele Arbeitsplätze hängen daran. Der verbesserte Schutz der Landschaft ist deshalb auch aus wirtschaftlicher Warte richtig und wichtig. Wir müssen dem Boden mehr Sorge tragen. Die Landschafts-Initiative macht endlich Ernst damit.
Zum Abschluss greife ich noch einmal das Votum von Franziska Teuscher auf. Sie hat die Haltung von Teilen unseres Rates und des Bundesrates im Umgang mit indirekten Gegenvorschlägen zu Volksinitiativen kritisiert. Ich gebe ihr Recht. Das Problem besteht dann zum einen in der Sache, die vorgegebenen Ziele werden nämlich nicht erreicht. Das zweite Problem ist der Verlust an Glaubwürdigkeit. Das verschlechtert die Akzeptanz von indirekten Gegenvorschlägen in der Zukunft. Initiantinnen und Initianten werden weniger bereit sein, ihre Initiativen zurückzuziehen, und ganz abgesehen davon erleidet die Politik so überhaupt einen Reputationsschaden. Überlegen Sie sich gut, was Sie tun!