Fischer Roland · Nationalrat · 2012-06-06
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-06-06
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen befürworten klar die Ziele der Landschafts-Initiative. Wir sind jedoch gleichzeitig auch der Überzeugung, dass die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eigentlich die bessere Lösung ist, um diese Ziele zu erreichen. Wir werden jedoch, wie dies mein Kollege Beat Flach bereits ausgeführt hat, der Initiative zustimmen, mit der Aufforderung an das Komitee, die Initiative zurückzuziehen, sofern eben diese Teilrevision des Raumplanungsgesetzes definitiv angenommen wird.
Ich möchte in meinen Ausführungen nicht so sehr die Inhalte betonen, ich denke, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich getan. Ich möchte etwas Licht auf das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen werfen. [PAGE 952]
Bei der Landschafts-Initiative handelt es sich um ein Volksbegehren, das Kompetenzen von den Kantonen zum Bund verlagert. In der Bundesverfassung steht in Artikel 43a Absatz 1, dass der Bund nur diejenigen Aufgaben übernehmen sollte, welche die Kraft der Kantone übersteigen. Nun, übersteigt der Kampf gegen die Zersiedelung, die Raumplanung, die Kraft der Kantone? Ja, ich denke, im Gegensatz zu Kollege Killer, dass die Kantone in der Vergangenheit und bis heute offenbar nicht in der Lage waren, die Verfassungsziele der Raumplanung zu erfüllen. Gesamtschweizerisch sind rund ein Sechstel bis ein Viertel der Bauzonen noch nicht überbaut, wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen sehr gross sind. Sie reichen von 4 Prozent bis über 40 Prozent. Ich wage mir nicht vorzustellen, wie die Schweiz aussehen würde, wenn diese Zonen alle noch überbaut würden.
Nun, kann man aber den Kantonen, die Bauland gehortet haben, einen Vorwurf machen? Die Baulandstatistik zeigt auch, dass in den Zentren die Baulandreserven eher tief sind, in den touristischen und ländlichen Regionen sind sie eher hoch. Mit anderen Worten: Das noch verfügbare Bauland befindet sich am falschen Ort.
So sehr der Föderalismus und die Subsidiarität zum Erfolg unseres Landes beitragen, so sind sie natürlich auch ein wenig für die heutige Situation mitverantwortlich. Denn welche Gemeinde oder welche Region strebt nicht nach mehr Investitionen, nach mehr Unternehmen mit hoher Wertschöpfung, nach mehr wohlhabenden Einwohnern, allgemein nach mehr Wachstum, um mit einer tiefen Steuerbelastung zu glänzen und im nationalen und globalen Standortwettbewerb zu bestehen? Die Verfügbarkeit von Bauland ist dabei ein wesentlicher Standortfaktor.
Der Landschaftsschutz und die Eindämmung der Zersiedelung erfordern Verdichtung. Aber Verdichtung bedeutet auch, dass wirtschaftlich, sozial und kulturell noch viel mehr als heute dort die Post abgeht, wo diese Verdichtung eben stattfindet; das heisst in den grossen Zentren und Agglomerationen. Es ist deshalb für den Zusammenhalt in unserem Land sehr wichtig, dass die Randregionen, welche zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes etwas zurückstecken müssen, wirtschaftlich, sozial und kulturell nicht abgehängt werden oder, besser mit unserem föderalistischen Staat vereinbar, sich nicht abhängen lassen.
Damit soll aber nicht gemeint sein, dass nun neue Transferzahlungen gefordert werden sollen. Denn mit dem Finanzausgleich besteht bereits ein allgemeines und sehr wirksames Mittel, nämlich Ausgleichszahlungen an wirtschaftlich schwache Kantone. Dieses Mittel gibt ihnen genügend finanzielle Ressourcen und eine hohe finanzielle Autonomie. Vielmehr sind diese Regionen und Kantone jetzt aufgefordert, im Labor des Föderalismus aktiv neue Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu finden. Entscheidend dabei ist, dass die Zeichen der Zeit erkannt werden und dass sich auch die Randregionen vermehrt für eine Entwicklungsstrategie unter Einbezug des Natur- und Landschaftsschutzes einsetzen.