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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2012-06-06

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-06

Wortprotokoll

Durch die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative werden in Zukunft einige Kantone bereits stark in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Sollte nun auch noch die Landschafts-Initiative durchkommen, würde den Kantonen noch verstärkt dreingeredet und mit zentralistischen Massnahmen vorgeschrieben, wie sie sich räumlich und damit auch wirtschaftlich entwickeln sollen. Weitere solche Einschränkungen erachte ich als nicht tragbar.

Insbesondere das 20-jährige Moratorium hätte negative Folgen, die besonders in den strukturschwachen, ländlichen Regionen Schaden anrichten würden. Ein Moratorium würde Investitionshemmnisse schaffen, und die Anliegen nach genügend Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung und nach wirtschaftlicher Prosperität kämen im Vergleich mit dem Landschaftsschutz zu kurz. Viele Gebiete könnten nicht mehr wachsen, weil kein neues Bauland eingezont werden könnte. Gerade jene Gemeinden, welche haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind und in der Vergangenheit zurückhaltend Bauland eingezont haben, würden gegenüber jenen Gemeinden benachteiligt, die als Reserve zu grosse Bauzonen ausgeschieden haben. Ferner würde das Wohnen durch das Moratorium verteuert, was insbesondere Zentrumsregionen treffen würde, wo Bauland heute schon knapp und teuer ist. Verteuert würden durch höhere Baulandpreise auch die Produktionskosten der Unternehmungen, mit negativen Auswirkungen für das Wachstum und die Prosperität der Volkswirtschaft.

Schliesslich würden verstärkte Bundeskompetenzen in der Raumplanung das bewährte Subsidiaritätsprinzip aushöhlen. Je weiter unten im staatlichen Bereich die Kompetenzen angesiedelt sind, desto besser sind die Kenntnisse über die bestehenden regionalen Bedürfnisse.

Dass der Landschafts-Initiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, der sich auf die Siedlungsentwicklung beschränkt, begrüsse ich zwar im Grundsatz. Das Parlament hat nun aber diesen Gegenvorschlag gegenüber der Vorlage des Bundesrates noch verschärft. Er kommt meiner Meinung nach der Landschafts-Initiative zu weit entgegen und geht in einzelnen Punkten sogar über die Forderungen der Initianten hinaus.

Die angeblich zu grossen Bauzonen sollen redimensioniert werden. Diese Forderung muss hinterfragt werden. Veränderungen wie die zunehmende Alterung der Bevölkerung, der steigende Wohlstand, die sozialen Entwicklungen - Stichworte: Individualisierung, kleinere Familien usw. - und die veränderten Arbeitsplatzstrukturen haben dazu geführt, dass der Flächenkonsum in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Prognosen bezüglich des künftigen Bedarfs an Bauland sind reine Spekulation. Sowohl die Bevölkerungsentwicklung, insbesondere die Einwanderung - Stichwort: Personenfreizügigkeit -, als auch die Entwicklung des Flächenkonsums pro Kopf sind ungewisse Grössen.

Meines Erachtens ist der haushälterische Umgang mit Grund und Boden in erster Linie einmal durch Flexibilisierung und nicht durch planerische Zwangsmassnahmen zu erreichen. Einschränkende Bestimmungen behindern heute oftmals eine verdichtete Bauweise und stehen der Eindämmung des Landverbrauchs entgegen. Um verdichtetes Bauen zu fördern, sind daher beispielsweise höhere Ausnützungsgrade in Zentren zuzulassen oder Umnutzungen ehemaliger Industriebrachen zu erleichtern.

Ich bitte Sie, die Landschafts-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und danke Ihnen dafür.