Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-06-11
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11
Wortprotokoll
Ich hörte da ein "Scho wieder". Ja, schon wieder! Wissen Sie warum? Weil die Mitwirkungsrechte der Schweizer Lohnabhängigen absolut ungenügend sind, dies vor allem im Vergleich zu den ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Das müsste ja gerade für die SVP Anlass sein, gut patriotisch sich für die Schweizer Lohnabhängigen einzusetzen und die Vorstösse zu unterstützen. Das zum "Scho wieder".
Was also beinhaltet das "Scho wieder"? Ich habe einleitend gesagt, dass die Mitwirkungsrechte der Schweizer Lohnabhängigen im Vergleich zum Ausland ungenügend sind. Mit der zweiten Motion verlange ich einen Ausbau der Mitwirkungsrechte der Schweizer Arbeitnehmer, und zwar nicht mit der Übernahme einer EU-Richtlinie, sondern mit einer Revision des nationalen Rechts, nämlich des Mitwirkungsgesetzes.
Wir haben heute verschiedene rechtliche Grundlagen, welche die Mitwirkung zumindest ansatzweise sicherstellen sollen. Sie kennen sie aus dem BVG, Sie kennen sie im Rahmen des Arbeitsrechts und der Unfallversicherung. Das Wichtigste ist das Mitwirkungsgesetz von 1993. Das Mitwirkungsgesetz ist damals eingeführt worden im Zusammenhang mit dem Swisslex-Paket zur Umsetzung des EWR, der ja dann abgelehnt worden ist. Seit 1993 ist dieses Gesetz praktisch unverändert geblieben.
Auf Initiative der "Angestellten Schweiz" ist am 20. April 2009 eine Tagung zur Evaluation des Gesetzes durchgeführt worden. Die Tagung kam ganz klar zum Schluss, dass die Mitwirkungsrechte ungenügend sind und dass es Zeit ist, das Gesetz zu revidieren. Ich habe hier den Tagungsband vor mir und möchte darauf hinweisen, dass die "Angestellten Schweiz" einen Vorschlag zur Revision des Mitwirkungsgesetzes erarbeitet haben, gezeichnet von Hans Furer - [PAGE 1028] seines Zeichens ebenfalls politisch aktiv, dies im Rahmen einer Partei, die hier auch vertreten ist, der Grünliberalen. Hans Furer verlangt dabei Folgendes: Es müsse mit dieser Revision sichergestellt sein, dass das Mitwirkungsgesetz, das heute ein zahnloser Papiertiger sei, neu obligatorische Informationsrechte beinhalte, die auch durchgesetzt werden können.
Heute gibt es zwar obligatorische Informationsverpflichtungen, wobei diese mangels gesetzlicher Sanktionen sehr oft verletzt werden. Es fehlt im Weiteren in Betrieben ab einer bestimmten Grösse ein obligatorischer Anspruch auf eine Arbeitnehmervertretung. Weiter haben die Betriebsräte keinen Anspruch auf Freistellung und Ausbildung für ihre Tätigkeit als Mitglieder der Betriebskommission. Es fehlt ein Kündigungsschutz für die Mitglieder der Betriebskommissionen. Dieses Anliegen wurde in diesem Rat bereits des Öfteren thematisiert. Ich verweise auch auf verschiedene parlamentarische Initiativen Thanei. Der schwächste Punkt an diesem Mitwirkungsgesetz ist, dass der Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information, wie er im Gesetz stipuliert ist, sehr oft nicht durchgesetzt, ja verletzt wird, und das mit Verweis auf die Börse. Es wird immer geltend gemacht, man könne nicht frühzeitig informieren, da sonst die Regeln der Börse verletzt würden. Verletzungen der Informationsrechte haben keinerlei Sanktionen zur Folge, und das ist der Grund, weswegen das Mitwirkungsgesetz zahnlos bleibt. Es ist deshalb ganz wichtig, dass das Mitwirkungsgesetz revidiert wird, dass die Mitwirkungsrechte ausgebaut werden und dass Verletzungen derselben mit klaren Sanktionen verbunden werden.
Ich ersuche Sie deshalb im Sinne der Sozialpartnerschaft, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, das Gesetz zu revidieren, denn wenn man die Sozialpartnerschaft ernst nimmt, dann braucht es eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der Lohnabhängigen, dann braucht es eine Stärkung der Mitglieder der Betriebskommissionen, dann braucht es mehr Schutz für die Mitglieder der Betriebskommissionen und auch bessere Infrastrukturen, damit diese ihre Aufgaben überhaupt wahrnehmen können. Sie wissen selber, Herr Bundesrat, eine gute Unternehmenskultur und eine ausgebaute Kultur der Mitsprache verbessern nicht nur das Betriebsklima, sondern auch die Effizienz der Unternehmen. Darum bringt eine Revision eine Win-win-Situation.
Deshalb bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.